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Der Countdown läuft: Funkmesstechnik jetzt installieren lassen.

Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut Heizkostenverordnung (HKVO) alle Liegenschaften mit fernablesbarer Technologie ausgestattet sein, sodass Verbräuche aus der Ferne abgelesen bzw. empfangen werden können.

Die Vorgabe ist nicht neu, aber der Druck wird größer. Nur noch knapp zwei Jahre, dann müssen Wohnungen in Mehrparteienhäusern mit fernablesbarer Funkmesstechnik ausgestattet sein. Fernablesbare Messgeräte, die seit dem 1. Dezember 2022 eingebaut werden, müssen zudem interoperabel, sprich von Dritten auslesbar, sein und sicher an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) angeschlossen werden können. 

Tobias Wolf, KALO-Experte für Funkmesstechnik, rät zum zeitnahen Handeln: „Wir wissen, dass die vergangenen Jahre geprägt waren durch Gesetzesanpassungen, vorübergehende Verordnungen und viel Unsicherheit. Damit mussten und müssen die Verwalter und auch wir umgehen. Allerdings darf darüber nicht vergessen werden, dass die HKVO Bestand hat und die Frist zur Fernablesbarkeit näher rückt. Mit Blick auf personelle und zeitliche Ressourcen des jeweiligen Messdienstleisters sollte die Installation so schnell wie möglich in Auftrag gegeben werden.“

Diejenigen, die bereits auf fernablesbare Geräte umgerüstet haben, die noch nicht interoperabel sind, müssen die Geräte bis zum 31. Dezember 2031 austauschen.

Eine Pflicht mit vielen Vorteilen

Fernablesbare Funkmesstechnik bietet zahlreiche Vorteile sowohl im Tagesgeschäft der Verwaltungen als auch für die Bewohner. 

„Unsere fernablesbare Funkmesstechnik ermöglicht automatisierte Prozesse. Dadurch werden Durchlaufzeiten von der Ablesung bis zur Abrechnung beschleunigt und Aufwände in der Liegenschaftsverwaltung reduziert“, erklärt Tobias Wolf. „Auch die Zwischenablesungen z.B. bei Bewohner-Wechsel entfallen, da alle Daten automatisiert übertragen bzw. aus der Ferne abgelesen werden können. Ein weiterer Vorteil, der auch die Bewohner entlastet, ist, dass keine Vor-Ort-Termine mehr notwendig sind. Dies spart Zeit und Aufwand“, so der Messtechnik-Experte. 

Zudem ermöglicht die Fernablesung die gesetzlich vorgeschriebene unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) für Heizung und Warmwasser. Die UVI kann digital z.B. über das KALO-Online-Bewohnerportal oder die App „KALO Home“ abgerufen werden. Die App bietet dem Bewohner zudem alltagstaugliche Tipps, um Energie zu sparen. Alternativ ist der Abruf der UVI-Daten über Schnittstellen und damit die Einbindung in eigene wohnungswirtschaftliche Systeme möglich oder aber, falls erforderlich, der Download als PDF im Kundenportal sowie der postalische Versand. Rechtlich entscheidend ist, dass dem Bewohner aktiv mitgeteilt wird, dass neue Verbrauchsdaten vorliegen.

Smarte Energiewende durch Digitalisierung und Transparenz

Mit der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen novellierten Heizkostenverordnung hat der Gesetzgeber die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, den Energieverbrauch und damit den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu senken. Dem Bewohner kommt dabei, laut Tobias Wolf, eine entscheidende Rolle zu: „Die Fernablesung gepaart mit der UVI bietet dem Bewohner eine bisher nicht dagewesene Transparenz seiner Verbräuche, die er nutzen kann, um sein Verbrauchsverhalten zu optimieren. Sollte zudem noch ein Smart-Meter-Gateway verbaut sein, können auch erneuerbare Erzeugungsanlagen, Ladeinfrastruktur für E-Mobilität sowie weitere IoT‑Anwendungen eingebunden werden. Funkmesstechnik ist also ein wichtiger Schritt in Richtung smarte Energiewende in der Wohnimmobilie.“

Quelle: “Dieser Artikel ist in der ImmobilienVerwaltung 1/2025 erschienen.”

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