Das neue Gebäudeenergiegesetz ist beschlossen
Am 18. Juni 2020 hat der Bundestag das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – am 3. Juli 2020 stimmte auch der Bundesrat final zu. Anfang Oktober kann es in Kraft treten und löst die bisherigen Regeln Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ab. Mit dem GEG werden die Regelungen zum Energieeinsparrecht für Gebäude vereinheitlicht.
Nach langer Diskussion und mehrfacher Verschiebung wurde das GEG endlich beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, den Primärenergiebedarf von Gebäuden so gering wie möglich zu halten. So soll das von der Bundesregierung definierte Ziel des klimaneutralen Gebäudebestands 2050 erreicht werden.
Das GEG legt einheitliche energetische Anforderungen an die Anlagetechnik und den baulichen Wärmeschutz von Neubauten und Bestandsgebäuden fest: Der verbleibende Energiebedarf zur Wärme- und Kälteversorgung soll durch erneuerbare Energien abgedeckt werden. Eine wichtige Neuerung für die Wohnungswirtschaft ist dabei die im Gesetz verankerte "Innovationsklausel". Sie besagt, dass nicht jedes einzelne Gebäude in einem Quartier den Energieanforderungen entsprechen muss, sondern ein Wohnquartier insgesamt. Das erlaubt besonders energieeffizienten Liegenschaften weniger effiziente Gebäude auszugleichen und bietet Wohnungsunternehmen höhere Flexibilität.
An die eingebaute Technik setzt das GEG hohe Ansprüche (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5): Diese muss den Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an Datenschutz, Datensicherheit und Interoperabilität entsprechen. Wird in der Immobilie im Zuge des Smart Meter Rollouts ein Smart Meter Gateway (SMGW) verbaut, sind diese Ansprüche bereits mit der BSI-Zertifizierung des Gateways erfüllt. Dabei ist das SMGW viel mehr als ein Kommunikationsmodul, das Stromzähler intelligent macht: Es stellt die zentrale Kommunikationsplattform in der digitalen Liegenschaft dar und ermöglicht Anwendungen, die mithilfe von Machine-to-Machine-Kommunikation die Energieeffizienz im Gebäude steigern und Betriebskosten reduzieren. Darüber hinaus lassen sich über ein SMGW die Bereiche Smart Metering und Submetering sinnvoll miteinander verknüpfen, sodass Doppelstrukturen und Kosten vermieden werden.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des neuen GEG ist die Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung (HKVO), die vormals im Energieeinspargesetz geregelt war. Mit der Neuregelung steht der dringend notwendigen Novellierung der HKVO nichts mehr im Wege. Denn im Rahmen einer überarbeiteten Fassung soll die novellierte EU‑Energieeffizienz‑Richtlinie (EED) bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umgesetzt werden. Die EED sieht vor, dass ab Ende Oktober nur noch fernauslesbare Messgeräte installiert werden. Dies bringt entscheidende Vorteile für Bestandshalter mit sich. So entfallen etwa aufwendige Terminvereinbarungen mit den Wohnungsnutzern und bei Mieterwechseln lassen sich punktgenaue abschließende Energieabrechnungen erstellen.
Darüber hinaus verpflichtet die EED Eigentümer von Bestandsbauten und Immobilienverwalter ab dem 01.01.2022 dazu, Bewohnern in Liegenschaften mit fernablesbaren Erfassungsgeräten unterjährig Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen – ab Ende Oktober 2020 zunächst zweimal jährlich, ab Januar 2022 sogar monatlich. KALO hat hierfür eine intelligente Lösung im Angebot: Mit der App „Cards“ können die Bewohner bequem und selbstständig ihre Energieverbräuche abrufen und bei Bedarf ihr Verbrauchsverhalten anpassen. Unterstützung bietet die App mit einer Vielzahl alltagstauglicher Energiespartipps. Zudem enthält die Anwendung individuelle Benchmark-Sets, die dem Wohnungsnutzer den durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Wohnungen anonymisiert anzeigen und ihm damit ein realistisches Gefühl für seinen Verbrauch vermittelt.