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Heizkostenabrechnung entgegen §4 MHG

Wird eine Heizkostenabrechnung über Jahre hinweg immer in der gleichen Weise vorgenommen, die nicht den Anforderungen des §4 MHG entspricht, so kann der Mieter sich bei der Abrechnung nicht mehr darauf berufen, dass sie nicht ordnungsgemäß ist.

LG Münster, Urt. Vom 31.07.2003 - Az. 8 S 82/03

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