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Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) führt eine regelmäßigere Information über den Verbrauch für die Bewohner bzw. Nutzer ein. Diese müssen neben der jährlichen Abrechnung seit dem 01.01.2022 auch monatliche Übersichten über ihren Heizenergie- und/oder ihren Warmwasserverbrauch erhalten, sofern im Gebäude fernablesbare Mess- und Erfassungstechnik im Einsatz ist. Die Kosten für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) können in der Heizkostenabrechnung auf die Bewohner bzw. Nutzer umgelegt werden. Fernablesbare Mess- und Erfassungstechnik Durch die fernablesbaren Geräte entfallen Ablesetermine, weil die Verbrauchsdaten per Funk aus der Ferne abgelesen werden können. Das schafft bei den Bewohnern und Nutzern mehr Komfort, bedeutet aber auch für Eigentümer und Verwalter eine Entlastung, da keine Terminabsprachen mehr nötig sind.
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist eine monatliche Verbrauchsübersicht für Heiz- und Warmwasserenergie. Die Informationen in der Abrechnung (IDA) dagegen werden einmal jährlich zusammen mit der Heizkostenabrechnung erstellt und ausgehändigt. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Sie die UVI nur dann erhalten, wenn in Ihrer Wohnung fernablesbare Mess- und Erfassungsgeräte installiert sind. Dies ermöglichen die Ablesung von Verbrauchsdaten per Funk und damit ohne das Betreten der Wohnung. Auch inhaltlich bestehen wesentliche Unterschiede, u.a. weil in der IDA auch Informationen zur Energieversorgung und der damit zusammenhängenden Kostenarten des Gebäudes aufgezeigt werden. Was beinhaltet die IDA?
Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
Das wird künftig möglich sein, da alle neuen funkablesbaren Messgeräte auf einen technischen Standard ausgerichtet sein werden. Dies ist eine der Vorgaben aus der novellierten Heizkostenverordnung. Bitte kontaktieren Sie uns, um Ihren individuellen Fall zu besprechen. Kontaktformular
Damit verfolgt die EU und damit auch ihre Mitgliedsstaaten klimapolitische Ziele. In der sogenannten Energie-Effizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive = EED) wurde festgelegt, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu nutzen, bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern. Bei der Erfassung von Heizenergie- und Wasserverbrauch können digitale Lösungen helfen, Nutzer zu sensibilisieren und zum Energiesparen zu motivieren. Eine Maßnahme dieser Zielsetzung ist die Einführung von Funk-Mess- und Erfassungstechnologie, da diese eine regelmäßigere Verbrauchserfassung und -visualisierung ermöglicht. Die EED wurde am 01.12.2021 im Rahmen der Novellierung der Heizkostenverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Mehr erfahren
Der CLS-Adapter ermöglicht es, neben Strom- und Gaszählern weitere Anlagen und Geräte an das Smart-Meter-Gateway (SMGW) anzubinden. Die Basisfunktion des SMGW ist die automatisierte Erfassung und Übertragung des Strom-und Gasverbrauchs (Smart Metering). Daher können digitale Strom- und Gaszähler direkt an das SMGW angebunden werden. Über das CLS-Interface (Controllable Local System) des SMGW können via CLS-Adapter zusätzlich auch weitere Anwendungen wie Heizkostenverteiler, Ladepunkte für E-Mobile oder PV-Anlagen die hochsichere Kommunikationstechnik des SMGW für Fernablesung und Steuerung nutzen. Das Smart Metering wird so zum Multi-Metering. Smart Metering ist das computergestützte Messen, Ermitteln und Steuern von Energieverbrauch und -zufuhr. Dabei werden die intelligenten Zähler einer Liegenschaft für Strom sowie Gas und künftig auch intelligente Hauswasser- und Fernwärmezähler mittels Smart-Meter-Gateway fernabgelesen.
Moderne Erfassungsgeräte ermöglichen heutzutage eine Heizungsablesung per Funk. Diese Technologie hat einige Vorteile für Vermieter und Mieter in gleichem Maße. Beim Einsatz von Funkmesstechnik muss kein Ableser mehr die Wohnung des Mieters betreten und die Ablesewerte vor Ort erfassen. Die Messgeräte übernehmen die Übermittlung der Daten auf digitalem Wege – Übertragungsfehler können so vermieden werden. Der Mieter spart sich den Urlaubstag oder die Suche nach einem Vertreter, um den Ablesetermin einhalten zu können. Auch verpasste Ablesetermine gehören der Vergangenheit an. Die Koordination von Ableseterminen entfällt komplett. Wichtiger Hinweis: Eine erhöhte Strahlenbelastung geht von den Funkmessgeräten nicht aus: Die Sendeleistung ist äußerst gering, die Sendeimpulse sehr kurz. Ein Gespräch mit dem Mobiltelefon oder der WLAN-Router erzeugen im Vergleich ein Vielfaches der Strahlung.
Moderne Erfassungsgeräte ermöglichen heutzutage eine Heizungsablesung per Funk. Diese Technologie hat einige Vorteile für Vermieter und Mieter in gleichem Maße. Beim Einsatz von Funkmesstechnik muss kein Ableser mehr die Wohnung des Mieters betreten und die Ablesewerte vor Ort erfassen. Die Messgeräte übernehmen die Übermittlung der Daten auf digitalem Wege – Übertragungsfehler können so vermieden werden. Der Mieter spart sich den Urlaubstag oder die Suche nach einem Vertreter, um den Ablesetermin einhalten zu können. Auch verpasste Ablesetermine gehören der Vergangenheit an. Die Koordination von Ableseterminen entfällt komplett. Wichtiger Hinweis: Eine erhöhte Strahlenbelastung geht von den Funkmessgeräten nicht aus: Die Sendeleistung ist äußerst gering, die Sendeimpulse sehr kurz. Ein Gespräch mit dem Mobiltelefon oder der WLAN-Router erzeugen im Vergleich ein Vielfaches der Strahlung.
Nein. Zum Vergleich: Die Funk-Belastung durch ein Handy ist um ein Vielfaches höher als die eines funkenden KALO-Messgerätes. So erzeugt ein Handy-Telefonat von gerade einmal 2 Minuten in etwa die gleiche Funkbelastung wie sie die direkte Berührung eines KALO-Funk-Messgeräts über einen Zeitraum von 10 Jahren erzeugen würde.