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Alle Jahre wieder: Die Heizkostenabrechnung - Teil 1

Sie steht mindestens ein Mal jährlich an und gehört zum Basiswissen eines jeden Verwalters: die Heizkostenabrechnung. Doch sich ändernde Gesetzesgrundlagen und technische Innovationen sorgen dafür, dass das Wissen vom Vorjahr in diesem Jahr teilweise schon wieder veraltet sein kann.

Gerade die rechtlichen Grundlagen müssen bei der Heizkostenabrechnung sitzen – wann sind die Mieter über die Ablesetermine zu informieren? Welche Fristen sind einzuhalten? Welche Kosten dürfen umgelegt werden? Was passiert, wenn eine Ablesung unvollständig ist? All diese und weitere Punkte müssen rechtssicher beantwortet werden können, sodass dem Verwalter im Ernstfall keine Haftungsansprüche drohen. Änderungen in der Gesetzeslage, beispielsweise in der Heizkostenverordnung, müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.

Doch sind es nicht nur die sich verändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Verwalterberuf immer komplexer und herausfordernder gestalten. Dazu tragen auch technische Veränderungen bei. Die Stichworte Funktechnologie, Digitalisierung und Smart Metering gehören heute bereits bei vielen modernen Wohnungsgesellschaften zum Standardrepertoire. Selbstverständlich wird dann auch vom zuständigen Verwalter erwartet, dass er sich mit den neuesten Trends auf diesem Gebiet auskennt. Denn der Fortschritt geht weiter – Portallösungen werden insbesondere von größeren Wohnungsunternehmen mit vielen tausend Wohneinheiten genutzt. Wie der digitale Datenaustausch aussehen kann und welche integrierten Abrechnungslösungen es gibt, wird dabei nicht immer vom Wohnungsunternehmen vorgegeben – viele erwarten hier auch eine sachkundige Beratung des Verwalters zum Thema. Denn auch für die Wohnungswirtschaft gilt: Zeit ist Geld und eine Optimierung vorhandener Prozesse gewünscht.

 Als wären diese Punkte nicht schon herausfordernd genug, birgt auch die Heizkostenabrechnung selbst einige Fallstricke. Dann zum Beispiel, wenn auch die Themen erneuerbare Energien ins Spiel kommen oder es sich um komplexe Anlagen nach VDI 2077 handelt.

Hier ist es wichtig, sich von einem Experten beraten zu lassen. Die Spezialisten des Fullservice-Dienstleisters für die Wohnungswirtschaft von KALO stehen für all diese Belange getrau dem Motto „einfach persönlicher” mit einem eigenen Ansprechpartner für Ihr Anliegen zur Verfügung.

Hier finden Sie Ihren persönlichen Ansprechpartner.

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