Suchergebnis für: verbrauch
§ 1 der Heizkostenverordnung (HKVO) regelt, dass die Kosten für Wärme und Warmwasser verbrauchsabhängig auf die Bewohner („Nutzer“) verteilt werden müssen. Auch wenn die Parteien des Mietvertrages andere Regelungen getroffen haben sollten, geht die Heizkostenverordnung vor. Es gibt allerdings einen Ausnahmefall, in dem die Verordnung nicht vorrangig gilt: Wenn das Gebäude aus nicht mehr als zwei Wohnungen besteht und eine davon von dem Eigentümer des Gebäudes selbst bewohnt wird, muss keine verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung erstellt werden. In diesen Fällen kann der Vermieter mit dem Bewohner im Mietvertrag andere Regelungen zur Kostenverteilung vereinbaren (§ 2 HKVO), z.B. die Umlage nach Anzahl der Quadratmeter der Wohnfläche oder eine generelle Nebenkostenpauschale. Verbrauchsabhängige Abrechnung dennoch möglich Zwar entfällt die Pflicht zur verbrauchsabhängigen Abrechnung in dem oben beschriebenen Ausnahmefall, die Vertragsparteien können dieses Modell aber freiwillig im Mietvertrag vereinbaren. Sollten im Mietvertrag keinerlei Regelungen getroffen worden sein, kommen ebenfalls die Regelungen der HKVO zur Anwendung und füllen diese Lücke im Vertrag. Achtung: Es gibt Ausnahmen von der Ausnahme Die Erstellung einer verbrauchsorientierten Heizkostenabrechnung ist auch dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn in dem Gebäude zusätzlich zu den zwei Wohnungen eine Gewerbeeinheit, wie zum Beispiel ein Friseursalon, vorhanden ist oder die zwei Wohnungen nicht denselben Eigentümer haben oder zunächst beide Wohnungen von Mietern bewohnt wurden und der Eigentümer nun selbst in eine freigewordene Wohnung einzieht. In diesem Fall darf auf die Anwendung der HKVO nur verzichtet werden, wenn dies bereits im Mietvertrag mit dem verbliebenden Mieter geregelt wurde.
Die Gasspeicherumlage ist eine Abgabe, die auf den Gasbezug von Endverbrauchern erhoben wird, um die Kosten für den Betrieb von Gasspeichern in Deutschland zu decken. Gasspeicher sind Anlagen, in denen Gas gelagert wird, um einen kontinuierlichen Gasfluss in das Versorgungsnetz zu gewährleisten, auch wenn die Nachfrage nach Gas schwankt. Die Gasspeicherumlage wird von den Netzbetreibern erhoben und an die Endverbraucher weitergegeben. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von der Bundesnetzagentur festgelegt. Die Höhe der Umlage kann von Jahr zu Jahr variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Gasspeicheranlagen. Die Gasspeicherumlage ist eine umlagefähige Kostenposition, d.h. sie kann auf die Endverbraucher umgelegt werden. Die Höhe der Umlage wird auf der Gasrechnung ausgewiesen und ist abhängig vom individuellen Gasverbrauch. Die Gasspeicherumlage beträgt aktuell (Stand 2023) 0,059 Cent pro Kilowattstunde Gas. Ziel der Gasspeicherumlage ist es, einen reibungslosen Betrieb der Gasversorgung sicherzustellen und Schwankungen in der Gasnachfrage auszugleichen. Zudem soll sie dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Gasversorgung zu erhöhen, indem sie die Kosten für den Betrieb von Gasspeichern auf alle Endverbraucher verteilt.
Die Bilanzierungsumlage ist eine Abgabe, die von den Netzbetreibern erhoben wird, um die Kosten für die Bilanzierung des Strom- und Gasverbrauchs zu decken. Die Bilanzierung ist ein wichtiger Bestandteil des Energiesystems, da sie sicherstellt, dass die eingespeiste Energie und der verbrauchte Strom und Gas in Einklang stehen. Die Bilanzierungsumlage umfasst die Kosten für die Berechnung und Abrechnung von Strom- und Gasmengen, die zwischen den Netzbetreibern ausgetauscht werden. Die Höhe der Umlage wird von der Bundesnetzagentur festgelegt und variiert von Jahr zu Jahr. Die Umlage wird von den Netzbetreibern auf die Endverbraucher umgelegt. Die Bilanzierungsumlage ist eine umlagefähige Kostenposition, die auf der Strom- und Gasrechnung ausgewiesen wird. Die Höhe der Umlage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. den Kosten für den Betrieb der Bilanzierungsinfrastruktur, den Abrechnungskosten und den regulatorischen Vorgaben. Ziel der Bilanzierungsumlage ist es, die Kosten für die Bilanzierung des Strom- und Gasverbrauchs auf alle Endverbraucher zu verteilen und somit eine gerechte Verteilung der Kosten sicherzustellen. Zudem soll die Umlage dazu beitragen, die Stabilität des Energiesystems zu gewährleisten, indem sie sicherstellt, dass die eingespeiste Energie und der verbrauchte Strom und Gas in Einklang stehen.
Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur Ihrer Information und soll Ihre Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO 2 -Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden. Der schöne Nebeneffekt für Sie: Sie sparen auch Geld!
Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur zur Information und soll die Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO2-Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden. Der schöne Nebeneffekt für Bewohner: Sie können nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern auch ihre Energiekosten senken.
Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur zur Information und soll die Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO2-Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden. Der schöne Nebeneffekt für Bewohner: Sie können nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern auch ihre Energiekosten senken.
Die novellierte Heizkostenverordnung (HKVO) definiert es so: „Fernablesbar ist eine Ausstattung zur Verbrauchserfassung, wenn sie ohne Zugang zu einzelnen Nutzeinheiten abgelesen werden kann.“ Das bedeutet also, dass die Ablesung von Verbrauchsdaten aus der Ferne per Funk erfolgt. Ein Betreten der Wohnung ist so nicht mehr erforderlich. Das schafft Entlastung bei Ihnen und bei den Bewohnern. Terminabstimmungen und -versäumnisse gehören so der Vergangenheit an. Auch Verbrauchsschätzung aufgrund nicht angetroffener Bewohner entfallen damit. Mehr über fernablesbare Geräte und unser sicheres Funk-System
Die Witterungsbereinigung ist ein Verfahren zur Korrektur von Messdaten aufgrund von Witterungseinflüssen. Dabei werden die Messwerte, die von natürlichen Schwankungen des Wetters beeinflusst werden, so angepasst, dass ein Vergleich zwischen verschiedenen Zeiträumen oder Regionen möglich ist. Nehmen wir das Beispiel eines Mehrfamilienhauses in Hamburg: Angenommen, wir möchten den Energieverbrauch des Hauses im Jahr 2022 mit dem Verbrauch im Jahr 2021 vergleichen. Das Wetter im Jahr 2021 war jedoch wesentlich kälter als im Jahr 2022, was zu einem höheren Heizenergieverbrauch im Jahr 2021 führen kann. Um diesen Effekt zu berücksichtigen, können die Verbrauchsdaten des Hauses witterungsbereinigt werden. Das Verfahren der Witterungsbereinigung verwendet dabei eine Referenztemperatur, die auf Basis historischer Wetterdaten ermittelt wird. Für Hamburg liegt diese Referenztemperatur beispielsweise bei 15 Grad Celsius. Anhand dieser Temperatur kann berechnet werden, wie viel Heizenergie bei einer bestimmten Außentemperatur benötigt wird. Wenn die tatsächliche Außentemperatur von der Referenztemperatur abweicht, wird der Verbrauch entsprechend angepasst. Wenn man nun den Energieverbrauch des Mehrfamilienhauses in Hamburg witterungsbereinigt, können die Verbrauchsdaten zwischen verschiedenen Jahren oder Gebäuden besser verglichen werden. So können beispielsweise Einsparungen durch energetische Sanierungen oder Veränderungen im Nutzerverhalten genau ermittelt werden, unabhängig von Witterungseinflüssen.
Mit modernster Funkmesstechnik ermöglichen wir die automatisierte und verschlüsselte Fernübertragung von aktuellen Messdaten, ohne dass die Liegenschaft oder Ihre Räumlichkeiten betreten werden müssen. Da Vor-Ort-Termine entfallen, werden Sie ebenso wie Ihr Vermieter oder Verwalter entlastet. Gleichzeitig wird eine regelmäßige Verbrauchserfassung und -information möglich. Durch diesen automatisierten Prozess ist es möglich, Ihnen die Verbrauchswerte monatlich im KALO-Bewohnerportal und in der App „KALO Home“ zur Verfügung zu stellen bzw. Ihnen diese postalisch zukommen zu lassen. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) kommt also nur deshalb so schnell und monatlich zu Ihnen, weil es diese Funk-Messgeräte in Ihrem Gebäude gibt. Die Funktechnologie von KALO ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Wohnungswirtschaft. Die Messinfrastruktur, zum Beispiel bestehend aus Funk-Heizkostenverteilern, Funk-Wasser- oder Funk-Wärmezählern kann bereits heute mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) verbunden werden. Das SMGW bildet die zentrale Kommunikationseinheit von Gebäuden, um alle fernablesbaren Geräte miteinander zu vernetzen und gebündelt deren Daten zu erfassen. So können neben den Verbrauchsdaten aus dem Submetering (Heizung und Warmwasser) auch die aus den Sparten Strom und künftig auch Gas (Smart Metering) gebündelt und hochsicher übertragen werden.
Mit modernster Funkmesstechnik ermöglichen wir die automatisierte und verschlüsselte Fernübertragung von aktuellen Messdaten, ohne dass die Liegenschaft oder Ihre Räumlichkeiten betreten werden müssen. Da Vor-Ort-Termine entfallen, werden Sie ebenso wie Ihr Vermieter oder Verwalter entlastet. Gleichzeitig wird eine regelmäßige Verbrauchserfassung und -information möglich. Durch diesen automatisierten Prozess ist es möglich, Ihnen die Verbrauchswerte monatlich im KALO-Bewohnerportal und in der App „KALO Home“ zur Verfügung zu stellen bzw. Ihnen diese postalisch zukommen zu lassen. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) kommt also nur deshalb so schnell und monatlich zu Ihnen, weil es diese Funk-Messgeräte in Ihrem Gebäude gibt. Die Funktechnologie von KALO ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Wohnungswirtschaft. Die Messinfrastruktur, zum Beispiel bestehend aus Funk-Heizkostenverteilern, Funk-Wasser- oder Funk-Wärmezählern kann bereits heute mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) verbunden werden. Das SMGW bildet die zentrale Kommunikationseinheit von Gebäuden, um alle fernablesbaren Geräte miteinander zu vernetzen und gebündelt deren Daten zu erfassen. So können neben den Verbrauchsdaten aus dem Submetering (Heizung und Warmwasser) auch die aus den Sparten Strom und künftig auch Gas (Smart Metering) gebündelt und hochsicher übertragen werden.