Suchergebnis für: wasser
Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
Nein. Zum Vergleich: Die Funk-Belastung durch ein Handy ist um ein Vielfaches höher als die eines funkenden KALO-Messgerätes. So erzeugt ein Handy-Telefonat von gerade einmal 2 Minuten in etwa die gleiche Funkbelastung wie sie die direkte Berührung eines KALO-Funk-Messgeräts über einen Zeitraum von 10 Jahren erzeugen würde.
Der Eichpflicht von Messgeräten nachzukommen, bedeutet in der Praxis nichts anderes als den Austausch alter durch geeichte, neue Messgeräte vorzunehmen. Die „Eichung“ meint im eigentlichen Sinne die bestandene Bestandsprüfung (Eichprüfung), die für die Zulassung als geeichtes Gerät notwendig ist. Eine „Nacheichung” von Messgeräten, bei denen die Eichfrist abgelaufen ist, erfolgt nicht.