Die wichtigsten Fragen zur Energieeffizienz-Richtlinie (EED)
Seit dem 25. Dezember 2018 ist die novellierte Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der EU sind dazu verpflichtet, die Vorgaben bis zum 25. Oktober 2020 in nationales Recht umzusetzen. Wie der genaue Zeitplan aussieht und welche Auswirkungen die EED auf die Wohnungswirtschaft hat, war Thema des letzten Praxistipps. In dieser Ausgabe beantwortet KALO die wichtigsten Fragen zur neuen Richtlinie.
Welche Mess- und Erfassungsgeräte sind für die vorgeschriebene Fernauslesung geeignet?
Für die Fernauslesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln. Veraltete Mess- und Erfassungstechnik, wie zum Beispiel Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip, sind für die Fernauslesung nicht geeignet und müssen spätestens bis zum 31. Dezember 2026 durch moderne fernauslesbare Technologie ausgetauscht werden.
Welche Daten werden per Funk ausgelesen?
Bei der Fernauslesung werden in der Regel folgende Verbrauchs- und Zählerdaten des Messgeräts an den Messdienst übertragen:
- Aktueller Verbrauchswert
- Vorjahresverbrauchswerte
- Stichtagsdatum
- Monatswerte
- Seriennummer
- Fehlermeldungen
Wie wird die Sicherheit der Datenübertragung gewährleistet?
Bei KALO erfolgt die Zuordnung der Geräte und deren Auslesewerte zu einer konkreten Wohnung erst in der Hamburger Zentrale. Wenn Unbefugte die Daten auf dem Übertragungsweg auslesen würden, ist ein Personenbezug nicht möglich. Zudem ist die Übertragung vom Gateway bis in das KALO-Rechenzentrum zusätzlich mit aktueller Verschlüsselungstechnik abgesichert. Zusätzlich verhindern mehrere Passwortstufen in der Software, dass nicht autorisierte Personen Zugriff auf die Daten erhalten. Durch diese fehlende Zuordnung in den übermittelten Daten der Geräte (z.B. ortsbezug, Mietername, Wohnungslage, Heizkörperleistung und Verbräuche o. ä.) kann kein Rückschluss auf das Nutzerverhalten erfolgen. Diese technischen Eigenschaften verhindern zuverlässig eine Zweckentfremdung der übertragenen Daten der Funksysteme.
Besteht ein Gesundheitsrisiko aufgrund der Funkübertragungen?
Die Funk-Erfassungsgeräte arbeiten auf der für Messgeräte freigegebenen Frequenz von 868 MHz – unbeeinflusst von anderen Geräten, die im Haushalt funken. Alle Komponenten des Verbrauchserfassungssystems verfügen über die vorgeschriebene funktechnische Gerätezulassung des Bundeszentralamtes für Zulassungen in der Telekommunikation. Aktuelle Handys besitzen eine Sendeleistung von 1000 bis 2000 mW – das eingesetzte Funksystem hat hingegen nur eine Sendeleistung von weit unter 10 mW. Auch nach neuestem Wissensstand bestehen keinerlei gesundheitliche Bedenken, das Funksystem in Wohnräumen, wie auch in öffentlichen oder beruflichen Bereichen einzusetzen.
Weitere Informationen zur EED Sie unserer Themenseite zur EED.