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CO2-Preis fürs Heizen steigt ab 2024

Der CO2-Preis auf fossile Brennstoffe könnte nach dem Willen der Bundesregierung zum 1. Januar 2024 auf 45 Euro pro Tonne steigen. Offiziell bestätigt wurde diese Zahl noch nicht. Derzeit liegt die Abgabe bei 30 Euro pro Tonne. Die CO2-Bepreisung war im Jahr 2021 zunächst für die Bereiche Energiewirtschaft und Industrie mit 25 Euro pro Tonne gestartet. Ab 2021 kamen die Sektoren Gebäude und Verkehr hinzu.

Ziel ist, fossile Brennstoffe wie Heizöl, Flüssiggas, Erdgas, Kohle, Benzin und Diesel zu verteuern und somit Anreize zu schaffen, den Treibhausgas-Ausstoß zu verringern – über eigenes Verbrauchsverhalten und klimafreundliche Technologien. Ab 2024 wird auch die Abfallverbrennung bepreist.

Die CO2-Abgabe sollte nach bisherigen Plänen schrittweise bis auf 55 Euro im Jahr 2025 ansteigen. Doch nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine schnellten die Energiepreise in die Höhe. Die Bundesregierung entschied, die Bürger:innen von zusätzlichen Kosten zu entlasten. Berlin setzte daher die anstehende Erhöhung des CO2-Preises um weitere fünf Euro für dieses Jahr aus.

Auch die weiteren geplanten Preisanhebungen sollten angesichts der Energiekrise verschoben werden. Allerdings sind in der Zwischenzeit die Gaspreise wieder gesunken. Eine Rückkehr zum ursprünglichen Energiepreispfad scheint wahrscheinlich.

CO2-Kostenaufteilung in Mietwohnungen

Mit einer steigenden CO2-Bepreisung von 30 auf 45 Euro pro Tonne würde das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl im nächsten Jahr teurer. Die zusätzlichen CO2-Kosten werden anhand eines Stufenmodells zwischen Gebäudeeigentümer:innen bzw. Vermietenden und Bewohnenden aufgeteilt. Die Einordnung eines Gebäudes in das Stufenmodell erfolgt nach seiner energetischen Klassifizierung. So sieht es das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) vor, das am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Zuvor hatten ausschließlich Mietende die CO2-Kosten zu tragen.

Anhand des Brennstoffverbrauchs des Gebäudes werden zunächst der Umfang der Treibhausgasemissionen und die CO2-Kosten berechnet. Die Daten dazu stammen aus der Rechnung des Energielieferanten. Der gesamte CO2-Ausstoß wird in Bezug zur Gebäudewohnfläche gesetzt. In einem Zehn-Stufenmodell erfolgt schließlich die Kostenaufteilung, wobei gilt: Je besser der energetische Zustand des Gebäudes ist, desto geringer fällt der Anteil der Vermietenden aus.

Gebäudeeigentümer:innen beziehungsweise Vermietende sind verpflichtet, die Kohlendioxidkosten zu berechnen und aufzuteilen. Im Regelfall geschieht dies in der Heizkostenabrechnung.

Die Einnahmen aus der Bepreisung des klimaschädlichen Treibhausgases sollen den Bürger:innen über einen „sozialen Kompensationsmechanismus“ wieder zugutekommen, heißt es im Koalitionsvertrag. Bisher ist allerdings offen, wie hoch ein solches „Klimageld“ ausfallen würde und wann eine Zahlung erfolgen könnte.

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