Zum Hauptinhalt springen

Die Energieeffizienz-Richtlinie (EED) und ihre Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft

Klimaschutz und Energieeffizienz sind treibende Themen unserer Zeit. Gesetzesinitiativen, wie die Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie (engl.: Energy Efficiency Directive, EED), sollen helfen, eine effizientere Nutzung von Energie zu fördern, den CO2-Ausstsoß zu reduzieren und somit das Klima zu schützen. Wesentlicher Bestandteil der neuen Richtlinie sind das Bereitstellen von unterjährigen Verbrauchsinformationen sowie der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik in der Verbrauchserfassung.

Energieeinsparungen durch Anpassung des Verbrauchsverhaltens – diesen Ansatz nimmt die novellierte Energieeffizienzrichtlinie in den Fokus. So verfolgt die EED das übergeordnete Ziel, den Energieverbrauch innerhalb der EU bis zum Jahr 2030 um 32,5 Prozent gegenüber dem 2007 prognostizierten Verbrauch zu senken. Zu diesem Zweck sollen Wohnungsnutzer besser und regelmäßiger über ihren Energieverbrauch informiert werden und so ihr eigenes Verbrauchsverhalten optimieren können.

Zeitplan der Änderungen

Die EED sieht vor, dass ab 25. Oktober 2020 nur noch fernablesbare Zähler und Verteiler installiert werden, sofern die Kosten sowie der technische Aufwand in einer akzeptablen Relation zur Energieeinsparung stehen. Ziel ist es, so den Verbrauch jährlich um 0,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu reduzieren. Bereits eingebaute Zähler und Verteiler, die eine Fernauslesung nicht unterstützen, sollen bis zum 01.01.2027 nachgerüstet oder ausgetauscht werden. Darüber hinaus verpflichtet die Novellierung Immobilienverwalter ab dem 01.01.2022 dazu, Bewohnern in Liegenschaften mit fernablesbaren Erfassungsgeräten unterjährig Verbrauchsinformationen zur Verfügung zu stellen.

Auswirkungen und Handlungsimpulse

Besonders der verpflichtende Einsatz von Funkmesstechnik hat bereits heute Auswirkungen auf die Wohnungswirtschaft und schafft erste Handlungsimpulse. Diese ergeben sich aus den Fristen und der Lebensdauer der verschiedenen Erfassungsgeräte. Wärme- und Warmwasserzähler haben eine Eichfrist von fünf, Kaltwasserzähler von sechs Jahren. Danach müssen sie zwingend ausgetauscht werden. Heizkostenverteiler werden, bedingt durch die Batterielaufzeit, in der Regel nach zehn Jahren ausgetauscht. Immobilienverwalter, die heute noch Heizkostenverteiler installieren, die keine Fernablesung ermöglichen, müssen spätestens 2026 wieder aktiv werden und diese nachrüsten oder austauschen. Die Lebensdauer von zehn Jahren wird somit unterschritten, was einen wirtschaftlichen Verlust bedeutet. Ein bevorstehender Austausch von Erfassungsgeräten sollte daher unbedingt dazu genutzt werden, auf fernablesbare Technik umzurüsten.

Weitere Informationen zur EED Sie unserer Themenseite zur EED.

Zum Seitenanfang