Mit KALO die unterjährige Verbrauchsinformation
automatisiert und rechtskonform erstellen
automatisiert und rechtskonform erstellen
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) schafft mehr Transparenz für Bewohner beim eigenen Energieverbrauch. Sie ist seit dem 01.01.2022 durch die Heizkostenverordnung gesetzlich vorgeschrieben und eine von vielen Maßnahmen der EU, um den CO2-Ausstoß von Gebäuden zu reduzieren. Kommen Sie dieser Pflicht als Vermieter bzw. Verwalter ohne großen Aufwand pünktlich jeden Monat nach – mit unserer UVI-Lösung.
Was ist die UVI?
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) bezeichnet die regelmäßige Verbrauchsübersicht für Heizung und/oder Warmwasser.
Die Verpflichtung zur Erstellung der UVI ergibt sich für Wohnungsunternehmen, Eigentümer und Verwalter aus der neuen Heizkostenverordnung (HKVO).
Mit KALO Ihre UVI-Pflicht einfach und sicher erfüllen
Als Eigentümer und Verwalter von Gebäuden, wie Mehrfamilienhäusern, mit fernablesbarer Messtechnik gehört es seit dem 01.01.2022 zu Ihren Pflichten, Bewohnern monatlich deren persönlichen Heizenergie- und ggf. auch Warmwasserverbrauch mitzuteilen. Das schafft einen zusätzlichen Aufwand, hilft jedoch dabei, Ressourcen zu schonen und unser Klima zu schützen.
Unsere UVI-Lösung reduziert Ihren Mehraufwand auf ein Minimum, sodass Sie dieser neuen Pflicht ganz gelassen entgegensehen können:
Rechtssicher: HKVO-konforme Erstellung
Mit der Novellierung der Heizkostenverordnung (HKVO) zum 01.12.2021 wurden die Vorgaben der europäischen Energieeffizienz-Richtlinie („Energy Efficiency Directive“, kurz: „EED“) in deutsches Recht umgesetzt. Zu diesen neuen Vorgaben gehört u.a. die Pflicht zur Erstellung und Mitteilung der unterjährigen Verbrauchsinformation (UVI). Mit uns erfüllen Sie alle Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung – rechtssicher und zuverlässig.
Mehr über die neue HKVO erfahren Sie hier
Komfortabel in der Anwendung
Egal, ob Sie privater oder gewerblicher Eigentümer oder Verwalter sind, unsere UVI-Lösung ist auf die unterschiedlichen Anforderungen und etablierten Arbeitsprozesse in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft ausgerichtet. Teilen Sie uns einen Bewohnerwechsel und mehr über das KALO-Kundenportal mit oder binden Sie dafür per Schnittstelle Ihr ERP-System oder Ihre Verwaltungssoftware an KALO an. Auch die Übermittelung der UVI an die Bewohner ist praktisch und kinderleicht: per App „KALO Home“, im KALO-Bewohnerportal oder als PDF. Alternativ können Sie die UVI als PDF bzw. die Verbrauchsdaten über Schnittstellen abrufen und mit eigenen Lösungen dem Bewohner zukommen lassen.
Wählen Sie das Lösungsmodell, das zu Ihren Anforderungen passt.
Nachhaltig mit papierloser UVI
Mit der App „KALO Home“ sowie dem KALO-Bewohnerportal setzen Sie auf eine digitale und damit auf eine ressourcenschonende Lösung für die Übermittlung der UVI an Ihre Bewohner – ohne Papier- und Portokosten. Damit die Bewohner rechtzeitig über ihre neue Verbrauchsübersicht in der App bzw. im Bewohnerportal informiert sind, erhalten sie monatlich eine automatische E-Mail-Benachrichtigung. Selbstverständlich können Sie auch Ihre eigene Lösung für die Bewohnerkommunikation verwenden, indem Sie die UVI als PDF bzw. die Verbrauchsdaten per Schnittstelle abrufen.
Wir unterstützen Sie mit unseren
Onlinehilfen
Onlinehilfen
Die UVI ist für die ganze Wohnungs- und Immobilienbranche neu. Da ist es selbstverständlich, dass noch Fragen entstehen können. Unabhängig davon, ob Sie Eigentümer, Verwalter oder Bewohner sind: In unseren Onlinehilfen finden Sie praktische Anleitungen und nützliche Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die UVI:
Kundenhilfe
Bewohnerhilfe
Entlastend bei Ihrer
Bewohner-Kommunikation
Bewohner-Kommunikation
Kostenlose Musteranschreiben und Infoflyer rund um die UVI unterstützen Sie dabei, ihre Bewohner bzw. Nutzer zu informieren und Aufwände zu minimieren. Eine rechtzeitige Vorabinformation vermeidet Unsicherheiten bei den Bewohnern und reduziert mögliche Rückfragen. Sie finden diese im Bereich „Downloads“ in der umfassenden Kundenhilfe zur unterjährigen Verbrauchsinformation.
UVI rechtskonform erstellen:
Was gehört dazu?
Monatliche Fernablesung der Verbrauchsdaten für Heizung und Warmwasser pro Wohnung bzw. Nutzeinheit.
Übersichtliche Darstellung von Verbräuchen in Kilowattstunden (kWh) sowie ein Vergleich zum Vormonat, Vorjahresmonat und zu vergleichbaren Haushalten.
Aktive Mitteilung über neue UVI: Die Bewohner müssen aktiv darüber informiert werden, dass neue Verbräuche vorliegen – z.B. per E-Mail.
Pflege der Bewohner- bzw. Nutzerdaten: Die unterjährige Verbrauchsinformation ist personenbezogen und darf aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht versehentlich an Dritte übermittelt werden. Eigentümer bzw. Verwalter müssen also darauf achten, dass dem Messdienst bzw. KALO immer aktuelle Bewohnerdaten vorliegen.
Die UVI für Bewohner: digital, komfortabel und nachhaltig
- App „KALO Home“
Mit einem Klick können die Bewohner den eigenen Verbrauch sowie praktische Energiespartipps auf Smartphone und Tablet einsehen. Die App können sie einfach im passenden Store herunterladen und sich mit den von Ihnen, dem Vermieter oder Verwalter, zugeschickten Zugangsdaten einloggen. - KALO-Bewohnerportal
Zusätzlich oder alternativ zur App können die Bewohner das digitale Bewohnerportal auf dem PC und Laptop sowie auf mobilen Geräten nutzen, um Einsicht in ihren Energieverbrauch zu nehmen. - KALO-Kundenportal
Im KALO-Kundenportal stellen wir Ihnen, den Eigentümern, Verwaltern bzw. Vermietern, die UVI als PDF zur Verfügung, sodass Sie diese den Bewohnern auch postalisch oder per E-Mail übermitteln können.
Voraussetzungen für die Nutzung der KALO-UVI-Lösung
In Ihrer Liegenschaft ist fernablesbare Messtechnik installiert.
Erst dann ist die monatliche Erstellung der UVI möglich und überhaupt verpflichtend.
Sie haben jeweils einen gültigen Vertrag mit uns
für die Erstellung der Heizkostenabrechnung sowie der UVI.
Sie übermitteln uns die aktuellen Bewohnerdaten über das Kundenportal oder eine unserer Schnittstellen, zum Beispiel via ARGE-Bewohnerwechsel-API oder dem Aareon-Wechselmanagement.
Sie sind KALO-Kunde und wissen nicht, ob bei Ihnen schon fernablesbare Messtechnik verbaut ist oder ob Sie die UVI erstellen müssen?
Digitale Schnittstellen für
eigene Bewohner-Anwendungen
Wenn Sie die UVI über eigene Lösungen den Bewohnern zukommen lassen möchten, bieten wir Ihnen folgende Optionen für Ihr ERP-System, Ihre Verwaltungssoftware oder Ihr eigenes Bewohnerportal:
Wir stellen Ihnen entweder die reinen Verbrauchsdaten oder die UVI als PDF über Schnittstellen (APIs) zur Verfügung. Wir unterstützen die branchenüblichen Standards:
ARGE Verbrauchsdaten-API (consumption-data)
ARGE Dokumenten-Webservice (documents)
Aareon Wechselmanagement (EED Service)
Stellen Sie sich Ihre UVI-Lösung individuell zusammen
All unsere Lösungsmodelle funktionieren nach demselben Prinzip. Sie können ganz nach Ihren Anforderungen das "Wie" und das "Womit" bestimmen.
Die UVI stellen wir den Bewohnern in der App "KALO Home" sowie im KALO-Bewohnerportal zur Verfügung oder...
UVI online | UVI teil-integriert | UVI voll-integriert | |
Mitteilung von aktuellen Bewohnerdaten an KALO | KALO-Kundenportal | Über Schnittstellen vom eigenen System aus | Über Schnittstellen vom eigenen System aus |
Übermittlung der UVI an Bewohner |
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Für wen geeignet? |
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Das KALO-Kundenportal – komfortabel und kostenfrei
Ob für die UVI oder weitere KALO-Dienstleistungen, mit dem KALO-Kundenportal können Sie schneller und bequemer verschiedene Aufgaben rund um Ihr Liegenschaftsmanagement zusammen mit KALO erledigen: Daten aufgeben oder aktualisieren, Dokumente herunterladen und vieles mehr.
Unsere FAQ zur UVI
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
Sofern in Ihren Liegenschaften bereits fernablesbare Messtechnik installiert ist, besteht leider keine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01.01.2022 verpflichtet sind, den Bewohnern bzw. Nutzern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zu übermitteln.
Die UVI wird dabei immer im Folgemonat für den vorangegangenen Monat erstellt. Die UVI für den Monat Januar erhalten Bewohner z.B. im Februar.
Eine Übergangsfrist besteht jedoch für die Umrüstung auf fernablesbare Messtechnik und damit automatisch auch für die Ausstellung der UVI. Spätestens bis zum 31.12.2026 muss in allen Gebäuden mit zentraler Heiz- und Warmwasseraufbereitung auf fernablesbare Messtechnik umgerüstet werden. Ist die turnusmäßige Erneuerung Ihrer Messtechnik schon vor diesem Datum erforderlich, besteht schon zu diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Installation von Funktechnik.
Nein, da die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) gesetzlich durch die Heizkostenverordnung vorgeschrieben ist.
Bewohner profitieren von dem positiven Nebeneffekt, dass ein klimaschonendes Verbrauchsverhalten auch die eigenen Energiekosten senkt.
Eine Fern- oder Funkablesung ermöglicht es, Verbrauchsdaten per Funk aus der Distanz abzulesen, d.h. ohne die Wohnung für die Ablesung betreten zu müssen. Dabei gibt es zurzeit noch zwei Verfahren der funkbasierten Fernauslesung: per Walk-by-Verfahren oder komplett automatisiert aus der Ferne.
Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass die Zähler mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
Veraltete Mess- und Erfassungstechnik, wie zum Beispiel Heizkostenverteiler, die nach dem Verdunstungsprinzip funktionieren, sind für die Fernablesung nicht geeignet und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch moderne fernablesbare Technologie ausgetauscht werden.
Bei der Fernablesung werden in der Regel folgende Daten des Messgeräts an den Messdienst übertragen:
Aktueller Verbrauchswert
Vorjahresverbrauchswerte
Stichtagsdatum
Monats- bzw. Statistikwerte
Seriennummer
Fabrikationsnummer
Fehlermeldungen
Der Gesetzgeber hat folgende Pflichtbestandteile für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) festgelegt:
Monatlicher Verbrauch in Kilowattstunden für Heizung und ggf. auch für Warmwasser
Verbrauch eines vergleichbaren Durchschnittsnutzers
Vergleich mit bisherigen Verbräuchen der eigenen Wohnung im Vormonat sowie des entsprechenden Monats des Vorjahres
Zusätzlich dazu enthält die UVI in der App „KALO Home“ und im Bewohnerportal diese Bestandteile:
Dashboard zum Vergleich der eigenen Verbräuche und mit denen vergleichbarer Haushalte (absolut/prozentual)
Verbrauch im kompletten Zeitverlauf der letzten Monate
Energiespartipps
Wichtig: Kostendaten oder Verbrauchsprognosen sind nicht Teil der UVI.
Ja, die Kosten für die Erstellung bzw. Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation zählen zu den „Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage“ und können entsprechend auf die Bewohner in der Heizkostenabrechnung umgelegt werden.
Nein.
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur zur Information und soll die Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen.
Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO2-Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden.
Der schöne Nebeneffekt für Bewohner: Sie können nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern auch ihre Energiekosten senken.
Das KALO-Kundenportal ist eine kostenlose Webanwendung von KALO, die Sie im Liegenschaftsmanagement unterstützt. Sie können dort jederzeit schnell, bequem und sicher:
Die Daten für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung aufgeben
Ihre Abrechnungsunterlagen herunterladen
Die Bewohner- bzw. Nutzerdaten aktualisieren, z.B. wenn Bewohner ausziehen
Bewohner für die digitale Einsicht der UVI in der App „KALO Home“ bzw. im Bewohnerportal freischalten
Den Wartungsstatus Ihrer Rauchwarnmelder abrufen
Legionellen-Untersuchungen nachverfolgen und Laborbefunde einsehen
Verbrauchsanalysen anzeigen lassen