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Neue Eichgebühren seit dem 28. März 2015

Am 27. März 2015 wurde die neue Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 28. März 2015 in Kraft. Die Mess- und Eichgebührenverordnung sieht u. a. eine Erhöhung der Eichgebühren/ Konformitätsbestätigungsgebühren vor. Auf Grundlage der im Mess- und Eichgesetz vorgeschriebenen Kostendeckung, wurden die Eichgebühren von den Landesbehörden angepasst.

Übersicht: Eichgebühren ab dem 28. März 2015.

 

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