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Der Gesetzgeber hat folgende Pflichtbestandteile für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) festgelegt: Monatlicher Verbrauch in Kilowattstunden für Heizung und ggf. auch für Warmwasser Verbrauch eines vergleichbaren Durchschnittsnutzers Vergleich mit bisherigen Verbräuchen der eigenen Wohnung im Vormonat sowie des entsprechenden Monats des Vorjahres Zusätzlich dazu enthält die UVI in der App „KALO Home“ und im Bewohnerportal diese Bestandteile: Dashboard zum Vergleich der eigenen Verbräuche und mit denen vergleichbarer Haushalte (absolut/prozentual) Verbrauch im kompletten Zeitverlauf der letzten Monate Energiespartipps Wichtig : Kostendaten oder Verbrauchsprognosen sind nicht Teil der UVI.
Zunächst stellen Sie bitte sicher, dass keine Brandquelle vorliegt. Danach betätigen Sie die Stummschaltung, indem Sie auf die große kreisförmige Taste in der Mitte des Gerätes drücken. Bei unseren KALO-Geräten geht das in der Regel vom Boden aus, indem Sie zum Beispiel einen Besenstiel verwenden. Machen Sie die Störquelle ausfindig, z.B. Wasserdampf aus dem Bad, der in den Flur gelangt ist oder Abluft vom Kochen aus der Küche. In der Regel genügt es, die Fenster weit zu öffnen und beim Kochen die Hitze wegzunehmen, einen Kochdeckel zu benutzen oder für ein paar Minuten den Topf oder die Pfanne vom Herd zu nehmen. Kostenfreie Bewohner-Hotline 24/7: 0800 000 87 18
Damit verfolgt die EU und damit auch ihre Mitgliedsstaaten klimapolitische Ziele. In der sogenannten Energie-Effizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive = EED) wurde festgelegt, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu nutzen, bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern. Bei der Erfassung von Heizenergie- und Wasserverbrauch können digitale Lösungen helfen, Nutzer zu sensibilisieren und zum Energiesparen zu motivieren. Eine Maßnahme dieser Zielsetzung ist die Einführung von Funk-Mess- und Erfassungstechnologie, da diese eine regelmäßigere Verbrauchserfassung und -visualisierung ermöglicht. Die EED wurde am 01.12.2021 im Rahmen der Novellierung der Heizkostenverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Mehr erfahren
Sie sparen Kosten , die sonst für den monatlichen Postversand anfallen, und Ihnen als Bewohner in Rechnung gestellt würden Sie helfen dabei, Papier-Abfall und CO 2 -Ausstoß, der beim Postversand entsteht, zu reduzieren Ihr Verbrauch steht sicher und pünktlich jeden Monat zur Verfügung Verloren gegangene Briefe oder verspäteter Versand sind ausgeschlossen Sie erhalten praktische Energiespartipps, um den Verbrauch zu senken und so bares Geld zu sparen Sie haben den Verlauf Ihres Verbrauchs immer auf einen Blick Für den digitalen Abruf der UVI registrieren Sie erhalten die Registrierungsinformationen per E-Mail oder postalisch. Das hängt davon ab, ob Ihrem Vermieter oder Verwalter Ihre E-Mail-Adresse bekannt ist. Registrierungsschreiben per Post: In dem Schreiben finden Sie einen Link und einen Code. Beides benötigen Sie, um sich zu registrieren. Registrierungs-E-Mail: In der E-Mail finden Sie einen Link, mit dem Sie sich registrieren können.
Der CLS-Adapter ermöglicht es, neben Strom- und Gaszählern weitere Anlagen und Geräte an das Smart-Meter-Gateway (SMGW) anzubinden. Die Basisfunktion des SMGW ist die automatisierte Erfassung und Übertragung des Strom-und Gasverbrauchs (Smart Metering). Daher können digitale Strom- und Gaszähler direkt an das SMGW angebunden werden. Über das CLS-Interface (Controllable Local System) des SMGW können via CLS-Adapter zusätzlich auch weitere Anwendungen wie Heizkostenverteiler, Ladepunkte für E-Mobile oder PV-Anlagen die hochsichere Kommunikationstechnik des SMGW für Fernablesung und Steuerung nutzen. Das Smart Metering wird so zum Multi-Metering. Smart Metering ist das computergestützte Messen, Ermitteln und Steuern von Energieverbrauch und -zufuhr. Dabei werden die intelligenten Zähler einer Liegenschaft für Strom sowie Gas und künftig auch intelligente Hauswasser- und Fernwärmezähler mittels Smart-Meter-Gateway fernabgelesen.
Der Energieversorger ist verpflichtet, die mit der Brennstofflieferung für das Gebäude entstandene CO 2 -Menge in Kilogramm in der jährlichen Energieabrechnung auszuweisen. Die Jahresmenge CO 2 wird durch die Gesamtwohnfläche der Liegenschaft geteilt, sodass ein spezifischer CO 2 -Wert pro m² und Jahr (kg CO 2 /m 2 /a) bestimmt werden kann. Dieser Wert wird dazu genutzt, das Gebäude in das Stufenmodell einzuordnen. Aus der spezifischen Zuordnung Ihres Gebäudes zu einer der zehn Stufen ergibt sich die prozentuale Verteilung der Kosten für die CO 2 -Emission zwischen Mieter und Vermieter. Beispielrechnung: Annahmen CO 2 -Emission des Gebäudes: 28.800 kg CO 2 /a Wohnfläche des Gebäudes: 1.000 m² Berechnung 28.800 kg CO 2 /a geteilt durch 1.000 m² = 28,8 kg CO 2 /m²/a
Wenn Sie über die Basisfunktionen hinaus weitere Zusatzfunktionen der smarten Thermostate nutzen möchten, können Sie sich unsere App "KALO Smart" herunterladen. Das Herunterladen und Nutzen der App ist vollkommen freiwillig. Wir empfehlen Ihnen die Nutzung der App, da sie beim Einsparen von Heizkosten unterstützt und zusätzlich Ihren Wohnkomfort erhöht. Die App-Funktionen im Überblick: Individuelle Heizpläne für jeden Raum - Mit der App KALO Smart können Sie individuelle Heizpläne für jeden einzelnen Raum Ihrer Wohnung anlegen. So lässt sich zum Beispiel voreinstellen, dass das Badezimmer nur morgens und abends zu den üblichen Benutzungszeiten entsprechend geheizt ist. Temperatursteuerung von unterwegs - Jenseits der Zeitpläne können Sie die Raumtemperatur mittels App auch direkt fernsteuern – etwa gemütlich vom Sofa aus oder auch von unterwegs. Das ist bequem und nützlich. Kindersicherung aktivierbar - Via App lässt sich eine Kindersicherung für jedes Thermostat einstellen, sodass manuelle Änderungen am smarten Thermostat ignoriert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass eingestellte Zeitpläne beibehalten werden und Energie eingespart werden kann.
Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur Ihrer Information und soll Ihre Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO 2 -Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden. Der schöne Nebeneffekt für Sie: Sie sparen auch Geld!
Nein. Zum Vergleich: Die Funk-Belastung durch ein Handy ist um ein Vielfaches höher als die eines funkenden KALO-Messgerätes. So erzeugt ein Handy-Telefonat von gerade einmal 2 Minuten in etwa die gleiche Funkbelastung wie sie die direkte Berührung eines KALO-Funk-Messgeräts über einen Zeitraum von 10 Jahren erzeugen würde.
Die Novellierung der HKVO war notwendig, um die europäische Energieeffizienz-Richtlinie („Energy Efficiency Directive“, kurz: „EED”) von 2018 in deutsches Recht umzusetzen. Darin wurde u.a. das Ziel festgesetzt, den Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 % zu senken und zwar im Vergleich zu der Prognose von 2007. Da EU-Richtlinien nicht unmittelbar in den EU-Staaten geltendes Recht sind, müssen die jeweiligen Nationalstaaten die Richtlinien zunächst in ihr nationales Recht umsetzen. Mit der Änderung der HKVO zum 01.12.2021 ist genau das erfolgt.