Rauchwarnmelder: Eigentümergemeinschaft darf entscheiden
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eigentümergemeinschaften Einbau und Wartung von Rauchwarnmeldern für alle Wohnungen beschließen können.
Das gilt auch dann, wenn Eigentümer einzelner Wohnungen bereits Rauchmelder angebracht haben. Die Revision von Wohnungseigentümern aus Nordrhein-Westfalen wurde damit endgültig zurückgewiesen, nachdem diese bereits in den Vorinstanzen gescheitert waren.
Der Beschluss entspreche ordnungsmäßiger Verwaltung, so die Vorsitzende Richterin des Bundesgerichtshofs Christina Stresemann. Einbau und Wartung für das gesamte Gebäude in eine Hand zu legen, gewährleiste ein hohes Maß an Sicherheit. Dem Urteil zu Folge kann eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einem Beschluss zur einheitlichen Anschaffung sicherstellen, dass die Geräte den Normen entsprechen und von qualifiziertem Fachpersonal eingebaut und gewartet werden. Das minimiere versicherungsrechtliche Risiken und sei für die Verwaltung übersichtlicher.
KALO ist bereits seit über zehn Jahren im Rauchwarnmeldergeschäft tätig und bietet für seine Kunden ein umfangreiches Service-Angebot. Dazu zählt auch der Einbau von ferninspizierbaren Rauchwarnmeldern, deren Einsatz durch die DIN 14676 geregelt wurde und den Arbeitsaufwand für Verwalter erheblich verringert. Insgesamt übernimmt KALO bundesweit für über zwei Millionen Rauchwarnmelder die Wartung. Dank eines flächendeckenden Netzwerks von zertifizierten Servicefachkräften kann KALO die Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern für die Wohnungswirtschaft von kleinen Wohnanlagen bis hin zur Großsiedlung anbieten. Kommt es zu Störfällen, können sich Nutzer im Rahmen einer 24-Stunden-Rufbereitschaft an das Unternehmen wenden. Das Alles-aus-einer-Hand-Paket, spart Zeit und Kosten und sorgt für ein hohes Maß an Flexibilität.
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