Energieausweis für Gewerberäume ab 01. Juli 2009
Ab 1. Juli 2009 ist es soweit: Wer ein Büro, einen Verkaufsladen, ein Produktionsgebäude oder andere Räume oder Gebäude für die Nichtwohnnutzung kauft, neu mietet oder neu pachtet hat das Recht den Energieausweis anzusehen. Verkäufer und Vermieter sollten rechtzeitig die Energieausweise bestellen. Auch große, vielbesuchte öffentliche Dienstleistungsgebäude müssen bis zum 1. Juli dieses Jahres ihren öffentlichen Energieausweis gut sichtbar aushängen.
Quelle: Enev-online