Einsichtsrecht des Mieters - gescannte Originalbelege ausreichend
Den vom Mieter geforderten Nachweis der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter anhand von Ausdrucken der gescannten Originalbelege führen.
LG Hamburg, Urteil vom 5.12.2003 - Az. 311 S 123/02 = WM 2004, 97