Aktuelle Informationen zur Rauchwarnmelder-Einbaupflicht 2016
In mittlerweile 14 Bundesländern gilt eine gesetzliche Einbaupflicht für Rauchwarnmelder. Berlin und Brandenburg sind derzeit die einzigen Bundesländer, in denen keine gesetzliche Ausstattungspflicht vorgeschrieben ist.
Doch dies wird sich absehbar ändern. Der Berliner Senat hat die entsprechenden Anpassungen der Landesbauordnung Anfang Dezember 2015 beschlossen und in das weitere Gesetzgebungsverfahren gegeben. So ist davon auszugehen, dass die Einbaupflicht für Neubauten und die Nachrüstpflicht für Bestandsbauten noch in dieser Legislaturperiode, die Anfang September 2016 endet, durch das Berliner Abgeordnetenhaus beschlossen wird. Wann genau die überarbeitete Landesordnung in Kraft tritt, ist derzeit noch ungewiss. Ein entsprechender Entwurf sieht vor, dass es für Bestandsbauten eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2020 geben wird. Eine Besonderheit der geänderten LBO wird sein, dass eine Vollausstattung, also aller Aufenthaltsräume und Flure, die als Fluchtweg dienen, vorgesehen ist.
In Nordrhein-Westfalen sowie im Saarland läuft die Übergangsfrist für Bestandsbauten Ende 2016 ab. Um voraussehbare Engpässe bei der Installation der Rauchwarnmelder zu vermeiden, sollten die verantwortlichen Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Genossenschaften die Ausstattung der Bestände schnell in die Wege leiten, um der Nachrüstpflicht innerhalb der gesetzten Frist gerecht zu werden.
Auch auf Sachsen kommt die Rauchwarnmelderpflicht zu: Die am 16. Dezember 2015 vom Landtag beschlossene Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten wird ab dem 1. Januar 2016 rechtskräftig. Vorgeschrieben ist die Ausstattung aller Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, also Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege hinausführen. Verantwortlich für die Erfüllung der Ausstattungspflicht sind der Bauherr beziehungsweise die Eigentümer oder Vermieter.
Volker Eck, Mitglied der Geschäftsleitung bei KALO: „Wir begrüßen die Entscheidung des sächsischen Landtags, die Rauchwarnmelderpflicht für Neu- und Umbauten einzuführen. Insbesondere aus Mieterschutzgründen sowie zur Sicherung der Eigentumswerte empfehlen wir Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Eigentümern jedoch unabhängig von dieser neuen gesetzlichen Grundlage, auch Bestandsbauten konsequent mit Rauchwarnmeldern auszustatten."
Für die Wohnungswirtschaft in Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und dem Saarland bringt die Erfüllung der Rauchwarnmelderpflicht einen großen Verwaltungsaufwand mit sich. Dazu gehört u.a. die Koordination der Termine mit den Bewohnern für den Zutritt der Wohnungen.
Wir unterstützen die Wohnungswirtschaft bei der kostengünstigen Beschaffung sowie fachgerechten Installation und Instandhaltung der Rauchwarnmelder. Erfahren Sie mehr über unserem Rauchwarnmelder-Service sowie Wissenwertes rund um das Thema Rauchwarnmelder auf unserer Themenseite.