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Nachbelastung nach Erhöhung der Grundsteuer

Der Vermieter kann bei der nachträglichen Erhöhung der Grundsteuer durch das Finanzamt eine schon bezahlte Betriebskostenabrechnung korrigieren und die erhöhten Kosten der Grundsteuer nachträglich umlegen. Das ist auch dann möglich, wenn das Mietverhältnis inzwischen nicht mehr besteht.

(LG Berlin, Urteil v. 21.3.2005 – 62 S 321/04)

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