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Mit modernster Funkmesstechnik ermöglichen wir die automatisierte und verschlüsselte Fernübertragung von aktuellen Messdaten, ohne dass die Liegenschaft oder Ihre Räumlichkeiten betreten werden müssen. Da Vor-Ort-Termine entfallen, werden Sie ebenso wie Ihr Vermieter oder Verwalter entlastet. Gleichzeitig wird eine regelmäßige Verbrauchserfassung und -information möglich. Durch diesen automatisierten Prozess ist es möglich, Ihnen die Verbrauchswerte monatlich im KALO-Bewohnerportal und in der App „KALO Home“ zur Verfügung zu stellen bzw. Ihnen diese postalisch zukommen zu lassen. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) kommt also nur deshalb so schnell und monatlich zu Ihnen, weil es diese Funk-Messgeräte in Ihrem Gebäude gibt. Die Funktechnologie von KALO ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Wohnungswirtschaft. Die Messinfrastruktur, zum Beispiel bestehend aus Funk-Heizkostenverteilern, Funk-Wasser- oder Funk-Wärmezählern kann bereits heute mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) verbunden werden. Das SMGW bildet die zentrale Kommunikationseinheit von Gebäuden, um alle fernablesbaren Geräte miteinander zu vernetzen und gebündelt deren Daten zu erfassen. So können neben den Verbrauchsdaten aus dem Submetering (Heizung und Warmwasser) auch die aus den Sparten Strom und künftig auch Gas (Smart Metering) gebündelt und hochsicher übertragen werden.
Mit modernster Funkmesstechnik ermöglichen wir die automatisierte und verschlüsselte Fernübertragung von aktuellen Messdaten, ohne dass die Liegenschaft oder Ihre Räumlichkeiten betreten werden müssen. Da Vor-Ort-Termine entfallen, werden Sie ebenso wie Ihr Vermieter oder Verwalter entlastet. Gleichzeitig wird eine regelmäßige Verbrauchserfassung und -information möglich. Durch diesen automatisierten Prozess ist es möglich, Ihnen die Verbrauchswerte monatlich im KALO-Bewohnerportal und in der App „KALO Home“ zur Verfügung zu stellen bzw. Ihnen diese postalisch zukommen zu lassen. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) kommt also nur deshalb so schnell und monatlich zu Ihnen, weil es diese Funk-Messgeräte in Ihrem Gebäude gibt. Die Funktechnologie von KALO ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Wohnungswirtschaft. Die Messinfrastruktur, zum Beispiel bestehend aus Funk-Heizkostenverteilern, Funk-Wasser- oder Funk-Wärmezählern kann bereits heute mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) verbunden werden. Das SMGW bildet die zentrale Kommunikationseinheit von Gebäuden, um alle fernablesbaren Geräte miteinander zu vernetzen und gebündelt deren Daten zu erfassen. So können neben den Verbrauchsdaten aus dem Submetering (Heizung und Warmwasser) auch die aus den Sparten Strom und künftig auch Gas (Smart Metering) gebündelt und hochsicher übertragen werden.
Damit verfolgt die EU und damit auch ihre Mitgliedsstaaten klimapolitische Ziele. In der sogenannten Energie-Effizienz-Richtlinie (Energy Efficiency Directive = EED) wurde festgelegt, den europaweiten Energieverbrauch bis zum Jahr 2030, im Vergleich zur Prognose von 2007, um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen und die vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu nutzen, bedarf es auch einer Optimierung des Verbrauchsverhaltens von Wohnungsnutzern. Bei der Erfassung von Heizenergie- und Wasserverbrauch können digitale Lösungen helfen, Nutzer zu sensibilisieren und zum Energiesparen zu motivieren. Eine Maßnahme dieser Zielsetzung ist die Einführung von Funk-Mess- und Erfassungstechnologie, da diese eine regelmäßigere Verbrauchserfassung und -visualisierung ermöglicht. Die EED wurde am 01.12.2021 im Rahmen der Novellierung der Heizkostenverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Mehr erfahren
Die Strompreisbremse sieht vor, dass der Strompreis für private Haushalte und kleine Unternehmen bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt wird. Dieser Deckel gilt für den Grundbedarf von 80 Prozent des durchschnittlichen Verbrauchs im Vorjahr. Für den Mehrverbrauch muss der volle Marktpreis bezahlt werden. Der Entlastungsbetrag wird Ihnen mit der Versorgerrechnung mitgeteilt und muss an die Mieterinnen und Mieter weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt verbrauchsanteilig über die Heizkostenabrechnung.
Der Bundesrat hat am 05.11.2021 die neue Heizkostenverordnung (HKVO) beschlossen, um die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umzusetzen. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Die neue HKVO verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik und Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen an die Bewohner. Mit unseren Lösungen erfüllen Sie alle neuen Anforderungen – komfortabel und einfach. Die neue Heizkostenverordnung schreibt vor, dass alle Messgeräte, die ab dem Inkrafttreten montiert werden, fernablesbar sein müssen. Spätestens bis zum 31.12.2026 muss der gesamte Bestand auf Fernablesung umgerüstet sein. Ab dem 01.01.2022 müssen Bewohner in Mehrparteienhäusern, die bereits mit fernablesbaren Heizkostenverteilern und Wasserzählern ausgestattet sind, monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen mitgeteilt bekommen. Vermieter sind in der Pflicht, diese Vorgabe einzuhalten. KALO unterstützt Sie bei der Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation an den Mieter. Dieser kann seine Daten auf einer Onlineplattform oder via App bequem und einfach abrufen.
Die Heizkosten sind laut Heizkostenverordnung (HKVO) verbrauchsorientiert zu berechnen, jedoch nicht zu 100 %. Über den sogenannten Verteilerschlüssel, z.B. mit Bezug zur Wohnfläche, legt der Eigentümer oder Verwalter fest, wie weitere Kosten umzuverteilen und zu berechnen sind. Hintergrund ist, dass weitere umlagefähige Kosten anfallen, die im Zusammenhang mit der Heizanlage stehen, aber nicht vom individuellen Verbrauch abhängen. Hierzu gehören beispielsweise die Gebühren für die Heizungswartung durch den Schornsteinfeger oder der Betriebsstrom. Die Abrechnung der Heizkosten setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen: Über den Verteilerschlüssel kann der Eigentümer gemäß Heizkostenverordnung zwischen 30 % und 50 % der Gesamtkosten umlegen. Diese Kosten werden in der Regel entsprechend der Grundfläche der Wohnungen verteilt. Durch das individuelle Heizverhalten werden sie nicht beeinflusst. Der restliche Prozentanteil, also 50 % bis 70 % der Gesamtkosten, wird entsprechend des individuellen Verbrauchsanteils am Gesamtverbrauch des Gebäudes verteilt. Auf deren Höhe hat der Mieter durch sein Heizverhalten direkten Einfluss.
Die Heizkosten sind laut Heizkostenverordnung (HKVO) verbrauchsorientiert zu berechnen, jedoch nicht zu 100 %. Über den sogenannten Verteilerschlüssel, z.B. mit Bezug zur Wohnfläche, legt der Eigentümer oder Verwalter fest, wie weitere Kosten umzuverteilen und zu berechnen sind. Hintergrund ist, dass weitere umlagefähige Kosten anfallen, die im Zusammenhang mit der Heizanlage stehen, aber nicht vom individuellen Verbrauch abhängen. Hierzu gehören beispielsweise die Gebühren für die Heizungswartung durch den Schornsteinfeger oder der Betriebsstrom. Die Abrechnung der Heizkosten setzt sich aus den folgenden Komponenten zusammen: Über den Verteilerschlüssel kann der Eigentümer gemäß Heizkostenverordnung zwischen 30 % und 50 % der Gesamtkosten umlegen. Diese Kosten werden in der Regel entsprechend der Grundfläche der Wohnungen verteilt. Durch das individuelle Heizverhalten werden sie nicht beeinflusst. Der restliche Prozentanteil, also 50 % bis 70 % der Gesamtkosten, wird entsprechend des individuellen Verbrauchsanteils am Gesamtverbrauch des Gebäudes verteilt. Auf deren Höhe hat der Mieter durch sein Heizverhalten direkten Einfluss.
Der Bundesrat hat am 05.11.2021 die neue Heizkostenverordnung (HKVO) beschlossen, um die Vorgaben der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) umzusetzen. Das Ziel: Den Energieverbrauch von Gebäuden zu senken. Die neue HKVO verpflichtet Gebäudeeigentümer zum Einsatz fernablesbarer Messtechnik und Bereitstellung monatlicher Verbrauchsinformationen an die Bewohner. Mit unseren Lösungen erfüllen Sie alle neuen Anforderungen – komfortabel und einfach. Die neue Heizkostenverordnung schreibt vor, dass alle Messgeräte, die ab dem Inkrafttreten montiert werden, fernablesbar sein müssen. Spätestens bis zum 31.12.2026 muss der gesamte Bestand auf Fernablesung umgerüstet sein. Ab dem 01.01.2022 müssen Bewohner in Mehrparteienhäusern, die bereits mit fernablesbaren Heizkostenverteilern und Wasserzählern ausgestattet sind, monatlich aktuelle Verbrauchsinformationen mitgeteilt bekommen. Vermieter sind in der Pflicht, diese Vorgabe einzuhalten. KALO unterstützt Sie bei der Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation an den Mieter. Dieser kann seine Daten auf einer Onlineplattform oder via App bequem und einfach abrufen.
Laut § 9 Abs. 1 Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO 2 KostAufG) ist dies folgendermaßen geregelt: „Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes oder einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, ist der prozentuale Anteil, den der Vermieter an den Kohlendioxidkosten zu tragen hätte[…], um die Hälfte zu kürzen.“ Musste der Vermieter nach der Gebäudeklassifizierung bisher 30% und der Bewohner bisher 70 % der Kosten tragen, ergibt sich folglich eine neue Verteilung auf 15 % Vermieteranteil und 85% Bewohneranteil. Im § 9 Abs. 2 CO 2 KostAufG heißt es: „Wenn in Bezug auf ein Gebäude öffentlich-rechtliche Vorgaben sowohl einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes als auch einer wesentlichen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, so erfolgt keine Aufteilung der Kohlendioxidkosten.“ D.h. der Bewohner trägt 100% der CO 2 -Kosten.
Sie erhalten mehr Transparenz in Bezug auf die Energieversorgung und Ihren Verbrauch bei Heiz- und Warmwasserenergie. Durch den Vergleich u.a. mit dem Gesamtverbrauch des Gebäudes bzw. der Liegenschaft können Sie Ihren Verbrauch besser beurteilen und entsprechend, wenn nötig, aktiv entgegensteuern. Damit helfen Sie, das Klima zu schonen und können Ihre Energiekosten verringern. Zusätzlich finden Sie auf jeder IDA Kontaktstellen, an die Sie sich wenden können, um Fragen zu klären oder Unterstützung beim Energiesparen zu erhalten.