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Wir prüfen in dem Wohngebäude, ob der Einsatz von smarten Thermostaten technisch umsetzbar ist. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die wir häufig nur durch eine Besichtigung vor Ort prüfen können. Während der Begehung benötigen unsere Experten Zutritt in ausgewählte Wohnungen. Wir informieren die Bewohner rechtzeitig vorab in schriftlicher Form.
Wir prüfen in dem Wohngebäude, ob der Einsatz von smarten Thermostaten technisch umsetzbar ist. Das hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, die wir häufig nur durch eine Besichtigung vor Ort prüfen können. Während der Begehung benötigen unsere Experten Zutritt in ausgewählte Wohnungen. Wir informieren die Bewohner rechtzeitig vorab in schriftlicher Form.
Das kommt auf die Kostenart an: Der Einbau ist nicht umlagefähig. Die Kosten für den Einbau trägt also immer der Eigentümer. Diese können auch nicht etwa als Modernisierungsmaßnahme nach § 559 des BGB eine Mieterhöhung rechtfertigen. Anders ist es bei laufenden Kosten, darunter fallen Gerätemiete, Ablesung und Abrechnung. Diese können gemäß §7 Abs. 2 Heizkostenverordnung auf die Bewohner umgelegt werden.
Der Energieausweis soll Miet- bzw. Kaufinteressenten einen Vergleich von Gebäuden hinsichtlich ihrer Energieeffizienz ermöglichen. Insofern dient dieser lediglich der Information. Der zukünftige Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten lassen sich daraus jedoch nicht folgern. Eine Klage zur Durchsetzung von Forderungen oder eine Mietminderung sind daher nicht möglich. Aktuelle Bewohner bzw. Nutzer haben zudem keinen Anspruch darauf, den Energieausweis einzufordern.
Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur zur Information und soll die Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO2-Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden. Der schöne Nebeneffekt für Bewohner: Sie können nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern auch ihre Energiekosten senken.
Nein. Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) dient nur zur Information und soll die Verbräuche für Heizung und/oder Warmwasser transparenter machen. Das oberste Ziel ist es, dass wir gemeinsam aktiv unser Klima schützen und den CO2-Ausstoß reduzieren, der bei der Erzeugung von Energie entsteht. Nachweislich hilft es beim Energiesparen, sich regelmäßig über den eigenen Verbrauch bewusst zu werden. Der schöne Nebeneffekt für Bewohner: Sie können nicht nur den Ressourcenverbrauch, sondern auch ihre Energiekosten senken.
Systembedingt kann ein Heizkostenverteiler auch sehr geringe Temperaturunterschiede erfassen. Damit wird höchste Genauigkeit sichergestellt. Gleichzeitig kann diese Systemeigenschaft dazu führen, dass ein Anzeigenfortschritt auf dem Display im Sommer sichtbar wird, obwohl der Heizkörper abgestellt ist. Die dadurch entstehenden Abweichungen fallen aber mit Blick auf den regulären Verbrauch kaum ins Gewicht. Es handelt sich um unvermeidbare systembedingte Abweichungen, die vom Bewohner bzw. Nutzer in Kauf zu nehmen sind, da sie nur selten auftreten und allenfalls minimal sind. Dies wurde durch verschiedene Gerichtsurteile bereits mehrfach bestätigt.
Verschärfte Bauvorschriften, energetische Sanierungen und Sparmaßnahmen der Bewohner lassen den durchschnittlichen Energieverbrauch für Raumwärme über die Jahre stetig sinken, während der Warmwasserverbrauch relativ konstant bleibt und somit prozentual wächst. Nur ein Wärmezähler kann den Energieanteil für die Wassererwärmung exakt bestimmen. Dies führt zu einer höheren Verbrauchstransparenz im Bereich Warmwasser und diese wiederum zu einem sparsameren bzw. klimaschonenderen Verhalten. Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten in der Heizkostenabrechnung ist mit einem Anteil von mindestens 50 % und maximal 70 % vorgeschrieben. Mehr über die Heizkostenabrechnung
Die Heizkostenabrechnung setzt sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen. Dazu gehören: Verbrauchsabhängige Heizkosten Kosten für Wartung der Heizanlage, inklusive Reinigung der Anlage und des Heizungskellers Kosten für die Abgasmessung Kosten, die im Zuge der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage anfallen Kosten der Verbrauchserfassung (Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler) Brennstoffkosten inklusive Lieferung Kosten für Betriebsstrom Sämtliche Kosten für den Betrieb der zentralen Heizanalage werden aufsummiert. Die Gesamtsumme der Kosten für die Versorgung mit Wärme wird dann zu einem Teil nach Verteilerschlüssel und zum anderen Teil nach individuellem Verbrauch auf die Bewohner bzw. Nutzer verteilt. Gleiches gilt für die Kosten der Warmwasserversorgungsanlage.
Die Heizkostenabrechnung setzt sich aus verschiedenen Einzelposten zusammen. Dazu gehören: Verbrauchsabhängige Heizkosten Kosten für Wartung der Heizanlage, inklusive Reinigung der Anlage und des Heizungskellers Kosten für die Abgasmessung Kosten, die im Zuge der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage anfallen Kosten der Verbrauchserfassung (Heizkostenverteiler, Wasserzähler, Wärmezähler) Brennstoffkosten inklusive Lieferung Kosten für Betriebsstrom Sämtliche Kosten für den Betrieb der zentralen Heizanalage werden aufsummiert. Die Gesamtsumme der Kosten für die Versorgung mit Wärme wird dann zu einem Teil nach Verteilerschlüssel und zum anderen Teil nach individuellem Verbrauch auf die Bewohner bzw. Nutzer verteilt. Gleiches gilt für die Kosten der Warmwasserversorgungsanlage.