Zum Hauptinhalt springen

Neue Sächsische Bauordnung tritt in Kraft - Nachrüstung von Rauchwarnmeldern in Bestandsgebäuden erforderlich

Zahlreiche Untersuchungen und Datenanalysen belegen, dass Rauchwarnmelder eine hohe Wirksamkeit haben. Der bei Bränden entstehende Brandrauch kann Betroffene ohnmächtig und handlungsunfähig werden lassen. Für einen effektiven Brandschutz ist ein erprobtes Alarmsystem nötig, welches im Ernstfall früh und zuverlässig Alarm schlägt. Von der großen Wirkung der kleinen Geräte überzeugt, erließ nach und nach fast jedes Bundesland eine Rauchwarnmelderpflicht in Bestandsgebäuden. Im letzten Schritt fehlte nur noch das Land Sachsen. Nun gilt die Pflicht bundesweit.

Die Novellierung der Rauchwarnmelderpflicht in Sachsen war schon längere Zeit geplant. Knapp ein Jahr dauerte es nun bis zur Finalisierung. Am 2. Juni 2022 hat der sächsische Landtag die neue sächsische Bauordnung mit diversen Änderungen beschlossen. Die zunächst bis zum 31. Dezember 2024 vorgesehene Frist zur Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht in Bestandsgebäuden wurde dabei noch einmal um ein Jahr verkürzt.

Wo findet sich die neue Rauchwarnmelderpflicht für Bestandsgebäude?

Für die neue Regelung zur Rauchwarnmelderpflicht in Bestandsgebäuden wurde dem § 47 Absatz 4 SächsBO ein Zusatz angefügt. Bis dato galt die Rauchwarnmelderpflicht lediglich bei Neu- und Umbauten. Auch für Bestandsgebäude gilt nunmehr, dass in allen Räumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, und zudem in den Fluren, die zu diesen Schlafräumen führen, Rauchwarnmelder installiert werden müssen. Die Regelung gilt für alle Gebäude unabhängig von Art und Nutzung. Ausnahmen gelten nur, wenn abweichende Vorschriften oder Bescheide ergehen.

Nachrüstung sollte zeitnah erfolgen

Damit der Pflicht fristgerecht nachgekommen wird, sollten Bestände zeitnah mit neuer Rauchwarnmelder-Technik ausgestattet werden. Die KALORIMETA GmbH (KALO) unterstützt Eigentümer, Vermieter und Verwalter mit zuverlässigen technischen Lösungen, die sämtliche Anforderungen an die aktuell geltenden Rauchwarnmelderpflichten erfüllen. Mit den Geräten von KALO sind Bewohner, Wohnungsunternehmen und private Vermieter auf der sicheren Seite.

Um Rechtssicherheit zu gewährleisten, muss neben dem Einbau auch eine jährliche Inspektion nach DIN 14676 vorgenommen werden. Jeder zertifizierte Rauchwarnmelder muss dabei geprüft und das Prüfergebnis rechtssicher dokumentiert werden. KALO übernimmt diese Inspektion im Rahmen ihres umfassenden, rechtssicheren Rauchwarnmelder-Service – gerne komfortabel und sicher mittels Ferninspektion.

Zum Seitenanfang