Bundestag beschließt virtuelle Eigentümerversammlung und erleichtert Balkonkraftwerke
Wohnungseigentümerversammlungen können in Zukunft auch vollständig online erfolgen, wenn die Eigentümer:innen dies mit einer Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschließen. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen“ hat der Bundestag am Donnerstag, den 5. Juli, zugestimmt.
Hat sich die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) für eine reine Online-Versammlung entschieden, kann diese ab Beschlussfassung bis einschließlich 2028 virtuell ohne physische Präsenz der Eigentümer:innen und der Verwaltung an einem Ort stattfinden. Sie muss jedoch mindestens einmal jährlich in Präsenz abgehalten werden, es sei denn, die Wohnungseigentümerversammlung beschließt einstimmig, darauf zu verzichten.
Bisher sah das Wohnungseigentumsgesetz lediglich Versammlungen in Präsenz oder in hybrider Form vor, also als Präsenzversammlung mit digitaler Zuschaltung einzelner Teilnehmenden. Die virtuellen Versammlungen müssen die gleichen Standards erfüllen wie Präsenzveranstaltungen.
Mehr Strom vom Balkon
Ebenfalls erleichtern will die Bundesregierung den Einsatz von sogenannten Steckersolargeräten, die auch als „Balkonkraftwerke“ bezeichnet werden. Die Installation gilt nun als „privilegierte Maßnahme“ im Wohneigentums- und Mietrecht. Das bedeutet: Wollen Mieter:innen und Eigentümer:innen Solarmodule an ihrem Balkon oder in ihrem Garten anbringen, müssen Vermieter:innen oder die Eigentümergemeinschaft diesen Wunsch grundsätzlich dulden. Auch dieser Regelung hat der Bundestag zugestimmt.
Bislang musste die Wohnungseigentümerversammlung mit einfacher Mehrheit der Anbringung zustimmen. Die Gemeinschaft behält allerdings ein Mitspracherecht bezüglich Art und Weise der Installation, darf diese jedoch nicht mit übertriebenen Vorgaben verhindern. Wird der Antrag abgelehnt, kann die Entscheidung angefochten werden. Auch Mietende haben nun das Recht, von den Vermietenden eine Erlaubnis einzufordern, um eine Steckersolaranlage zu installieren. Ist die Wohnung Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft, können sie von den Vermieter:innen verlangen, sich für einen positiven Beschluss in der Versammlung einzusetzen.
Welche Steckersolargeräte zum Einsatz kommen, wurde bereits im Solarpaket I geregelt, das am 16. Mai in Kraft getreten ist. Es sieht vor, dass Verbraucher:innen Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis zu 800 Watt installieren dürfen.
Mit dem Solarpaket I will die Bundesregierung den Ausbau von Photovoltaikanlagen in Deutschland beschleunigen. Schon seit dem 1. April müssen Balkonkraftwerke nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden. Analoge, rückwärtslaufende Stromzähler dürfen noch vier Monate lang genutzt werden, wenn mehr Strom produziert als verbraucht wird und folglich ins Netz geht. Die Einspeiseleistung wurde von 600 auf 800 Watt angehoben. Außerdem sollen die kleinen Solarpaneele über einen herkömmlichen Schuko-Stecker mit dem Stromnetz verbunden werden können. Zuvor war häufig noch eine separate Energiesteckdose notwendig.