Rauchwarnmelder sind gesetzlich vorgeschrieben, retten Leben und erhalten Ihr Eigentum bzw. sichern den Erhalt Ihrer Liegenschaften. Bei KALO finden Sie für jeden Bedarf den richtigen Rauchwarnmelder mit zertifizierter Qualität. Finden Sie heraus, ob ein ferinspizierbarer oder ein konventioneller Rauchwarnmelder Ihre Anforderungen am besten erfüllt, und wählen Sie bei KALO zwischen Kaufen oder Mieten mit Service-Vorteilen.  

 

Zum Gerätevergleich

Rauchwarnmelderpflicht:
Müssen Sie aktiv werden als Eigentümer, Vermieter oder Verwalter?

Rauchwarnmelder sind in allen Bundesländern für Neu- und Umbauten Pflicht und zwar in Häusern bzw. Wohnungen sowie in Gebäuden mit wohnähnlicher Nutzung, beispielsweise in Ferienwohnungen. Bei Bestandsbauten gilt nur für Sachsen noch eine Übergangsfrist bis Ende 2023. Ansonsten müssen in den anderen 15 Bundesländern auch Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. 

Ob Eigenheim oder vermietete Wohnung, als Eigentümer oder Verwalter müssen Sie also handeln, am besten, bevor Lebensgefahr droht.

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KALO-Rauchwarnmelder:  
zertifizierte Gerätetechnologie  

Ob ferninspizierbar oder konventionell, alle KALO-Rauchwarnmelder erfüllen die strengsten Qualitätsanforderungen für maximale Sicherheit. 

  • Nach DIN EN 14604 zertifiziert, d.h. in mehreren, mehrheitlich unabhängigen Verfahren geprüft, u.a. erkennbar an dem CE-Zeichen und der Prüfnummer (KRIWAN Testzentrum)
  • Q-Qualitätssiegel: Das „Q“ steht für höchste Qualität von Rauchwarnmeldern und kennzeichnet Geräte, die für den Langzeiteinsatz geeignet sind. 
  • Vom führenden Hersteller und mehrfachen Testsieger Ei Electronics
  • In der EU hergestellt
     
  • 10 Jahre Garantie auf unsere Rauchwarnmelder, nur bei Miete inklusive KALO-Rauchwarnmelder-Service
  • Lauter Alarmton bzw. Zusatzausstattung für Gehörlose und Menschen mit Hörbehinderung
  • Lösungen für Menschen mit Gehbehinderung und Rollstuhlfahrer 
  • Große Stummschalttaste und somit einfach vom Boden zu bedienen, z.B. mit Besenstiel

Ferninspizierbarer Rauchwarnmelder:
Die komfortable Inspektion per Funk

Mit einem ferninspizierbaren Rauchwarnmelder haben Sie und Ihre Bewohner eine Sorge weniger: Terminabstimmungen für die Inspektion des Rauchwarnmelders entfallen, da dieser aus der Distanz per Funk inspiziert werden kann. 

Das bedeutet nicht nur für Sie weniger Aufwand, sondern ist auch für die Bewohner komfortabler, die dafür nicht zuhause sein müssen. 

 

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ist für mich am besten geeignet?

Jetzt Rauchwarnmelder bei KALO mieten und
von haftungsrelevanten Services wie Montage und Inspektion profitieren! 

 

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KALO-Rauchwarnmelder-Service: Ihre Vorteile

  • Zertifizierte Geräte zur Miete für 10 Jahre 

  • Montageplanung 

  • Terminabstimmung mit Bewohnern 

  • Montage gem. DIN 14676 von zertifiziertem Personal 

  • Bewohnerinformation 

  • Jährliche Inspektion vor Ort oder per Ferninspektion mittels Funk-Technologie gem. DIN 14676 

  • Rechtskonforme Dokumentation der Montage und Inspektion 

  • Digitaler Zugang zu Ihren Dokumenten über das kostenose KALO-Kundenportal 

  • 24/7-Service-Hotline für Bewohner 
     

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Erfahren Sie, in welchen Räumen Sie Rauchwarnmelder anbringen sollten und wo die Montage empfohlen ist.

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FAQ
Häufig gestellte Fragen

Rauchwarnmelder arbeiten nach dem sogenannten Streulichtprinzip. Im Inneren der Geräte befindet sich eine nicht reflektierende Rauchkammer, in die von einer Leuchtdiode regelmäßig Lichtstrahlen gesendet werden. Dringt Brandrauch in die Kammer ein, werden die Lichtstrahlen gestreut und dadurch auf eine Fotolinse abgelenkt. Der Rauchwarnmelder löst das Warnsignal aus und alarmiert so lange, bis die Kammer wieder rauchfrei ist oder der Melder ausgeschaltet wird. 

Fehlalarme werden am häufigsten durch Wasserdampf, aufgewirbelten Staub, Rauchentwicklung beim Kochen sowie große Temperaturschwankungen ausgelöst. 

Aus diesem Grund werden Rauchwarnmelder nicht in Bädern, in Küchen oder auf Dachböden angebracht. Für den erweiterten Schutz in diesen Räumen können Sie Thermomelder anbringen lassen.

Zunächst stellen Sie bitte sicher, dass keine Brandquelle vorliegt.  

Danach betätigen Sie die Stummschaltung, indem Sie auf die große kreisförmige Taste in der Mitte des Gerätes drücken. Bei unseren KALO-Geräten geht das in der Regel vom Boden aus, indem Sie zum Beispiel einen Besenstiel verwenden. 

Machen Sie die Störquelle ausfindig, z.B. Wasserdampf aus dem Bad, der in den Flur gelangt ist oder Abluft vom Kochen aus der Küche. In der Regel genügt es, die Fenster weit zu öffnen und beim Kochen die Hitze wegzunehmen, einen Kochdeckel zu benutzen oder für ein paar Minuten den Topf oder die Pfanne vom Herd zu nehmen. 

Kostenfreie Bewohner-Hotline 24/7: 0800 000 87 18 

Farbe oder Staub können die Raucheintrittsöffnungen des Rauchwarnmelders verschließen oder verstopfen. Deshalb nehmen Sie bei Renovierungsarbeiten nach Möglichkeiten den Rauchwarnmelder ab oder nutzen Sie dafür eine geeignete Abdeckung.  

Bitte überprüfen Sie nach den Renovierungsarbeiten die Funktionsfähigkeit mit einem Funktionstest. Diesen führen Sie durch, indem Sie kurz auf die große, kreisförmige Taste in der Mitte drücken. In der Regel können Sie diese mit einem Besenstiel vom Boden aus erreichen. 

Sobald die Raumtemperatur 58 Grad Celsius erreicht, ertönt ein 85 Dezibel lauter Alarmton.  

Fällt die Temperatur wieder unter diese Grenze, verstummt das Gerät. Thermomelder sollten stets per Funk mit Rauchmeldern vernetzt werden.  

Schlägt ein Gerät Alarm, aktiviert es umgehend auch alle anderen Melder, die mit einem Funkmodul ausgestattet sind. Unser Thermomelder kaloPRIMUS XT verfügt über eine fest eingebaute 10-Jahres-Batterie. 

Krankenkassen müssen die Kosten für spezielle Rauchmelder für Gehörlose übernehmen. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) 2014 entschieden. 


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