Example Conditions

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass bei einer zentralen Warmwasseraufbereitung gemäß § 9 Abs. 2 Heizkostenverordnung grundsätzlich eine Pflicht zur Verwendung eines Wärmezählers besteht. Sofern bei Ihnen aktuell kein Wärmezähler verbaut ist, müssten Sie zunächst einen Installateur beauftragen, eine Vorrichtung einzubauen, die die Installation eines Wärmezählers ermöglicht. Wir können Montage erst vornehmen, wenn Vorrichtung installiert wurde. Bitte senden Sie uns nach Abschluss der Installationsarbeiten ein Mail an [email protected]