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Miete von Rauchwarnmeldern - eine echte Alternative

 Rauchwarnmelder sind mittlerweile im gesamten Bundesgebiet vorgeschrieben. Doch es gibt eine Alternative zum Kauf der Lebensretter – die Miete. Durch eine fest verbaute Batterie mit einer Laufzeit von zehn Jahren, und die damit verbundene extrem lange Lebensdauer, bieten Hersteller und Servicedienstleister von qualitativ hochwertigen Meldern mittlerweile auch die Möglichkeit der Miete an.

Besonders bei Abnahme einer hohen Stückzahl kann so die Anfangsinvestition im Vergleich zum Kauf deutlich reduziert werden. Darüber hinaus wird durch die Kombination aus Miete und Rauchwarnmelderservice die perfekte Rundum-sorglos-Betreuung garantiert, die auch die Rechtssicherheit gewährleistet. Denn nur Eigentümer und Vermieter, die eine lückenlose Dokumentation der Wartung nachweisen können, sind im Schadensfall auf der sicheren Seite.

Nach aktueller Gesetz und Rechtsprechung ist der Eigentümer verpflichtet, die Mietsache im vorgeschriebenen Zustand zu halten. Im Fall des Rauchwarnmelders ist er also dafür verantwortlich, dass die Melder mindestens einmal jährlich, geprüft werden und die Betriebsbereitschaft der Melder sichergestellt wird. Das Mietrecht lässt jedoch zu, dass der Vermieter eine Vereinbarung mit seinem Mieter abschließt, die die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft auf den Mieter überträgt, sofern diese Vereinbarung in beidseitigem Einverständnis erfolgt und vertraglich festgehalten wird.

Doch selbst dann ist zu beachten, dass der Vermieter sich vergewissern muss, ob sein Mieter die übernommene Verpflichtung auch tatsächlich erfüllt. Daher empfiehlt es sich, die Prüfungstätigkeiten an einen Dritten, z.B. an einen erfahrenen Full-Service-Dienstleister wie KALO zu delegieren, der bundesweit für über 2,2 Millionen Rauchwarnmelder die Wartung übernimmt. Bei sorgfältiger Auswahl des Dienstleisters können Vermieter sicher sein, dass richtig und regelmäßig geprüft wird, und dass die ausgeführten Wartungsarbeiten gerichtsfest protokolliert werden. So verringert sich der Aufwand und das Haftungsrisiko aus der Rauchwarnmelderpflicht wird deutlich minimiert.

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