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Nur in besonderen Ausnahmefällen darf das Messdienstunternehmen Heizkosten schätzen. Fällt beispielsweise das Gerät zur Verbrauchsermittlung durch einen technischen Defekt aus oder sind die Ablesedaten nicht auswertbar, darf eine Schätzung des Verbrauchs erfolgen. Für eine solche Schätzung sind verschiedene Methoden möglich. Eine zulässige Variante ist das Heranziehen eines vorherigen Abrechnungszeitraums als Grundlage. Alternativ kann der Verbrauch vergleichbarer Räume des Gebäudes zu Grunde gelegt werden. Der Durchschnittsverbrauch des Gebäudes hingegen darf nicht verwendet werden. Wichtig zu beachten ist, dass maximal 25 % der Wohnfläche des Gebäudes geschätzt werden darf. Ist eine verbrauchsabhängige Ermittlung bei einem größeren Anteil nicht möglich, muss der Vermieter die Kosten anhand der Wohnfläche verteilen. In diesem Fall ist der Mieter allerdings berechtigt, den Abrechnungsbetrag um bis zu 15 % zu kürzen. Es ist daher auch im direkten Interesse des Vermieters, dass die Abrechnung der Heizkosten korrekt erfolgt.
Laut § 9 Abs. 1 Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO 2 KostAufG) ist dies folgendermaßen geregelt: „Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, ist der prozentuale Anteil, den der Vermieter an den Kohlendioxidkosten zu tragen hätte[…], um die Hälfte zu kürzen.“ Musste der Vermieter nach der Gebäudeklassifizierung bisher 30% und der Bewohner bisher 70 % der Kosten tragen, ergibt sich folglich eine neue Verteilung auf 15 % Vermieteranteil und 85% Bewohneranteil. Im § 9 Abs. 2 CO 2 KostAufG heißt es: „Wenn in Bezug auf ein Gebäude öffentlich-rechtliche Vorgaben sowohl einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes als auch einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, so erfolgt keine Aufteilung der Kohlendioxidkosten.“ D.h. der Bewohner trägt 100% der CO 2 -Kosten.
Die Witterungsbereinigung ist ein Verfahren zur Korrektur von Messdaten aufgrund von Witterungseinflüssen. Dabei werden die Messwerte, die von natürlichen Schwankungen des Wetters beeinflusst werden, so angepasst, dass ein Vergleich zwischen verschiedenen Zeiträumen oder Regionen möglich ist. Nehmen wir das Beispiel eines Mehrfamilienhauses in Hamburg: Angenommen, wir möchten den Energieverbrauch des Hauses im Jahr 2022 mit dem Verbrauch im Jahr 2021 vergleichen. Das Wetter im Jahr 2021 war jedoch wesentlich kälter als im Jahr 2022, was zu einem höheren Heizenergieverbrauch im Jahr 2021 führen kann. Um diesen Effekt zu berücksichtigen, können die Verbrauchsdaten des Hauses witterungsbereinigt werden. Das Verfahren der Witterungsbereinigung verwendet dabei eine Referenztemperatur, die auf Basis historischer Wetterdaten ermittelt wird. Für Hamburg liegt diese Referenztemperatur beispielsweise bei 15 Grad Celsius. Anhand dieser Temperatur kann berechnet werden, wie viel Heizenergie bei einer bestimmten Außentemperatur benötigt wird. Wenn die tatsächliche Außentemperatur von der Referenztemperatur abweicht, wird der Verbrauch entsprechend angepasst. Wenn man nun den Energieverbrauch des Mehrfamilienhauses in Hamburg witterungsbereinigt, können die Verbrauchsdaten zwischen verschiedenen Jahren oder Gebäuden besser verglichen werden. So können beispielsweise Einsparungen durch energetische Sanierungen oder Veränderungen im Nutzerverhalten genau ermittelt werden, unabhängig von Witterungseinflüssen.
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Gas- und Fernwärmepreise für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu begrenzen, um sie vor den steigenden Energiekosten zu schützen. Die Maßnahme gilt rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 31. März 2023. Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr sowie für Vereine beträgt der Gaspreispreisdeckel 12 Cent pro Kilowattstunde. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Dieser gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs. Für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin. Mit dieser Regelung will die Bundesregierung die soziale Härte abfedern, die durch die hohen Energiepreise entsteht. Die Kosten für die Deckelung werden aus dem Bundeshaushalt finanziert. Die Bundesregierung appelliert an die Energieversorger, die Preissenkungen schnellstmöglich an ihre Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Die Bundesnetzagentur wird die Umsetzung der Maßnahme überwachen und bei Verstößen sanktionieren. Der Entlastungsbetrag wird Ihnen mit der Versorgerrechnung mitgeteilt und muss an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt verbrauchsanteilig über die Heizkostenabrechnung.
Der Klimawandel ist die gesamtgesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Eine Begrenzung der Erderwärmung lässt sich nur erreichen, wenn alle Teile der Gesellschaft zum Schutz des Klimas beitragen – Politik, Unternehmen sowie jede und jeder Einzelne. In Deutschland ist der Gebäudesektor allein für rund ein Drittel des (End-)Energieverbrauchs verantwortlich und bietet entsprechendes Einsparpotenzial: Klimaschutz beginnt also schon im eigenen Zuhause. Und genau hier setzt KALO an. Mit unseren Produkten und Dienstleistungen machen wir den individuellen Energie- und Wasserverbrauch im eigenen Haushalt sichtbar und geben Bewohnerinnen und Bewohnern somit die Möglichkeit, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren und einen Beitrag zu Ressourcenschonung sowie Klimaschutz zu leisten. Und das zeigt Wirkung: Allein mit der verbrauchsbezogenen Erfassung und Abrechnung von Heizenergie im Gebäude wird eine Energieeinsparung von durchschnittlich 20 Prozent erreicht. Mit dem Einsatz digitaler Heizkörperthermostate erhalten Bewohner die Möglichkeit ihren Heizenergieverbrauch und damit ihre Heizkosten deutlich zu senken . Im Schnitt um rund 15,5 %. Angesichts der gestiegenen Energiekosten können private Haushalte so spürbar entlastet werden. Gleichzeitig tragen die smarten Geräte auch zum Klimaschutz bei, denn ein geringerer Energieverbrauch bedeutet zugleich weniger CO 2 ‑Emissionen.
Der Klimawandel ist die gesamtgesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Eine Begrenzung der Erderwärmung lässt sich nur erreichen, wenn alle Teile der Gesellschaft zum Schutz des Klimas beitragen – Politik, Unternehmen sowie jede und jeder Einzelne. In Deutschland ist der Gebäudesektor allein für rund ein Drittel des (End-)Energieverbrauchs verantwortlich und bietet entsprechendes Einsparpotenzial: Klimaschutz beginnt also schon im eigenen Zuhause. Und genau hier setzt KALO an. Mit unseren Produkten und Dienstleistungen machen wir den individuellen Energie- und Wasserverbrauch im eigenen Haushalt sichtbar und geben Bewohnerinnen und Bewohnern somit die Möglichkeit, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren und einen Beitrag zu Ressourcenschonung sowie Klimaschutz zu leisten. Und das zeigt Wirkung: Allein mit der verbrauchsbezogenen Erfassung und Abrechnung von Heizenergie im Gebäude wird eine Energieeinsparung von durchschnittlich 20 Prozent erreicht. Mit dem Einsatz digitaler Heizkörperthermostate erhalten Bewohner die Möglichkeit ihren Heizenergieverbrauch und damit ihre Heizkosten deutlich zu senken . Im Schnitt um rund 15,5 %. Angesichts der gestiegenen Energiekosten können private Haushalte so spürbar entlastet werden. Gleichzeitig tragen die smarten Geräte auch zum Klimaschutz bei, denn ein geringerer Energieverbrauch bedeutet zugleich weniger CO 2 ‑Emissionen.
Bei Immobilienanzeigen, Print und online, ist die Angabe von einigen Kennwerten aus dem Energieausweis verpflichtend: Die Art des Energieausweises Der Energiebedarfs- bzw. Energieverbrauchswert Das Baujahr des Gebäudes Der Energieträger für die Beheizung der Immobilie Die Effizienzklasse (falls vorhanden) Bei Nichtwohngebäuden muss zusätzlich der Endenergiebedarf bzw. -verbrauch getrennt für Wärme und Strom angegeben werden.