Rauchmelder: Nachrüstungsfristen in Hessen und Baden-Württemberg laufen ab
Rauchmelder retten Leben – inzwischen sind die Geräte in 13 Bundesländern im Neubau Pflicht und auch die Nachrüstung im Bestand ist gesetzlich verankert. Was auf der einen Seite der Helfer in der Not ist, bedeutet auf der anderen Seite: Wohnungsunternehmen und Eigentümer, die in Baden-Württemberg und Hessen noch keine Maßnahmen eingeleitet haben, müssen nun schnell aktiv werden, um die Rauchmelderpflicht fristgerecht umzusetzen.
Die Wohnungswirtschaft im Südwesten ist aktuell mit einer großen Herausforderung konfrontiert: Bis Ende des Jahres muss die Rauchmelderpflicht in Bestandswohnungen umgesetzt werden. Vorgeschrieben ist die Ausstattung aller Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, also Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flu-re, die aus diesen Räumen als Rettungswege führen.
Für alle Wohnungsunternehmen und Verwaltungen bringt die Erfüllung dieser Pflicht einen großen Aufwand und gegebenenfalls Haftungsrisiken mit sich. So müssen die Bewohner über den Einbau der Rauchwarnmelder informiert und Termine abgestimmt werden. Weiter besteht die Verpflichtung CE-konforme Geräte nach DIN zu installieren und die Bewohner in den Instandhaltungsprozess einzuweisen. Zum Abschluss müssen Nutzerbroschüren an die Bewohner übergeben werden, die alle wichtigen Informatio-nen über die Rauchwarnmelder enthalten.
Übertragung der Wartungspflicht auf Mieter birgt Risiken
Eigentümer haben die Pflicht, für den Schutz der Mieter und deren Besucher zu sorgen und somit auch die Funktionssicherheit technischer Geräte zu gewährleisten. Zwar ist es grundsätzlich möglich, die Wartungspflicht auf die Mieter zu übertragen, doch muss dann ebenfalls sichergestellt werden, dass die Mieter physisch und psychisch in der Lage sind, diese Aufgabe und die damit verbundene Verantwortung zu verstehen und zuverlässig durchzuführen. Hier existieren gegebenenfalls signifikante Risiken, denn: Jeder Mieter müsste die Inspektion und Wartung der Rauchwarnmelder gemäß der Herstellerangaben sowie der DIN 14676:2012-09 durchführen können – diese Norm besteht auf eine jährliche Inspektion und Wartung und empfiehlt die Realisierung durch Fachkräfte für Rauchwarnmelder. Daraus ergibt sich eine „Sekundärhaftung“ für den Eigentümer: Er ist verantwortlich für eine sorgfältige Auswahl und Überwachung der Personen, denen er die Wartungsaufgabe überträgt. Aufgrund der Verkehrssicherungs-pflicht des Wohnungseigentümers gegenüber den Mietern/Nutzern wird dieser nicht aus der Haftung entlassen.
Weil kaum ein wohnungswirtschaftliches Unternehmen die zusätzlichen Aufwände ne-ben den täglichen Aufgaben leisten kann, bieten Dienstleister wie Kalo einen umfas-senden Rauchwarnmelderservice, der alle Prozessschritte rechtssicher bedient.
Kalo: Erfahrung mit Massenprozessen
Kalo war einer der ersten Messdienstleister, der im Rauchwarnmeldergeschäft aktiv wurde. Das Unternehmen ist seit über 60 Jahren auf die Organisation von Massenpro-zessen in der Wohnungswirtschaft spezialisiert und damit besonders prädestiniert für den Rauchwarnmelderservice. Seit mehr als fünf Jahren ist der Dienstleister in diesem Bereich tätig und hat inzwischen mehr als eine Millionen Rauchwarnmelder installiert. Kalo verfügt über ein bundesweit flächendeckendes Netz von Servicefachkräften und montiert und wartet Rauchwarnmelder für die Wohnungswirtschaft – von kleinen Wohnanlagen bis zur Großsiedlung. In diesem Bereich hat Kalo die Prozessführerschaft inne: Das Unternehmen verfügt über geschulte, qualifizierte Fachkräfte für Rauchwarn-melder und lässt sich darüber hinaus die Montage und die spätere Wartung der Geräte von den Wohnungsnutzern schriftlich bestätigen. In allen Fällen gewährleistet Kalo eine konsequente Restantenverfolgung – nur so kann jederzeit lückenlos dokumentiert wer-den, dass alle Verpflichtungen erfüllt wurden. Eingesetzt werden außerdem nur Geräte, die eine garantierte Batterielaufzeit von zehn Jahren haben. Für Störfälle realisiert das Unternehmen zudem eine 24-Stunden-Rufbereitschaft.
Großer Ansturm erwartet
In Baden-Württemberg und Hessen wird die Zeit knapp. Wer jetzt nicht handelt, läuft nicht nur Gefahr, die Frist zu verpassen – auch drohen im Schadensfall rechtliche Kon-sequenzen. Angesichts der kurzen Übergangsfrist bis Ende 2014 ist zu befürchten, dass es in Baden-Württemberg und Hessen voraussichtlich ab Herbst dieses Jahres zu Eng-pässen bei der Ausrüstung mit Rauchwarnmeldern kommen kann. Deshalb sollten alle Wohnungsunternehmen die Ausstattung der Bestände schnell in die Wege leiten, um späteren Konsequenzen vorzubeugen.