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Die UVI, also die unterjährige Verbrauchsinformation, ist eine Übersicht oder, wie der Name schon sagt, lediglich eine Information über Ihren Verbrauch von Heizwärme und Warmwasser. Die UVI enthält jeweils Ihren aktuellen Verbrauch des Vormonats und weitere Daten, die Sie dabei unterstützen sollen, Einsparpotentiale zu entdecken und Ihren Verbrauch entsprechend anzupassen. Das schont Ihren Geldbeutel und Sie schützen nachhaltig das Klima. Die dargestellten Verbräuche beruhen auf den Messwerten der fernablesbaren Geräte in der Wohnung bzw. Nutzeinheit. Den monatlichen Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) ermitteln wir über ein Näherungsverfahren. Die Verbräuche in Ihrer Jahresendabrechnung können von denen in der UVI unter anderem auf Grund anderer Berechnungsverfahren oder von Korrekturwerten abweichen. Die Verbräuche in der UVI können in selten Fällen auch eine Schätzung von Werten enthalten (markiert mit *), wenn aus technischen Gründen Verbrauchswerte nicht oder nicht rechtzeitig empfangen oder übertragen wurden. Fehlende Verbräuche haben wir mit “-“ markiert. Wenn keine Daten vorliegen, kann das daran liegen, dass die Anlage zu dem Zeitpunkt nicht in Betrieb war, die Wohnung noch nicht bzw. von jemand anderem bewohnt war oder aber, dass die Wohnung bzw. das Gebäude in der Bauphase war. Die jährliche Heizkostenabrechnung bleibt unberührt von der unterjährigen Verbrauchsinformation. Sie listet auf, welche Kosten für das Heizen sowie die Wassererwärmung in einem Mehrparteienhaus im Laufe einer Abrechnungsperiode angefallen sind und wie sich diese Kosten auf die einzelnen Mietparteien verteilen. Die Heizkostenabrechnung ist ein Teil der Betriebskostenabrechnung. Die Heizkosten müssen mindestens zur Hälfte verbrauchsabhängig verteilt werden. Damit unterscheidet sich die Heizungsabrechnung wesentlich von anderen Nebenkosten, wie der Umlage der Grundsteuer, Gebäudereinigung oder dem Hausmeisterservice, die auch pauschalisiert abgerechnet werden dürfen. Die Berechnung ist deutlich komplexer als bei den übrigen Nebenkosten.
Für Ihre Registrierung ist es erforderlich, dass Ihr Vermieter oder Verwalter Sie KALO als aktuellen Bewohner benennt bzw. bestätigt. Das dient dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Wenn er dies erledigt hat, kann er die sogenannten Registrierungsinformationen per E-Mail oder postalisch an Sie versenden. Diese benötigen Sie für die Registrierung im KALO-Bewohnerportal. Mit diesem Vorgehen stellen wir sicher, dass wirklich nur Sie als berechtigter Bewohner Zugang zu den Verbrauchsdaten Ihrer Wohnung erhalten. Hinweis: Der Registrierungsprozess unterscheidet sich leicht, je nachdem, ob Sie ein Registrierungsschreiben oder eine Registrierungs-E-Mail von Ihrem Vermieter und Verwalter erhalten (siehe unten). Weitere Informationen zum Registrierungsprozess erhalten Sie in unserer ausführlichen Online-Hilfe für Bewohner.
Der Service richtet sich an alle Kunden mit einem bestehenden KALO-Vertrag für die Heizkostenabrechnung. Damit Sie die benötigten Informationen zur Erfüllung der Informationspflicht von uns erhalten können, ist ein aktiver Zugang zum KALO-Kundenportal notwendig. Falls Sie noch keinen Zugang zum Kundenportal besitzen, beantworten Sie bitte während der Anmeldung die Frage "Verfügen Sie über einen Zugang zum KALO-Kundenportal?" mit "Nein". Wir richten Ihnen im Anschluss einen Zugang ein und senden Ihnen die Zugangsdaten zu. Weitere Voraussetzungen: Die Brennstoffmenge sowie die Brennstoffkosten wurde für die Abrechnungserstellung in der vorangegangenen Abrechnungsperiode aufgegeben. Die vorangegangene Abrechnungsperiode wurde bereits abgerechnet. Die Liegenschaft wurde in der Vergangenheit mit nur einem Energieträger (Gas oder Fernwärme) versorgt. Die vorangegangene Abrechnungsperiode umfasste ein vollständiges Jahr.
Wer sind wir? Wir sind das Team der Agile Coaches / Scrum Master und kümmern uns jeweils um die Teams in der IT und gemeinsam um Themen im agilen Wandel. Dabei vertrauen wir darauf, dass wir alle das Beste geben. Wir organisieren uns selbst, unterstützen uns gegenseitig in der täglichen und in der Transformationsarbeit. Wir arbeiten gemeinsam und kümmern uns um unsere Weiterentwicklung. Wofür stehen wir? Vertrauen, Leidenschaft, Mut, Respekt Fun Fact(s) Wir halten kleine agile "Appetizer", kurze fünfminütige Präsentationen, an welchen jede:r teilnehmen kann. Was erwartet dich bei uns? Wir sind mitten im Alltag bei den Teams. Unsere tägliche Arbeit ist vielschichtig und themenfokusiert. Von der Arbeit mit den Teams, über Transformationsthemen bis zur Arbeit an uns als Team steht immer der Mensch im Mittelpunkt. Wir nehmen uns Zeit für die gemeinsame Reflektion und die Weiterentwicklung der Themen, welche uns im Wandel beschäftigen.
Mit modernster Funkmesstechnik ermöglichen wir die automatisierte und verschlüsselte Fernübertragung von aktuellen Messdaten, ohne dass die Liegenschaft oder Ihre Räumlichkeiten betreten werden müssen. Da Vor-Ort-Termine entfallen, werden Sie ebenso wie Ihr Vermieter oder Verwalter entlastet. Gleichzeitig wird eine regelmäßige Verbrauchserfassung und -information möglich. Durch diesen automatisierten Prozess ist es möglich, Ihnen die Verbrauchswerte monatlich im KALO-Bewohnerportal und in der App „KALO Home“ zur Verfügung zu stellen bzw. Ihnen diese postalisch zukommen zu lassen. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) kommt also nur deshalb so schnell und monatlich zu Ihnen, weil es diese Funk-Messgeräte in Ihrem Gebäude gibt. Die Funktechnologie von KALO ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Wohnungswirtschaft. Die Messinfrastruktur, zum Beispiel bestehend aus Funk-Heizkostenverteilern, Funk-Wasser- oder Funk-Wärmezählern kann bereits heute mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) verbunden werden. Das SMGW bildet die zentrale Kommunikationseinheit von Gebäuden, um alle fernablesbaren Geräte miteinander zu vernetzen und gebündelt deren Daten zu erfassen. So können neben den Verbrauchsdaten aus dem Submetering (Heizung und Warmwasser) auch die aus den Sparten Strom und künftig auch Gas (Smart Metering) gebündelt und hochsicher übertragen werden.
Mit modernster Funkmesstechnik ermöglichen wir die automatisierte und verschlüsselte Fernübertragung von aktuellen Messdaten, ohne dass die Liegenschaft oder Ihre Räumlichkeiten betreten werden müssen. Da Vor-Ort-Termine entfallen, werden Sie ebenso wie Ihr Vermieter oder Verwalter entlastet. Gleichzeitig wird eine regelmäßige Verbrauchserfassung und -information möglich. Durch diesen automatisierten Prozess ist es möglich, Ihnen die Verbrauchswerte monatlich im KALO-Bewohnerportal und in der App „KALO Home“ zur Verfügung zu stellen bzw. Ihnen diese postalisch zukommen zu lassen. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) kommt also nur deshalb so schnell und monatlich zu Ihnen, weil es diese Funk-Messgeräte in Ihrem Gebäude gibt. Die Funktechnologie von KALO ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Wohnungswirtschaft. Die Messinfrastruktur, zum Beispiel bestehend aus Funk-Heizkostenverteilern, Funk-Wasser- oder Funk-Wärmezählern kann bereits heute mit einem Smart-Meter-Gateway (SMGW) verbunden werden. Das SMGW bildet die zentrale Kommunikationseinheit von Gebäuden, um alle fernablesbaren Geräte miteinander zu vernetzen und gebündelt deren Daten zu erfassen. So können neben den Verbrauchsdaten aus dem Submetering (Heizung und Warmwasser) auch die aus den Sparten Strom und künftig auch Gas (Smart Metering) gebündelt und hochsicher übertragen werden.
Die Informationen über Treibhausgasemission und Primärenergiefaktor entnehmen Sie ihrer Versorgerabrechnung.
Nein, es handelt sich tatsächlich nur um eine Information, die auf voraussichtliche Wärmekosten und Einsparungen hinweisen soll, um durch das erhöhte Bewusstsein Bewohner zum Energiesparen zu motivieren.
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.