Bis Ende 2015 Rauchwarnmelderpflicht in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt Endspurt für Unternehmen der Wohnungswirtschaft
Alle Miet- und Eigentumswohnungen in Bremen, Niedersachen und Sachsen-Anhalt müssen bis zum 31.12.2015 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, um die gesetzlichen Anforderungen des Bundeslandes zu erfüllen / Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die dieser Pflicht noch nicht nachgekommen sind, müssen sich in den kommenden drei Monaten auf erhebliche Engpässe bei der Rauchwarnmelder-Installation einstellen.
In Bremen, Niedersachen und Sachsen-Anhalt beginnt der Endspurt um die Installation der Rauchwarnmelder: Noch bis zum 31.12.2015 haben Eigentümer, Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Genossenschaften Zeit, die gesetzlich bis Ende diesen Jahres auch in allen Bestandsbauten vorgeschriebene Nachrüstung auszuführen. In einer Anfang 2015 veröffentlichten Erhebung berechnete KALO, dass in den drei Bundesländern bis zu 4,93 Millionen Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Die verantwortlichen Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die dieser Pflicht bis heute noch nicht nachgekommen sind, müssen sich in den noch verbleibenden drei Monaten auf erhebliche Engpässe bei der Installation der Rauchwarnmelder einstellen.
Trotz Zeitdruck warnt die Feuerwehr jedoch vor einer unsachgemäßen Installation der Rauchwarnmelder. Diese kann zu kostspieligen Fehleinsätzen führen. Alleine in Hamburg musste die Feuerwehr 2014 etwa 1600-mal aufgrund von Rauchwarnmelder-Fehlalarmen ausrücken. Entstehende Kosten bei Schäden, beispielsweise durch von der Feuerwehr aufgebrochene Türen, müssen in der Regel vom Vermieter getragen werden.
Vorgeschrieben ist die Ausstattung aller Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, also Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die aus diesen Räumen als Rettungswege hinausführen. Volker Schubert, Mitglied der Geschäftsleitung bei KALO: „Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Eigentümer, die jetzt noch nicht aktiv geworden sind, laufen aufgrund der Vorlaufzeiten für die Beauftragung und Montage Gefahr, die Frist zu verpassen. Im Schadensfall drohen rechtliche und finanzielle Konsequenzen.“
Für die Immobilienwirtschaft in Niedersachsen bringt die Erfüllung der Rauchwarnmelder-pflicht inklusive der nachfolgenden regelmäßigen Wartungsarbeiten einen großen Verwaltungsaufwand mit sich. Dazu gehört unter anderem die Koordination der Termine mit den Bewohnern für den Zutritt der Wohnungen. Dienstleister wie KALO unterstützen die Wohnungswirtschaft bei der kostengünstigen Beschaffung sowie fachgerechten Installation und Wartung der Rauchwarnmelder.