Gebäudeenergiegesetz: Bundestag beschließt Klimavorgaben für Heizanlagen
Der Bundestag hat heute nach langem Ringen die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen. Kernpunkt: Heizungen sollen künftig mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betrieben werden.
Das Gebäudeenergiegesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Dann müssen neu eingebaute Heizungen in Neubaugebieten die 65-Prozent-Regel erfüllen. Das Gesetz lässt zwar freie Wahl, wie dieses Ziel zu erreichen ist. So kommen Solarthermie, Stromdirektheizungen, Hybridheizungen aus Wärmepumpe und fossiler Ergänzung, der Einsatz von Biomasse, Holz bzw. Pellets sowie Fernwärme in Betracht. In der Praxis dürfte allerdings oft eine elektrische Wärmepumpe die erste Wahl sein.
Kommunale Wärmeplanung als Voraussetzung für die Austauschpflicht
Für Bestands- und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gilt: Es dürfen weiterhin Gasheizungen eingebaut werden, solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt. Diese Wärmeplanung soll Bürger:innen die Information liefern, ob sie sich in absehbarer Zeit an ein Fernwärme- oder gar Wasserstoffnetz anschließen können, um die 65-Prozent-Vorgabe zu erfüllen. Städte und Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohner:innen müssen bis Ende Juni 2026 eine verpflichtende, flächendeckende Wärmeplanung vorlegen; kleinere bis Mitte 2028.
Das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung verschafft Eigentümer:innen somit mehr Zeit: Geht eine alte Gasheizung kaputt, erfahren sie anhand der Wärmeplanung, ob in ihrer Straße ein entsprechendes Netz gelegt wird. Für diesen Fall brauchen sie sich nicht um den Einbau einer neuen Heizung zu kümmern.
Gebäudesektor wichtig für Klimaneutralität
Die GEG-Novelle sieht zwar eine Reihe von Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen vor. Doch ab 2045 sind fossile Brennstoffe bei Heizungen ausgeschlossen. Im selben Jahr will Deutschland klimaneutral sein. Der Gebäudesektor spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Rund 80 Prozent aller Häuser und Wohnungen werden heute mit Gas, Öl oder Kohle beheizt. Der Gebäudesektor steht für rund 30 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland.
Die Bundesregierung hatte Mitte April ein weitaus ambitionierteres Gebäudeenergiegesetz vorgelegt. Demnach sollte ab Anfang kommenden Jahres jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden – in Bestandsgebäuden und Neubauten. Doch die Ampelkoalition geriet über Fristen und Förderung zum Heizungstausch in einen monatelangen Streit. Am Ende stehen nun die Verzahnung mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung und weniger strikte Vorgaben.
Weniger CO2-Einsparung als erhofft
Die nun beschlossene GEG-Novelle dürfte daher weniger CO2 einsparen, als von der Bundesregierung zunächst erhofft. Zu dieser Einschätzung kommt der aktuelle Bericht des Expertenrats für Klimafragen. Der Gebäudesektor hatte 2022 – neben dem Verkehrssektor – zum dritten Mal in Folge die erlaubte Emissionsobergrenze überschritten. Das bisherige Klimaschutzprogramm der Bundesregierung reiche nicht aus, um das selbst gesteckte Ziel der Treibhausgasreduzierung zu erlangen.
Begleitendes Förderprogramm geplant
Ein Förderprogramm zum Heizungstausch soll laut Bundesregierung ebenfalls Anfang 2024 starten. Geplant ist eine einheitliche Grundförderung in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten. Einkommensabhängig wird es zudem einen „Klimabonus“ geben. Und wer zunächst nicht zum Umrüsten auf eine klimafreundliche Heizung verpflichtet ist, der könnte diesen Schritt dennoch tun und würde eine Anreiz-Förderung erhalten. Die staatliche Förderbank KfW soll außerdem zinsvergünstigte Kredite vergeben.