Erfassen Sie mithilfe eines Wärmezählers, auch Wärmemengenzähler genannt, präzise die Wärmeenergie, die explizit für die Warmwasserbereitung benötigt wird. Dies ist seit 2014 in der Heizkostenverordnung (HKVO) für verbundene Heizanlagen und in einigen anderen Fällen vorgeschrieben. Auch bei Liegenschaften mit Fußbodenheizung kommen Wärmezähler zum Einsatz. Bei KALO finden Sie den für Ihre Anforderungen passenden Wärmezähler– natürlich immer mit persönlicher Beratung.

Was ist ein Wärmezähler und wie funktioniert er?

Ein Wärme- bzw. Wärmezähler wird in zentralen Heizanlagen eingesetzt, die sowohl für Raumwärme als auch für die Warmwasseraufbereitung zuständig sind. Mittels Wärmezähler ist es möglich, die auf die zentrale Warmwasserversorgungsanlage entfallende Wärmemenge zu messen. Ein weiteres Einsatzgebiet ist beispielsweise die Wärmeerfassung bei Fußbodenheizungen.

Ob konventioneller oder Funk-Wärmezähler, die Messung der Warmwassermenge funktioniert aus technischer Sicht ähnlich wie bei einem Wasserzähler. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass neben dem durchlaufenden Volumen auch die Temperatur des Wassers gemessen wird.

Es wird das zuströmende Wasservolumen samt Temperatur und das abströmende Wasservolumen samt Temperatur erfasst. Die Differenz ergibt den Wärmeverbrauch in Bezug auf das Gesamtvolumen des durchgelaufenen Wassers. Die erfassten Werte werden per Funk an KALO übertragen.

Der Wärmezähler wird direkt in das Rohrsystem der Heizungsanlage, zwischen dem Heizkessel und dem Warmwasserspeicher, angebracht.

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Wärmezähler-Pflicht: KALO unterstützt Sie bei Geräteauswahl und Montage

Die Einbaupflicht von Wärmezählern bei zentralen Warmwasserversorgungsanlagen ist auf die Heizkostenverordnung (HKVO), genauer auf § 9, Absatz 2 HKVO, zurückzuführen.

Die Regelung soll eine genauere Aufteilung zwischen Heiz- und Wassererwärmungskosten bewirken und den gestiegenen Anteil der Warmwasserbereitung an den Gesamtkosten der Heizungsanlage berücksichtigen.

Ausnahme: Stellt der Einbau eines Wärme- bzw. Wärmezählers einen „unzumutbaren Aufwand“ dar, entfällt laut HKVO die Einbaupflicht und der Warmwasseranteil darf wie bisher rechnerisch ermittelt werden. Ein unzumutbarer Aufwand besteht beispielsweise dann, wenn es sich um eine kompakte Heizungsanlage handelt, die in einer Einheit Heizwärme und Warmwasser aufbereitet.

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In diesen Fällen sind Wärmezähler notwendig oder sinnvoll

Wärmezähler sind bei zentralen Warmwasseraufbereitungsanlagen (auch bei Fernwärme) vorgeschrieben, sind jedoch in diesen Fällen ebenfalls sinnvoll:

  • Fußbodenheizung, weil hier der Einsatz eines Heizkostenverteilers schlicht nicht möglich ist
  • Wenn die Heizungsnutzung auf Gewerbe- und Wohneinheiten oder andere Nutzergruppen aufgeteilt werden muss.
  • Wenn der Energieverbrauch für Heiz- und Brauchwasser getrennt aufgeschlüsselt werden soll.
  • Wenn Solarthermie im Einsatz ist und die Anlageneffizienz ermittelt werden soll.

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Seit dem 01.11.2021 gelten neue Eichfristen für Wasserzähler.

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Funk-Wärmezähler: der neue Standard

Die funkbasierte Fernablesung schafft schon heute Entlastung bei Eigentümern, Verwaltern sowie Bewohnern und ist seit Novellierung der Heizkostenverordnung verpflichtend. Darum ist der Einsatz von Funk-Mess- und Erfassungsgeräten notwendig und sinnvoll:

  • Einbaupflicht fernablesbarer Messtechnik: Seit dem Inkrafttreten der novellierten Heizkostenverordnung am 01.12.2021 gilt, dass in Mehrparteienhäuser mit zentraler Heizenergie- und/oder Warmwasseranlagen bei Installation neuer Messtechnik oder bei turnusmäßigem Austausch nur noch fernauslesbare Funk-Messtechnik verbaut werden darf.

  • Umrüstpflicht bis 31.12.2026: Spätestens bis Ende 2026 müssen auch diejenigen Liegenschaften umgerüstet sein, die bislang keine turnusmäßige Umstellung auf Funk-Messtechnik erfahren haben.

  • Weniger Aufwand – mehr Komfort: Ein Betreten der Wohnungen bzw. Nutzeinheiten zur Verbrauchsablesung ist bei der funkbasierten Fernablesung nicht mehr erforderlich – Terminvereinbarungen und Verbrauchsschätzungen aufgrund nicht angetroffener Bewohner entfallen.

  • Senkung der CO2-Emissionen: Die Fernablesung macht die unterjährige Erfassung und Weitergabe von Verbrauchsdaten an die Bewohner bzw. Nutzer möglich. Das schafft mehr Transparenz und ermöglicht den Bewohnern, ihren Energieverbrauch und damit die CO2-Bilanz des Gebäudes zu senken.


FAQ 
Häufig gestellte Fragen. 

Das kommt auf die Kostenart an:

Der Einbau ist nicht umlagefähig. Die Kosten für den Einbau trägt also immer der Eigentümer. Diese können auch nicht etwa als Modernisierungsmaßnahme nach § 559 des BGB eine Mieterhöhung rechtfertigen.

Anders ist es bei laufenden Kosten, darunter fallen Gerätemiete, Ablesung und Abrechnung. Diese können gemäß §7 Abs. 2 Heizkostenverordnung auf die Bewohner umgelegt werden.

Verschärfte Bauvorschriften, energetische Sanierungen und Sparmaßnahmen der Bewohner lassen den durchschnittlichen Energieverbrauch für Raumwärme über die Jahre stetig sinken, während der Warmwasserverbrauch relativ konstant bleibt und somit prozentual wächst. Nur ein Wärmezähler kann den Energieanteil für die Wassererwärmung exakt bestimmen. Dies führt zu einer höheren Verbrauchstransparenz im Bereich Warmwasser und diese wiederum zu einem sparsameren bzw. klimaschonenderen Verhalten. Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in der Heizkostenabrechnung ist mit einem Anteil von mindestens 50 % und maximal 70 % vorgeschrieben.

Mehr über die Heizkostenabrechnung

Nach § 12, Absatz 2, der Heizkostenverordnung kann der Verzicht auf die verbrauchsabhängige Messung der Warmwassermengen mit einem Wärmezähler zu einem Kürzungsrecht der Mieter in Höhe von 15 % der Kosten führen.

Ja, gemäß der Mess- und Eichverordnung (MessEV) gehören Wärmezähler zu den eichpflichtigen Messgeräten. Eine Änderung der MessEV von 2021 hat die Eichaustauschfrist von 5 auf 6 Jahre verlängert.

Mehr über die Mess- und Eichverordnung

Das kommt auf die baulichen Gegebenheiten in Ihrer Liegenschaft an: Bei waagerecht verlaufenden Rohrleitungen können Wärmezähler montiert werden und damit Heizkostenverteiler ersetzen. Der Vorteil eines Wärmemengenzählers ist, dass dieser sowohl die Wärme der Rohrleitung als auch die des Heizkörpers misst. Im Vergleich zu Heizkostenverteilern messen Wärmezähler in physikalischen Einheiten, z.B. kWh, wodurch Umrechnungen entfallen.