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Novellierung der DIN 14676 – Einbau von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern geregelt

Sie ist da! Nach Jahren der Diskussionen und Verwirrungen zu Fragen rund um ferninspizierbare Rauchmelder ist am 02.11.2018 die novellierte DIN 14676 erschienen. Die DIN 14676 enthält Vorgaben für Planung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchmeldern in Wohnungen sowie in Räumen mit wohnähnlicher Nutzung. Hauptpunkt der Überarbeitung waren Regelungen und Festlegungen zu verschiedenen Prozessen bei der Inspektion von Rauchwarnmeldern.

DIN-Normen werden turnusgemäß alle 5 Jahre überarbeitet um geänderte technische Entwicklungen oder neue Verfahrensweisen zu berücksichtigen. Dazu wird die neue Fassung der DIN 14676 in zwei Teile geteilt.

Teil Eins behandelt Einbau, Betrieb und Instandhaltung der Rauchwarnmelder und der zweite Teil beschreibt die Aufgaben der Dienstleistungsanbieter. Im ersten Teil unterscheidet die novellierte Fassung drei Rauchwarnmeldertypen, die unterschiedliche Anforderungen an die Inspektion mit sich bringen: Einzelmelder (Typ A), Melder mit Teil-Ferninspektion (Typ B) und Melder mit kompletter Ferninspektion (Typ C).

Die wichtigsten Aussagen im Überblick:

Typ A

Rauchwarnmelder des Typs A, die keine Möglichkeit zur Ferninspektion bieten, müssen auch weiterhin jedes Jahr mittels Sichtprüfung überprüft werden.

Typ B

Bei Meldern des Typs B erfolgt die jährliche Kontrolle der Energieversorgung, der Rauchkammer sowie die Demontageerkennung mittels Ferninspektion. Die Kontrollen auf Öffnung des Raucheintritts, die Umfeldüberwachung sowie die Überprüfung des Warnsignals können ebenfalls jährlich erfolgen, müssen jedoch spätestens alle 30 Monate (Raucheintritt und Warnsignal) respektive 36 Monate (Umfeld) vor Ort oder per Ferninspektion überprüft werden.

Typ C

Melder des Typs C mit kompletter Ferninspektion kommen zukünftig ganz ohne Sichtprüfung aus. Alle wichtigen Geräteparameter können einmal im Jahr aus der Ferne inspiziert werden, sofern die Kunden dies wünschen.

Die integrierte Funktechnologie wird somit endlich in die Lage versetzt, die Vorteile, die sie Wohnungsunternehmen und Mietern bietet, auch umzusetzen. Die Novellierung der DIN 14676 stärkt die Zukunftstechnologie und gibt Wohnungsunternehmen sowie Dienstleistungsanbietern damit dringend benötigte Klarheit für die Praxis.

KALO, der Hamburger Full-Service-Dienstleister für die Wohnungswirtschaft war eines der ersten Unternehmen der Branche, das im Rauchwarnmeldergeschäft aktiv wurde. Mittlerweile betreut das Unternehmen bundesweit über 2 Millionen Rauchwarnmelder. Von der Montage und Wartung bis hin zur rechtssicheren Dokumentation übernehmen die zertifizierten Fachkräfte alle erforderlichen Tätigkeiten. Zum Geräteportfolio gehört u.a. ein ferninspizierbarer Rauchwarnmelder des Typ C, welcher alle Anforderungen der novellierten DIN 14676 erfüllt.

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