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Rauchwarnmelderpflicht im Saarland - Bis Ende 2016 müssen 488.000 Wohnungen mit Rauchwarnmeldern nachgerüstet sein

Fast alle Bundesländer haben die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern und deren Nachrüstung in Bestandsimmobilien mittlerweile gesetzlich geregelt. Auch im Saarland ist diese jetzt seit Anfang September gesetzlich in der Saarländischen Landesbauordnung verankert und damit rechtskräftig. Damit gilt: In Bestandsliegenschaften müssen Rauchwarnmelder bis zum 31. Dezember 2016 nachgerüstet werden.

Ein Großteil aller Miet- und Eigentumswohnungen im Saarland muss in den kommenden 16 Monaten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden, um die gesetzlichen Anforderungen des Bundeslandes zu erfüllen. Mit der Veröffentlichung der Änderung in der Landesbauordnung am 3. September 2015 ist die bereits im Juli beschlossene Rauchwarnmelder-Nachrüstpflicht bis zum 31. Dezember 2016 auch per Gesetz gültig. Auf Messdienstleister wie das Hamburger Unternehmen KALO kommt daher in den nächsten Monaten viel Arbeit zu: Bis zu 488.000 Wohnungen müssen bis Ende nächsten Jahres mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. KALO unterstützt Wohnungsunternehmen bei der kostengünstigen Beschaffung sowie der fachgerechten Installation und Wartung der Rauchwarnmelder. Denn laut Feuerwehr ist die sachgemäße Anbringung der Lebensretter extrem wichtig: Diese kann im Notfall nicht nur Leben retten, sondern auch kostspielige Fehleinsätze der Feuerwehr verhindern.

Wohnungsunternehmen müssen jetzt handeln

Vorgeschrieben ist die Ausstattung mit Rauchwarnmeldern aller Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen. Die verantwortlichen Wohnungsunternehmen, Verwaltungen und Genossenschaften sollten die Ausstattung der Bestände schnell in die Wege leiten, um der Nachrüstpflicht innerhalb der gesetzten Frist gerecht zu werden. Volker Schubert, Mitglied der Geschäftsleitung bei KALO: „Wer nicht rechtzeitig handelt, läuft aufgrund der Vorlaufzeiten für die Beauftragung und Montage Gefahr, die Frist zu verpassen. Im Schadensfall drohen dann rechtliche und finanzielle Konsequenzen.“ In Neu- und Umbauten gilt die Einbaupflicht im Saarland bereits seit 18. Februar 2014.

Ein starker Partner für die Wohnungswirtschaft

KALO wurde als einer der ersten Messdienstleister im Rauchwarnmeldergeschäft aktiv. Das Unternehmen ist seit über 60 Jahren auf die Organisation von Massenprozessen in der Wohnungswirtschaft spezialisiert und hat inzwischen weit über eine Millionen Rauchmelder installiert. Kalo verfügt über ein bundesweit flächendeckendes Netz von Servicefachkräften und montiert und wartet Rauchwarnmelder für die Wohnungswirtschaft von kleinen Wohnanlagen bis zur Großsiedlung. In diesem Bereich hat KALO die Prozessführerschaft inne. Das Unternehmen lässt sich die Montage und die spätere Wartung von den Wohnungsnutzern schriftlich bestätigen und gewährleistet in allen Fällen eine konsequente Restantenverfolgung. So ist eine rechtssichere Umsetzung und Dokumentation der Rauchmelderpflicht gewährleistet.

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