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KfW startet Heizungsförderung für Immobilienunternehmen

Immobilienunternehmen können ab dem 27. August 2024 einen Antrag bei der KfW auf eine Heizungsförderung für ihre Wohngebäude sowie Nichtwohngebäude stellen. Der staatliche Zuschuss für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung beträgt bis zu 35 Prozent der förderfähigen Kosten.

Berechtigt sind Unternehmen und Contractoren, die Investitionsmaßnahmen in bestehende Gebäude in Deutschland tätigen. Diese können sich bereits jetzt im Kundenportal „Meine KfW“ für einen Antrag registrieren.

Steigerung der Energieeffizienz sowie des Anteils erneuerbarer Energien

Mit der Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) erhalten die Unternehmen eine finanzielle Unterstützung, wenn sie beispielsweise eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe, eine solarthermische Anlage oder eine Biomasseheizung kaufen und installieren wollen. Ziel der Förderung ist, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen.

Als Voraussetzung für die Förderung nennt die KfW drei Anforderungen, die die Maßnahme erfüllen muss:

  • Steigerung der Energieeffizienz des Gebäudes und/oder Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes

  • Bauantrag bzw. Bauanzeige des bestehenden Gebäudes reicht zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestes fünf Jahre zurück

  • Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme einer Lüftungsanlage verbunden

Erster Schritt: Expert:innen für Energieeffizienz beauftragen

Bevor Immobilienunternehmen einen Zuschuss beantragen können, müssen sie eine:n Expert:in für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen und sich eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Dieser beinhaltet unter anderem Angaben zur geplanten Heizung. Zugelassen sind Expert:innen, die in einer Liste für Förderprogramme des Bundes bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) geführt sind sowie alle Fachunternehmen.

Informationen zu den Konditionen und dem Ablauf der Antragstellung gibt auf der Website der KfW.

Zum Hintergrund: 

Die Antragsberechtigung zur BEG-Heizungsförderung wurde in mehrere Etappen und Gruppen aufgeteilt. Sie war Anfang des Jahres für Eigentümer:innen selbst genutzten Wohnraums gestartet. Antragsberechtigt sind seit Juni auch Eigentümer:innen eines ungeteilten Mehrfamilienhauses und Wohnungseigentümergemeinschaften, die eine Maßnahme am Gemeinschaftseigentum umsetzen. Nun kommen die professionellen Immobilienunternehmen hinzu.

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