Die E-Mobilitätslösung für Immobilien und Quartiere
Die Mobilitätswende wird nicht nur auf der Straße sichtbar, sie macht auch vor der Gebäudeinfrastruktur nicht halt. Der Bedarf an Ladepunkten für E-Fahrzeuge im eigenen Wohnumfeld wägst.
Wir begleiten Sie bei der Lösung dieser Herausforderung ganzheitlich: von der Standortanalyse und Planung, über die Installation bis hin zum Betrieb der Ladeinfrastruktur – inklusive Support, Abrechnung, Wartungen und Instandhaltung.
Sie erhalten von uns modernste Ladetechnologie, die auf die individuellen technischen und energetischen Anforderungen Ihres Standorts perfekt abgestimmt ist.
Ihre Vorteile mit unserer Ladelösung:
Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Attraktivitäts- und Wertsteigerung Ihrer Immobilie
Generierung von Zusatzeinnahmen
Beitrag zu Klimaschutz und Mobilitätswende
Kein operativer Aufwand dank Full-Service-Angebot
Gemeinsam zu Ihrer Ladelösung
Analyse & Planung
Wir beraten Sie individuell zur optimalen Erschließung Ihrer Immobilie – inklusive Standortanalyse vor Ort.
Innovative Ladelösungen namenhafter Hersteller
Sie wählen aus unserem Portfolio erstklassiger Lade-Hardware aus.
Montage & Inbetriebnahme
Wir koordinieren die Montage und Inbetriebnahme. Von der Grundinfrastruktur, über die Installation eichrechtskonformer Ladepunkte bis zur Konfiguration des Lastmanagements.
Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich Wartung und Instandhaltung der Ladeinfrastruktur.
Digitale Anbindung der Ladepunkte
Wir bauen Ihre Liegenschaft systemseitig auf und binden die Ladepunkte ein, sodass ein zuverlässiger Ladevorgang der E-Fahrzeuge gewährleistet ist.
Abrechnung & Nutzermanagement
Wir kümmern uns für Sie um die Abrechnung aller Ladevorgänge und das Nutzermanagement.
Fernüberwachung & Support
Sie und die Bewohnenden erhalten durchgängig Unterstützung durch unser Kundensupport. Zudem erfolgt ein kontinuierliches Monitoring der Ladeinfrastruktur.
Regulartorische Vorgaben für Vermieter:innen & Verwalter:innen
Mit zunehmender Zahl an Elektrofahrzeugen steigt die Nachfrage nach Lademöglichkeiten in der Immobilien immer weiter und wird sich in Zukunft zu einem kritischen Kriterium bei der Vermietung entwickeln.
Darüber hinaus machen gesetzliche Vorgaben aus dem Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz (GEIG) und zunehmend strengere ESG-Richtlinien die energetische Weiterentwicklung von Immobilien und die Ausstattung mit Ladeinfrastruktur erforderlich.
Das Wohnungseigentümermodernisierungsgesetz (WEMoG) räumt zudem sowohl Wohnungseigentümer:innen als auch Bewohnenden einen grundsätzlichen Anspruch darauf ein, dass die Installation einer Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge gestattet wird. Es ist keine Zustimmung aller Eigentümer:innen mehr erforderlich.
Wir unterstützen Sie gerne dabei Ihre Immobilie rechtssicher, attraktiv und zukunfstfähig zu machen.
Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
Bei Neubauten und umfassenden Renovierungen von Gebäuden gelten verbindliche Quoten für die Vorbereitung von Ladeinfrastruktur. Je nachdem, um welchen Gebäudetyp es sich handelt, gelten für Stellplätze in Tiefgaragen und Außenbereichen abweichende Regelungen.
Neubauten
Mindestens eine vorbereitende Maßnahme für Ladeinfrastruktur muss umgesetzt werden. Sowohl in Tiefgaragen als auch neben Gebäuden.
Leitungsinfrastruktur in Form von Leerrohren, Kabelschutzrohren, Bodeninstallationssysteme o. ä.
Platz für für intelligente Messysteme und Lademanagementsysteme
Wohngebäude mit mehr als 5 Stellplätzen: Jeder Stellplatz muss vorbereitet werden.
Nichtwohngebäude mit mehr als 6 Stellplätzen: Mindestens jeder 3. Stellplatz muss vorbereitet und mindestens ein Ladepunkt errichtet sein.
Bestandsbauten
Für Bestandsgebäude gilt die Pflicht zu vorbereitenden Maßnahmen, sofern diese umfangreich saniert werden – d.h. mehr als 25 Prozent der Oberfläche der Gebäudehülle betroffen sind – und dabei die Stellplätze mit eingeschlossen sind.
Gilt nur für Gebäude mit mehr als 10 Stellplätzen
Vorbereitende Maßnahmen müssen nicht umgesetzt werden, wenn die Kosten 7 Prozent der Gesamtinvestitionssumme übersteigen.
Wohngebäude: Jeder Stellplatz muss vorbereitet werden.
Nichtwohngebäude: Mindestens jeder 5. Stellplatz muss vorbereitet und mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
Auf Basis des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) stehen einer Wohnungseigentümergemeinschaft unterschiedliche Möglichkeiten einer Umsetzung von Ladekonzepten zur Verfügung:
Ausbauwillige Mehrheit
Will eine Mehrheit im Gemeinschaftseigentum stehende Ladeinfrastruktur schaffen und dafür das gemeinschaftliche Eigentum verändern, steht ihr mit § 20 Abs. 1 WEG eine umfassende Beschlusskompetenz zu.
Die Aufteilung der Kosten kann dann in unterschiedlichen Modell erfolgen:
Wurde die bauliche Veränderung mit mehr als zwei Dritteln der tatsächlich abgegebenen Stimmen und der Hälfte aller in der Anlage vorhandenen Miteigentumsanteile beschlossen, betrifft die Kostentragungspflicht alle Eigentümer (§ 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG). Es kann jedoch mit einfacher Mehrheit eine abweichende Kostenaufteilung beschlossen werden (21 Abs. 5 S. 1 und 2 WEG).
Werden die Kosten nach § 21 Abs. 3 WEG nur von den zustimmenden Eigentümern getragen, haben andere Eigentümer einen Anspruch auf Gestattung der Mitnutzung nach billigem Ermessen gegen angemessenen Ausgleich.
Verlangen eines oder weniger Eigentümer
Das WEG gewährt dem einzelnen Eigentümer bzw. einer kleinen Gruppe von Eigentümern einen einklagbaren Anspruch auf „angemessene bauliche Veränderungen“, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dient (§ 44 Abs. 1 S. 2 WEG)
Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen (§ 20 Abs. 2 S. 2 WEG ):
Gestattung der Maßnahme in eigener Bauausführung (auf eigene Kosten) oder
Die Maßnahme wird von der Gemeinschaft im Interesse des Ausbauwilligen vorgenommen (und dann die Kosten dem Ausbauwilligen in Rechnung stellt)
Die Digitalisierung des Gebäudebestandes gemeinsam im Blick
KALO ist Teil der noventic group, die eine umfangreiche Expertise für Energieffienz- und Digitalisierungslösungen rund um die Immobilie bündelt.
Gemeinsam mit der Unternehmensschwester imovis betreibt KALO deutschlandweit digitale Infrastrukturlösungen für Immobilien – etwa im Bereich Smart Metering. Im Rahmen unserer Ladeinfrastruktur-Lösung übernimmt die imovis GmbH die Standortanalyse, Montage und Inbetriebnahme sowie die Abrechnung, den Betrieb und Kundensupport.