Seit dem 01.12.2021 gilt eine neue gesetzliche Regelung für Heizkostenabrechnungen. Für Sie als Bewohner bedeutet das, dass Sie zu der üblichen Kostenabrechnung ergänzende Informationen in der Abrechnung (IDA) u.a. zum Energiebedarf des Gebäudes und zu Ihrem Verbrauch im Vergleich zu anderen erhalten. Dies gilt für alle Abrechnungszeiträume, die nach diesem Stichtag begonnen haben. Diese ergänzenden Informationen sollen Sie dabei unterstützen, Ihren Energieverbrauch zu beurteilen und so letztendlich Energie für Heizung und Warmwasser effizienter, also sparsamer, zu nutzen.  

Hintergrund dieser Neuregelung ist das Ziel der EU und seiner Mitgliedsstaaten, den Energieverbrauch und damit die CO2-Bilanz von Gebäuden weiter zu senken. Die IDA sowie weitere Maßnahmen, darunter die unterjährige Verbrauchsinformation, gehen auf die sogenannte Novellierung der Heizkostenverordnung zurück, die am 01.12.2021 in Kraft getreten ist. Mit der Novellierung hat der Gesetzgeber die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie („Energy Efficiency Directive“, kurz: „EED”) in deutsches Recht umgesetzt.  

Welche Inhalte sind in der IDA enthalten? 

In der Heizkostenverordnung unter §6a Absatz 3 sind die Bestandteile der ergänzenden Informationen zur Heizkostenabrechnung genau geregelt. Dazu gehören: 

  • Brennstoffmix: Informationen über den Anteil der eingesetzten Energieträger, z. B. Biogas, Heizöl, Strom, Fernwärme. 

  • Energieverbrauch des Gebäudes in Kilowattstunden (kWh) 

  • CO2-Emissionen und Primärenergiefaktor, bei Fernwärmeeinsatz vorgeschrieben, bei anderen Energieträgern optional 

  • Vergleichsübersichten: Ihr gegenwärtiger Energieverbrauch in Vergleich zum Verbrauch des Vorjahres, zum witterungsbereinigten Verbrauch und zum Verbrauch eines entsprechenden normierten Durchschnittsbewohners 

  • Informationen über erhobene Steuern, Abgaben und Zölle 

  • Kosten der Ausstattung zur Verbrauchserfassung inkl. Entgelte für Eichung, Ablesung und Abrechnung 

  • Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und Hinweise auf die mögliche Durchführung von Streitbeilegungsverfahren 

Glossar:
Begriffserklärungen zur IDA 

Hier finden Sie Erläuterungen zu den wichtigsten Fachbegriffen aus den Zusatzinformationen zu Ihrer Heizkostenabrechnung in alphabetischer Reihenfolge: 

 

  • Eingesetzte Endenergie (Brennstoffmenge) 

Die eingesetzte Endenergie bezeichnet den Energiebedarf bzw. die Brennstoffmenge des Gebäudes, die jährlich benötigt wird für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung. Sie wird in Kilowattstunden gemessen und nach anerkannten technischen Regeln mathematisch fürs Jahr berechnet. Die Höhe des Energiebedarfs hängt wesentlich vom Nutzerverhalten und der Energieeffizienz des Gebäudes ab. 

 

  • Faktor „Treibhausgasemission“ 

Der Faktor „Treibhausgasemission“ (g CO2/kWh) gibt an, wie viel Gramm Kohlenstoffdioxid (CO2) freigesetzt wird, um eine Kilowattstunde (kWh) Endenergie zu erzeugen. Er wird benötigt, um die Treibhausgasemissionen für die eingesetzte Endenergie des Gebäudes zu berechnen. 

 

  • Liegenschaftsdurchschnitt 

Der Liegenschaftsdurchschnitt gibt den durchschnittlichen Energieverbrauch aller Haushalte innerhalb Ihres Gebäudes an. 

 

  • Normierter Durchschnittsnutzer 

Der normierte Durchschnittsnutzer stellt den bundesweiten durchschnittlichen Nutzer bzw. Energieverbraucher dar, für den vergleichbare Grundvoraussetzung angenommen werden, darunter Brennstoffart und Gebäudegröße. Anhand branchenweit erhobener Daten werden unterschiedliche Kategorien an normierten Durchschnittsnutzern entwickelt. Der Mittelwert aus einer der am ehesten vergleichbaren Nutzerkategorie wird der Liegenschaft zugeordnet. Die Angabe erfolgt in Kilowattstunde pro Quadratmeter (kWh/(m²*a)). 

 

  • Primärenergiefaktor 

Der Primärenergiefaktor wird benötigt, um den Primärenergiebedarf zu berechnen. Letzterer gibt an, wie viel Energie für die Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers benötigt wird. In anderen Worten, er gibt an, wie viel Energie dabei verloren geht und somit nicht für Heizung, Lüftung und Warmwasser verwendet wird. Die Primärenergiefaktoren für den jeweiligen Energieträger bzw. Brennstoff sind im Gebäudeenergiegesetz Anlage 4 definiert.  

 

  • Treibhausgasemission 

Die Treibhausgasemission gibt die absolute Menge an erzeugtem Kohlenstoffdioxid (CO2), die durch das Heizen und Aufbereiten von Warmwasser verursacht wurden, an. Entscheidend für die Höhe der Emissionen sind die eingesetzten Energieträger und ihr Verbrauch. 

 

  • Witterungsbereinigung 

Das Wetter beeinflusst stark unseren Energieverbrauch: Ist es draußen besonders kalt, heizen wir mehr oder umgekehrt. Um den Heizenergieverbrauch unterschiedlicher Jahre oder unterschiedlicher Standorte vergleichen zu können, müssen daher die Energieverbräuche um diesen Einfluss des Klimas bereinigt werden. Hierfür wird Ihr Heizenergieverbrauch mit dem zum Zeitpunkt der Abrechnung aktuellsten, vom Deutschen Wetterdienst veröffentlichten, Klimafaktor für Ihre Region multipliziert. Man spricht dann vom witterungsbereinigtem Verbrauch. 


FAQ 
Häufig gestellte Fragen

Sie erhalten mehr Transparenz in Bezug auf die Energieversorgung und Ihren Verbrauch bei Heiz- und Warmwasserenergie. Durch den Vergleich u.a. mit dem Gesamtverbrauch des Gebäudes bzw. der Liegenschaft können Sie Ihren Verbrauch besser beurteilen und entsprechend, wenn nötig, aktiv entgegensteuern. Damit helfen Sie, das Klima zu schonen und können Ihre Energiekosten verringern. Zusätzlich finden Sie auf jeder IDA Kontaktstellen, an die Sie sich wenden können, um Fragen zu klären oder Unterstützung beim Energiesparen zu erhalten. 

Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist eine monatliche Verbrauchsübersicht für Heiz- und Warmwasserenergie. Die Informationen in der Abrechnung (IDA) dagegen werden einmal jährlich zusammen mit der Heizkostenabrechnung erstellt und ausgehändigt. 

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Sie die UVI nur dann erhalten, wenn in Ihrer Wohnung fernablesbare Mess- und Erfassungsgeräte installiert sind. Dies ermöglichen die Ablesung von Verbrauchsdaten per Funk und damit ohne das Betreten der Wohnung.  

Auch inhaltlich bestehen wesentliche Unterschiede, u.a. weil in der IDA auch Informationen zur Energieversorgung und der damit zusammenhängenden Kostenarten des Gebäudes aufgezeigt werden. 

Was beinhaltet die IDA?

Bei der Jahresendabrechnung können einerseits Korrekturwerte oder andere Berechnungsverfahren angewendet werden und andererseits müssen weitere Daten berücksichtigt werden, um alle im Zusammenhang mit der Energienutzung verursachten Kosten verbrauchsabhängig und anteilig zu ermitteln.

Das liegt vermutlich daran, dass Ihre aktuelle Heizkostenabrechnung einen Abrechnungszeitraum berücksichtigt, der vor dem 01.12.2021 begonnen hat. Erst für Abrechnungszeiträume nach dem 01.12.2021 gilt für Vermieter bzw. deren Verwalter die Pflicht, ergänzende Informationen in der Abrechnung zu erstellen. 

Da die IDA eine gesetzliche Vorgabe ist, ist dies nicht möglich. Ihr Vermieter bzw. dessen Verwalter ist verpflichtet, die IDA zusammen mit Ihrer jährlichen Heizkostenabrechnung zu erstellen und an Sie zu versenden.