Zum Hauptinhalt springen

Rauchwarnmelder-Service: 
Alle Pflichten sicher erfüllen  

Jedes Jahr sterben in Deutschland rund 400 Menschen an den Folgen eines Brandes in den eigenen vier Wänden. Rauchwarnmelder retten nachweislich Leben, schützen Ihre Immobilien und sind daher gesetzlich für die meisten privat genutzten Gebäude Pflicht. Entscheidend ist der Einsatz zuverlässiger, zertifizierter Geräte und die jährliche Inspektion der Hardware. Mit dem KALO-Rauchwarnmelder-Service erfüllen Sie als Eigentümer bzw. Verwalter alle Pflichten rund um Montage, Inspektion und Dokumentation nach DIN 14676, sodass die Bewohner und Ihre Immobilien geschützt – und Sie im Schadensfall auf der sicheren Seite sind.

Jetzt beraten lassen


Unser Rauchwarnmelder-Service: 
zuverlässig, umfassend und entlastend 

KALO unterstützt Sie bei allen Entscheidungen und Tätigkeiten rund um die Rauchwarnmelderpflicht, damit Sie den gesetzlichen Anforderungen ganz einfach und sicher nachkommen. Mit dem Komplettpaket aus persönlicher Beratung, zertifizierten Geräten und umfassenden Services befreien Sie sich von Unsicherheiten und Aufwänden. Außerdem erhalten Sie mit dem Rauchwarnmelder-Service von KALO automatisch eine Garantie von 10 Jahren auf Ihre Mietgeräte. 

Geräteberatung und Montageplanung 

Bei uns finden Sie ausschließlich zertifizierte Rauchwarnmelder, d.h. diese entsprechen allen rechtlichen Anforderungen. Sie haben die Wahl zwischen konventionellen und modernen ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern. Wir beraten Sie gerne persönlich und erstellen Ihren Montageplan gemäß DIN-Norm 14676 für alle Wohnungen bzw. Nutzeinheiten. Die DIN-Norm 14676 ist maßgeblich für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. 

In welchen Räumen Sie Rauchwarnmelder anbringen müssen:

Das hängt von den Vorschriften der (Landes-)Bauordnung Ihres Bundeslandes ab. In den meisten Bundesländern gilt, dass im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und in Fluren, die als Fluchtwege dienen, Rauchwarnmelder installiert sein müssen. Wir von KALO empfehlen Ihnen grundsätzlich die Vollausstattung, d.h. in allen Räumen außer im Bad, Küche, Keller oder Dachboden, wo aufgrund der Wärme, des Staubs und des Rauchs nur Thermomelder eingesetzt werden können. 

Erfahren Sie hier, welche Ausstattungsvorgaben in Ihrem Bundesland gelten. 

Vorgeschriebene Montage von zertifizierten Fachexperten 

Wenn der Montageplan steht, stimmen wir einen Termin mit Ihnen und den Bewohnern ab und unser geschultes Fachpersonal montiert die Rauchwarnmelder nach der in DIN-Norm 14676 vorgeschriebenen Verfahrensweise. Wir dokumentieren die Montage rechtssicher für Sie. 

Im KALO-Kundenportal können Sie schnell und bequem alle Daten für Ihre Wohnungen bzw. Nutzeinheiten einsehen. Das Portal ist für alle Kunden kostenlos.

Mehr erfahren

Jährliche Inspektion der Rauchwarnmelder 

Rauchwarnmelder müssen jährlich einer Funktionskontrolle unterzogen werden. Wir führen die jährliche Inspektion fristgerecht für Sie durch und dokumentieren diese rechtskonform. Die Inspektion erfolgt nach den Vorgaben der DIN-Norm 14676 und wird je nach Gerätetyp vor Ort oder ganz komfortabel per Ferninspektion durchgeführt. 

So funktioniert die Ferninspektion: 

Unser ferninspizierbarer Funk-Rauchwarnmelder führt regelmäßig automatische Funktionstest durch. KALO empfängt diese Daten im Rahmen der jährlichen Inspektion. Das Betreten der Wohnungen ist hierzu nicht mehr erforderlich. Das schafft Entlastung bei Ihnen und Ihren Bewohnern, denn Terminabstimmungen und -versäumnisse gehören so der Vergangenheit an. 

Bewohner-Service 24/7

Wir informieren die Bewohner beim Montagetermin über alles Wissenswerte und händigen ihnen einen Infoflyer aus, auf der auch unsere Service-Hotline aufgeführt ist. Diese steht den Bewohnern kostenlos und an 24 Stunden jeden Tag für dringende Fragen und Störmeldungen zur Verfügung:

T 0800 – 000 87 18 


Wer ist in der Pflicht?

Für den Einbau von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnungen und Gebäuden mit wohnähnlicher Nutzung (z.B. Ferienwohnungen) sind Eigentümer bzw. Vermieter und Verwalter zuständig. Bei der Inspektion besteht zwar in einigen Bundesländern die Möglichkeit, die Pflicht auf den Bewohner zu übertragen, doch eine Restverantwortung bleibt. Vermieter bzw. Verwalter müssen dann immer noch dafür Sorge tragen, dass Bewohner ihrer Pflicht ordnungsgemäß nachkommen.

Wir empfehlen Ihnen daher, alle Aufgaben in professionelle, zuverlässige Hände zu geben. Genau dafür haben wir unseren Rauchwarnmelder-Service entwickelt.  

Mehr Informationen zu den gesetzlichen Pflichten finden Sie im Bereich „Rechtliches“.

Mit dem KALO-Rauchwarnmelder-Service
befreien Sie sich von mühsamen, routinemäßigen Aufgaben
und erhalten die Sicherheit, allen gesetzlichen Pflichten und haftungsrelevanten Anforderungen nachzukommen. 

Ihre Vorteile
mit dem Rauchwarnmelder-Service von KALO 

  • Umfassender Service:
    Mit unserem Rauchwarnmelder-Service wird es zum Kinderspiel, die gesetzlichen Anforderungen bezüglich Montage, Inspektion und Dokumentation zu erfüllen. 

  • Entlastung:
    Wir kümmern uns um alle einmaligen wie wiederkehrenden Aufgaben, sodass Sie mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft haben. 

  • Komfort:
    Überprüfen Sie den Wartungsstatus Ihrer Liegenschaft bequem online in Ihrem KALO-Kundenportal und profitieren Sie gemeinsam mit Ihren Bewohnern davon, dass unsere modernen Funk-Rauchwarnmelder aus der Ferne inspiziert werden können und ein Betreten der Wohnung so überflüssig wird.


Unsere Funk- Rauchwarnmelder: einfach aus der Ferne prüfen lassen 

Ersparen Sie Ihren Bewohnern zukünftig den jährlichen Prüftermin vor Ort und reduzieren Sie Ihren Aufwand dank der Rauchwarnmelder-Inspektion per Funk. 

Ihr Vorteil: Terminabstimmungen werden überflüssig und mögliche Terminversäumnisse durch Bewohner verzögern den Inspektionszyklus nicht länger. 

Die Inspektion erfolgt komfortabel aus der Distanz per Funk und natürlich nach den Vorgaben der DIN-Norm 14676. Die Ergebnisse werden für Sie rechtssicher dokumentiert. 

KALO-Rauchwarnmelder

 

Jetzt Rauchwarnmelder-Service anfragen

Wir manövrieren Sie sicher und einfach durch alle Anforderungen zur Einbau- und Inspektionspflicht von Rauchwarnmeldern.
Alles, was Sie tun müssen, ist, uns eine kurze Nachricht per Kontaktformular zu senden.  

Beratung anfragen

Unsere FAQ zu Rauchwarnmeldern

Rauchwarnmelder bieten einen effektiven Schutz gegen die tödliche Gefahr, die durch Feuer und Rauchentwicklung in Wohnungen entsteht. In Deutschland sind jährlich rund 400 Brandtote (Stand bis 2020, Quelle: Statista) und 4.000 Brandverletzte mit Langzeitschäden zu beklagen (Stand bis 2019, Quelle: Statista). 

Ein Großteil der Opfer ist nicht auf das eigentliche Feuer, sondern auf den dadurch verursachten giftigen Rauch zurückzuführen. Insbesondere, wenn sich dieser in der Nacht entwickelt. 

Menschen können im Schlaf den Brandgeruch nicht wahrnehmen und sind somit dem tödlichen Brandrauch chancenlos ausgeliefert ist. Bereits drei Atemzüge hochgiftigen Brandrauchs können tödlich sein. 

Unsere Geräte warnen frühzeitig bei Rauch- und Feuerentwicklungen und ermöglichen es so, sich rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. 

Rauchwarnmelder müssen gemäß DIN-Norm 14676 mindestens einmal jährlich überprüft bzw. inspiziert werden. Das bedeutet alle 12 Monate, spätestens jedoch bis zu 3 Monaten nach Fristablauf. Bei manchen Geräten sind auch kürzere Intervalle vorgesehen. Beachten Sie hierfür bitte die Angaben auf der Geräterückseite. KALO-Rauchwarnmelder müssen einmal jährlich fachgerecht vor Ort oder per Funk geprüft werden. 

Die drei Begriffe werden häufig vertauscht oder synonym für eigentlich unterschiedliche Tätigkeiten verwendet. Wir erklären Ihnen hier, welcher Begriff aus fachlicher Sicht, was bedeutet: 

Inspektion: Bei einer Inspektion geht es um die Prüfung von Geräten, d.h. es wird festgestellt, ob der Rauchwarnmelder im einwandfreien Zustand ist oder nicht (Funktionsprüfung). 

Wartung: Die Wartung bezeichnet alle Reparaturen und weitere Tätigkeiten, die nötig sind, um die Funktionsfähigkeit der Rauchwarnmelder wiederherzustellen. Das bedeutet, dass die Wartung auf eine Inspektion folgen kann. 

Instandsetzung/-haltung: Dieser Begriff umfasst die Inspektion (Funktionsprüfung) und die Wartung (Störungsbeseitigung/Pflege). 

Rauchwarnmelder werden in privaten oder privatähnlichen Wohnungen eingesetzt, Rauchmelder dagegen in öffentlichen Gebäuden. Letztere sind Teil einer zentralen Brandschutzanlage: Im Brandfall wird der Alarm nicht nur im betreffenden Raum, sondern sogleich im ganzen Gebäude ausgelöst und an die Feuerwehr weitergeleitet. 

Rauchwarnmelder müssen jährlich geprüft werden, um mögliche Defekte auszuschließen, z.B. weil die Raucheintrittsöffnungen verstopft oder übermalt sein könnten oder der Signalton nicht mehr funktioniert. Deshalb hat der Gesetzgeber neben der Einbau- auch die Inspektionspflicht vorgeschrieben. Es gibt teilweise leichte Unterschiede von Bundesland zu Bundesland. Welche gesetzlichen Vorschriften in Ihrem Bundeslang gelten, lesen Sie hier.

Theoretisch kann jeder, der das vorgeschriebene Verfahren gem. DIN-Norm 14676 kennt und die Bedienungsanleitung seiner Geräte befolgt, die Prüfung vornehmen. Es besteht keine Pflicht, eine Firma damit zu beauftragen. Aufgrund der zeitlichen und fachlichen Anforderungen sowie der Nachweis- bzw. Dokumentationspflicht ist es jedoch empfehlenswert, einen erfahrenen und zertifizierten Spezialisten, wie KALO, zu beauftragen.  

Grundsätzlich kann man zwischen einer Teil- bzw. Mindestausstattung und einer Vollausstattung unterscheiden. Bei einer Vollausstattung werden alle Aufenthaltsräume einer Wohnung, ausgenommen Bad und Küche, ausgestattet. Diese ist in Berlin und Brandenburg Pflicht.  

Alle übrigen Bundesländer setzen auf eine Teilausstattung als Mindestvorgabe. Eine Übersicht der unterschiedlichen Vorgaben haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt: 

Berlin und Brandenburg (Vollausstattung): 

  • Schlafzimmer 

  • Kinderzimmer 

  • Flure, die als Fluchtwege gelten  

  • Wohnzimmer 

Baden-Württemberg (Teilausstattung) 

  • Schlafzimmer 

  • Kinderzimmer 

  • Flure, die als Fluchtwege gelten  

  • In allen weiteren Räumen, in denen Menschen bestimmungsgemäß schlafen: z. B. Gästezimmer 

Alle anderen Bundesländer (Teilausstattung): 

  • Schlafzimmer 

  • Kinderzimmer 

  • Flure, die als Fluchtwege gelten 

Mehr Informationen über die geltenden Vorschriften bei Rauchwarnmeldern

In 9 von 16 Bundesländern ist die Übertragung der Inspektionspflicht auf den Bewohner möglich. In den restlichen 7 obliegt es dem Eigentümer bzw. Verwalter, die Rauchwarnmelder jährlich zu inspizieren. 

KALO empfiehlt von einer möglichen Übertragung auf den Bewohner abzusehen, denn Sie bleiben als Eigentümer bzw. Verwalter dennoch in der Verantwortung. Sie müssen sicherstellen, dass die Bewohner die Inspektion jährlich durchführen, und zwar in der vorgeschriebenen Form. Dies ist nicht nur aufwändig, sondern oftmals schwer zu kontrollieren. 


Rauchwarnmelder-Service:  
Alle Pflichten ganz einfach erledigen 

Kontaktformular

Zum Seitenanfang