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Der Klimawandel ist die gesamtgesellschaftliche Herausforderung unserer Zeit. Eine Begrenzung der Erderwärmung lässt sich nur erreichen, wenn alle Teile der Gesellschaft zum Schutz des Klimas beitragen – Politik, Unternehmen sowie jede und jeder Einzelne. In Deutschland ist der Gebäudesektor allein für rund ein Drittel des (End-)Energieverbrauchs verantwortlich und bietet entsprechendes Einsparpotenzial: Klimaschutz beginnt also schon im eigenen Zuhause. Und genau hier setzt KALO an. Mit unseren Produkten und Dienstleistungen machen wir den individuellen Energie- und Wasserverbrauch im eigenen Haushalt sichtbar und geben Bewohnerinnen und Bewohnern somit die Möglichkeit, ihr Verbrauchsverhalten zu optimieren und einen Beitrag zu Ressourcenschonung sowie Klimaschutz zu leisten. Und das zeigt Wirkung: Allein mit der verbrauchsbezogenen Erfassung und Abrechnung von Heizenergie im Gebäude wird eine Energieeinsparung von durchschnittlich 20 Prozent erreicht. Mittels monatlicher Bereitstellung von Verbrauchsinformationen auf Basis von Funkerfassung wollen wir Verbräuche künftig noch präsenter sowie transparenter machen und den Menschen ermöglichen, ihren Verbrauch zuhause noch klimabewusster zu gestalten.
Der Verteilerschlüssel für Heizkosten ist ein wichtiger Einflussfaktor dafür, wie hoch die Heizkostenabrechnung für einen Mieter ausfällt. Er ist allerdings nicht allein ausschlaggebend. Hinzu kommt ein verbrauchsabhängiger Kostenanteil. Der individuelle Verbrauch der einzelnen Mietparteien in einem Mehrfamilienhaus wird über Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler für jede Partei separat gemessen. Die Heizkostenverordnung schreibt vor, dass grundsätzlich 50 % bis 70 % der individuellen Heizkosten durch den Verbrauch bestimmt und abgerechnet werden müssen. Die Bewohner haben durch ihr Verbrauchsverhalten also direkten Einfluss auf die Höhe ihrer Heizkosten. Lediglich der verbleibende Anteil darf durch einen pauschalen Umlageschlüssel auf die Mietparteien umgelegt werden. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, nach welchen Kriterien der Umlageschlüssel die Kosten aufteilt: Umlage nach Personenanzahl im Haushalt Umlage anhand der Wohnfläche Umlage nach Anzahl der Wohneinheiten Für die Heizkosten (auch „warme Betriebskosten“ genannt) wird in der Regel die Wohnfläche als Umlageschlüssel zugrunde gelegt. Auch die sogenannten kalten Betriebskosten werden nach einem Verteilerschlüssel umgelegt: Hier ist für die Verteilung allerdings der Verteilerschlüssel allein maßgeblich. Zu den kalten Betriebskosten gehören u.a.: Kosten für den Hausmeister Pflege des Gartens Stromkosten und Wartungskosten für den Aufzug Allgemeinstrom Müllentsorgung Wichtig ist, dass Vermieter die Art des Umlageschlüssels bereits im Mietvertrag festlegen. Dabei können für verschiedene Betriebskostenarten auch verschiedene Verteilschlüssel bestimmt sein. Sollte der Vertrag keine Vorgabe machen, muss die Wohnfläche verpflichtend als Grundlage herangezogen werden. Da es einen erheblichen Einfluss auf die individuellen Nebenkosten hat, welche Art des Umlageschlüssels verwendet wird, sollte der Mieter über die Berechnungsgrundlage informiert sein.
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Die Prognose wird rechnerisch ermittelt. Basis für die Berechnung ist die Heizkostenabrechnung der vorangegangenen Abrechnungsperiode und die Kostenprognosen der Gas- bzw. Fernwärmeversorger.
Das hängt davon ab, wie viele Nutz- bzw. Wohneinheiten es in Ihrer Liegenschaft gibt. Bei bis zu 9 Wohneinheiten reichen die folgenden Informationen mit Bezug auf das Gebäude bzw. die Wohneinheit. Bei mehr als 10 Wohneinheiten sind zusätzlich die selben Informationen mit Bezug auf die Wohnung erforderlich: Energieverbrauch und die Energiekosten der Wohneinheit in der vorangegangenen Abrechnungsperiode. Prognose für Energiekosten auf Basis des im jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs bei gleichem Energieverbrauch. Einsparpotenzial der Wohneinheit in Bezug auf Verbrauch und Kosten, wenn die Raumtemperatur durchgehend um 1 Grad Celsius herabgesetzt werden würde.
Die Kosten Auf die werden zunächst nach dem Stufenmodell zwischen Vermieter und allen Mietern aufgeteilt. Nach dem der Anteil des Vermieters abgezogen wurde, werden die restlichen verbrauchsanteilig zwischen allen Mietern aufgeteilt. Das heißt jedem Mieter wird genau der Teil, den Sie an der Entstehung des Kohlendioxids haben, ausgewiesen und berechnet.
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) ist eine monatliche Verbrauchsübersicht für Heiz- und Warmwasserenergie. Die Informationen in der Abrechnung (IDA) dagegen werden einmal jährlich zusammen mit der Heizkostenabrechnung erstellt und ausgehändigt. Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Sie die UVI nur dann erhalten, wenn in Ihrer Wohnung fernablesbare Mess- und Erfassungsgeräte installiert sind. Dies ermöglichen die Ablesung von Verbrauchsdaten per Funk und damit ohne das Betreten der Wohnung. Auch inhaltlich bestehen wesentliche Unterschiede, u.a. weil in der IDA auch Informationen zur Energieversorgung und der damit zusammenhängenden Kostenarten des Gebäudes aufgezeigt werden. Was beinhaltet die IDA?