Abrechnung regenerativer Energien (ModernisierungsMagazin 04/2022)
Der Ausbau erneuerbarer Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Unsere Energieversorgung soll klimaverträglicher werden. Deutschland will weg von nuklearen und fossilen Brennstoffen. Laut Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird rund 35 Prozent der gesamten Endenergie in den eigenen vier Wänden, insbesondere für Heizung und Warmwasser, verbraucht. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft setzt daher vermehrt auf regenerative Energien zur Strom- und Wärmegewinnung. Bei der Abrechnung gilt es allerdings, einiges zu beachten.
Jens Well ist Abteilungsleiter Spezialabrechnung bei der Kalorimeta GmbH (Kalo) in Hamburg. Er verantwortet seit über sechs Jahren den Bereich Abrechnung regenerativer Energien und engagiert sich als Abrechnungsexperte unter anderem in der Arbeitsgemeinschaft Heiz- und Wasserkostenverteilung (ARGE HeiWaKo). Den Zuwachs im Bereich regenerativer Energien beobachtete er mit Zuversicht:
„Immer mehr Wohnungsunternehmer investieren in die eigene Wärmeversorgung. Die Zahl der Förderanträge für erneuerbare Heizungsträger lag laut der Agentur für Erneuerbare Energien 2020 bei knapp 300.000. Im Jahr 2016 lag sie noch bei unter 100.000. Auch bei Kalo merken wir diesen Anstieg. Im Bereich der Heizkostenabrechnung haben die Spezialabrechnungen aufgrund von eigenproduzierter Wärme deutlich zugenommen und es werden jährlich mehr. Spannend zu beobachten ist, dass die Anzahl von Wohneinheiten dabei keine Rolle spielt. Unsere Kunden sind sowohl Eigentümer mit geringem Wohnungsbestand, mittelgroße Hausverwaltungen als auch große Wohnungsunternehmen. Mit Blick auf die Energiewende ist das eine sehr positive Entwicklung.“
Gut für das Klima – herausfordernd in der Abrechnung?
Laut der Agentur für Erneuerbare Energien (AEE) konnten im Jahr 2019 14,5 Prozent des Endenergieverbrauchs im deutschen Wärmesektor aus Erneuerbaren Energien gewonnen werden. Die Bioenergie leistete mit fast 74 Prozent den größten Beitrag zur erneuerbaren Wärmeversorgung in Deutschland. Beim Hamburger Abrechnungsunternehmen sind es insbesondere Heizanlagen wie Solarthermie, Wärmepumpen, Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) sowie multivalente Heizanlagen, die von den Kunden eingesetzt werden und deren Verbrauchskosten speziell abgerechnet werden müssen.
Jens Well erklärt hierzu: "Für die Kostenverteilung gemäß Paragraf 9 der Heizkostenverordnung ist es entscheidend, dass die kostenbehafteten Energien und die kostenfreien Energien korrekt berücksichtigt werden. Kostenfreie Energie ergibt sich beispielsweise daraus, dass Energie aus der Solarthermie kostenfrei an die Bewohner abgegeben werden muss. Bei KWK-Anlagen ist es erforderlich, die Energie- und Nebenkosten für die Stromerzeugung aus den Gesamtkosten für Strom und Wärme herauszurechnen. Würde diese Berechnung nicht erfolgen, würden die Gesamtkosten über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet werden. Dies wäre falsch und hätte gegebenenfalls rechtliche Folgen.“
Von großer Bedeutung ist auch, wie die Kosten berechnet werden. Jens Well hat mit seinem Team für jede Heizanlage Rechenwege und Formeln entwickelt, die eine rechtssichere Abrechnung ermöglichen.
„Wir haben die Berechnungsgrundlagen aus der Heizkostenverordnung und den Richtlinien nach VDI 2077 miteinander verknüpft und daraus rechtssichere Formeln entwickelt. Die Berechnungen stellen wir unseren Kunden zusätzlich zur Abrechnung detailliert und transparent in separaten Dokumenten zur Verfügung. Uns ist es sehr wichtig, dass unsere Kunden gut informiert sind und sich nicht durch eine kompliziertere Abrechnung von ihrem Vorhaben abhalten lassen, regenerative Energien einzusetzen. Wir unterstützen gern und bieten auch regelmäßig Webinare zu diesem Thema an.“