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Novellierte HKVO – Das ändert sich für die Wohnungswirtschaft 
(BundesBauBlatt – 1-2/2022)

Die neue HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Durch die UVI wird der individuelle Energieverbrauch transparenter. Dies ermöglicht es Bewohnern, Einsparpotenziale zu identifizieren und ihr Verbrauchsverhalten entsprechend anzupassen. Das schont den Geldbeutel und schützt das Klima.

Fernauslesbare Erfassungstechnik

Eigentümer, Vermieter und Verwalter sind durch Inkrafttreten der HKVO seit 2022 verpflichtet, Bewohnern, die in einer mit funkauslesbaren Geräten ausgestatteten Wohnung leben, monatliche Verbrauchsinformationen für die Bereiche Wärme und Warmwasser zur Verfügung zu stellen. Die neue Heizkostenverordnung sieht außerdem vor, dass bei Neuinstallation oder Geräteaustausch nur noch fernauslesbare Erfassungstechnik eingebaut werden darf. Liegenschaften mit konventionellen Erfassungsgeräten müssen – unabhängig von der individuellen Gerätelaufzeit – bis Ende 2026 vollständig auf Fernauslesung umgerüstet sein.

Keine Zeit verlieren

Gebäudeeigentümer, deren Liegenschaften derzeit noch mit konventioneller, nicht fernauslesbarer Messtechnik ausgestattet sind, können auch jetzt schon auf die moderne Technik umrüsten und von zahlreichen Vorteilen profitieren: Die Fernauslesung macht Vor-Ort-Termine zur Ablesung überflüssig. Der damit verbundene Zeit- und Organisationsaufwand entfällt. Die Bewohner müssen nicht mehr zu Hause sein, um den Ableser in die Wohnung zu lassen. Das bedeutet mehr Komfort für alle. Darüber hinaus entfallen übliche Verbrauchsschätzungen aufgrund nicht angetroffener Wohnungsnutzer ebenso wie Zwischenablesungen bei Mieterwechseln. Zudem profitieren Eigentümer von Rechts- und Innovationssicherheit: Mit der modernen Funkmesstechnik werden alle neuen gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Auch die Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) und die Bündelung von Wärme- und Stromverbrauchsmessung sind möglich.

Klima schützen

Laut der Deutschen Energie-Agentur (dena) ist der Gebäudesektor für 35 Prozent des Energieverbrauchs der Bundesrepublik verantwortlich. Bei den CO2-Emissionen zeichnet sich ein ähnliches Bild: Die Bundesregierung vermeldet, dass der Gebäudesektor im Jahr 2021 für 16 Prozent des deutschen CO2-Ausstoßes verantwortlich war.

Die monatliche Erfassung und Bereitstellung von aktuellen Verbrauchsdaten setzt genau hier den Hebel an. Die erhöhte Verbrauchstransparenz hilft den Bewohnern, Energie einzusparen und damit den CO2-Ausstoß der Liegenschaften zu verringern.

Zukünftige Abrechnungen

Abrechnungen, deren Abrechnungszeitraum nach dem Inkrafttreten der HKVO beginnt, müssen zusätzliche Informationen enthalten wie beispielsweise Angaben zu den eingesetzten Energieträgern sowie zu den erhobenen Steuern, Abgaben und Zöllen.

Partner für die Umsetzung

Die KALORIMETA GmbH (KALO) unterstützt Eigentümer, Vermieter und Verwalter mit zuverlässigen technischen Lösungen, die sämtliche Anforderungen der neuen Heizkostenverordnung erfüllen und zudem für mehr Komfort für Eigentümer und Bewohner sorgen. Für die UVI stehen mit der App „KALO Home“ und den Bewohner- und Kundenportalen intelligente Lösungen bereit. Mit dem richtigen Partner wird die Umsetzung der novellierten Heizkostenverordnung zum Klima- und Effizienz-Booster.

Mehr Informationen zur novellierten Heizkostenverordnung erhalten Sie auf unserer Themenseite.

Autorin: Lena Fritschle, Referentin Verbände & Medien, Kalorimeta GmbH
Dieser Artikel wurde in Ausgabe 1-2/2022 im BundesBauBlatt veröffentlicht.</link>

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