Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze angenommen. Das Wärmeplanungsgesetz (WPG) verpflichtet die Kommunen in Deutschland aufzuzeigen, in welchen Straßen zukünftig eine Fernwärmeversorgung vorgesehen ist oder wo beispielsweise ein Wasserstoffnetz aufgebaut werden soll.
Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis spätestens zum 30. Juni 2026 eine entsprechende Wärmeplanung vorlegen, Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern haben bis Ende Juni 2028 Zeit.
Wärmeplanungsgesetz verknüpft mit dem Gebäudeenergiegesetz
Das Wärmeplanungsgesetz ist eng mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) verzahnt, das im September dieses Jahres beschlossen wurde und gemeinsam mit der Wärmeplanung zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt. Die GEG-Novelle sieht vor, dass bei Neubauten in Neubaugebieten nur noch neue Heizungen eingebaut werden dürfen, die mindestens mit 65 Prozent erneuerbaren Energien laufen. Für alle anderen Gebäude gilt diese Auflage erst, sobald die kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Das Wärmeplanungsgesetz soll daher die Bürger:innen darüber informieren, ob sie in ihrem Wohngebiet mit einem Fernwärmeanschluss rechnen dürfen oder – falls das nicht der Fall ist – sie sich selbst um eine umweltschonende Alternative bemühen müssen. Dabei gilt Technologieoffenheit: Eigentümer:innen können selbst entscheiden, welchen Heizungstyp sie wählen. Neben dem etwaigen Anschluss an ein Wärmenetz wäre zum Beispiel der Einbau einer Wärmepumpe oder die Nutzung von Solarthermie eine Option.
Fernwärme bis 2040 zu 80 Prozent aus erneuerbaren Energien
Ziel der Bundesregierung ist, klimafreundliches Heizen zu fördern. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Betreiber bestehender Netze, bis zum Jahr 2030 mindestens 30 Prozent und bis 2040 bereits 80 Prozent Energie aus erneuerbaren Quellen zu nutzen. Ab 2045 sollen alle Netze klimaneutral sein.
Fernwärme versorgt Gebäude meist über erdverlegte, isolierte Rohrleitungen mit Raumwärme oder auch Warmwasser. Angeschlossene Wohnungen benötigen daher keine eigene Heizungsanlage. Die Energie stammt in der Regel aus Heizkraftwerken in der Nähe der angeschlossenen Gebäude.
Im Jahr 2020 lag bei der Erzeugung von Fernwärme der Anteil der fossilen Brennstoffe wie Erdgas, Braun- und Steinkohle noch bei über 70 Prozent, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Der Anteil aus erneuerbaren Quellen wie beispielsweise Geothermie, Solarthermie und Biomasse, aber auch der Nutzung unvermeidbarer Abwärme aus Industrieanlagen, Gewerbe und Müllverbrennung müsse daher zunehmen.
Laut der aktuellen Studie „Wie heizt Deutschland 2023“ nutzen 15,2 Prozent aller Wohnungen in Deutschland Fernwärme als Energieträger.