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Gemäß der maßgeblichen DIN-Norm 14676 müssen Rauchwarnmelder alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Es besteht eine Kulanz von 6 Monaten ab Fristablauf, d.h. sie müssen spätestens innerhalb von 6 Monaten nach Fristablauf ausgetauscht werden. Zusätzlich ist eine jährliche Inspektion vorgeschrieben. Diese muss alle 12 Monate, spätestens jedoch bis zu 3 Monate nach Fristablauf (max. 15 Monate), erfolgen. Tritt eine Störung oder ein Defekt ein, muss der Melder umgehend durch einen neuen ausgetauscht werden.
Verbrauchinformationen für Heizung und/oder Warmwasser Ihren aktuellen Verbrauch finden Sie auf den Verbrauchskacheln . Zusätzlich können Sie dort sehen, wie sich Ihr Verbrauch im Vergleich zum Vorjahr oder im Vergleich zum Vormonat verändert hat. Des Weiteren finden Sie einen Vergleich Ihres Verbrauchs mit dem Verbrauch von vergleichbaren Haushalten. In den Diagrammen finden Sie die Entwicklung Ihres Verbrauchs über die letzten Monate. Die farbigen Säulen stehen jeweils für Ihre Monatsverbräuche der letzten 12 Monate. Die grauen Säulen stehen jeweils für Ihre Verbräuche desselben Monats im Vorjahr. Die Linie über den Balken zeigt den durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte an. Energiespartipps Sie finden im KALO-Bewohnerportal exklusive Energiespartipps, die wir regelmäßig für Sie erweitern. Denn, der erste Schritt zu einem sparsameren Umgang mit Heizenergie und Warmwasser ist es, die Verbräuche transparenter zu machen. Der zweite Schritt ist, das eigene Verhalten zu ändern, um Energie zu sparen, ohne auf den Komfort einer warmen Wohnung oder warmes Duschwasser zu verzichten. Wer Energie spart, spart automatisch auch Geld und leistet einen Beitrag für ein besseres Klima.
Der Gesetzgeber hat folgende Pflichtbestandteile für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) festgelegt: Monatlicher Verbrauch in Kilowattstunden für Heizung und ggf. auch für Warmwasser Verbrauch eines vergleichbaren Durchschnittsnutzers Vergleich mit bisherigen Verbräuchen der eigenen Wohnung im Vormonat sowie des entsprechenden Monats des Vorjahres Zusätzlich dazu enthält die UVI in der App „KALO Home“ und im Bewohnerportal diese Bestandteile: Dashboard zum Vergleich der eigenen Verbräuche und mit denen vergleichbarer Haushalte (absolut/prozentual) Verbrauch im kompletten Zeitverlauf der letzten Monate Energiespartipps Wichtig : Kostendaten oder Verbrauchsprognosen sind nicht Teil der UVI.
Der Gesetzgeber hat folgende Pflichtbestandteile für die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) festgelegt: Monatlicher Verbrauch in Kilowattstunden für Heizung und ggf. auch für Warmwasser Verbrauch eines vergleichbaren Durchschnittsnutzers Vergleich mit bisherigen Verbräuchen der eigenen Wohnung im Vormonat sowie des entsprechenden Monats des Vorjahres Zusätzlich dazu enthält die UVI in der App „KALO Home“ und im Bewohnerportal diese Bestandteile: Dashboard zum Vergleich der eigenen Verbräuche und mit denen vergleichbarer Haushalte (absolut/prozentual) Verbrauch im kompletten Zeitverlauf der letzten Monate Energiespartipps Wichtig : Kostendaten oder Verbrauchsprognosen sind nicht Teil der UVI.
Rauchwarnmelder müssen gemäß DIN-Norm 14676 mindestens einmal jährlich überprüft bzw. inspiziert werden. Das bedeutet alle 12 Monate, spätestens jedoch bis zu 3 Monaten nach Fristablauf. Bei manchen Geräten sind auch kürzere Intervalle vorgesehen. Beachten Sie hierfür bitte die Angaben auf der Geräterückseite. KALO-Rauchwarnmelder müssen einmal jährlich fachgerecht vor Ort oder per Funk geprüft werden.
Der Bund übernimmt die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Wärme. Damit entlastet er Gas- und Fernwärmekundinnen und -kunden spürbar, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken. Mieterinnen und Mieter ohne eigenen Gasliefervertrag begleichen ihre Kosten über die Betriebskostenabrechnung. Sie zahlen monatliche Abschläge zusammen mit ihrer Miete. In vielen Fällen wurden diese monatlichen Vorauszahlungen noch nicht an die gestiegenen Energiepreise angepasst. Diese Menschen will die Bundesregierung insbesondere zu dem Zeitpunkt unterstützen, wenn sie durch die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 besonders intensiv belastet werden. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung mit der nächsten jährlichen Betriebskostenabrechnung an Mieterinnen und Mieter weitergeben.
Sofern in Ihren Liegenschaften bereits fernablesbare Messtechnik installiert ist, besteht leider keine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01.01.2022 verpflichtet sind, den Bewohnern bzw. Nutzern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zu übermitteln. Die UVI wird dabei immer im Folgemonat für den vorangegangenen Monat erstellt. Die UVI für den Monat Januar erhalten Bewohner z.B. im Februar. Eine Übergangsfrist besteht jedoch für die Umrüstung auf fernablesbare Messtechnik und damit automatisch auch für die Ausstellung der UVI. Spätestens bis zum 31.12.2026 muss in allen Gebäuden mit zentraler Heiz- und Warmwasseraufbereitung auf fernablesbare Messtechnik umgerüstet werden. Ist die turnusmäßige Erneuerung Ihrer Messtechnik schon vor diesem Datum erforderlich, besteht schon zu diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Installation von Funktechnik.
Sofern in Ihren Liegenschaften bereits fernablesbare Messtechnik installiert ist, besteht leider keine Übergangsfrist. Das bedeutet, dass Sie seit dem 01.01.2022 verpflichtet sind, den Bewohnern bzw. Nutzern die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) zu übermitteln. Die UVI wird dabei immer im Folgemonat für den vorangegangenen Monat erstellt. Die UVI für den Monat Januar erhalten Bewohner z.B. im Februar. Eine Übergangsfrist besteht jedoch für die Umrüstung auf fernablesbare Messtechnik und damit automatisch auch für die Ausstellung der UVI. Spätestens bis zum 31.12.2026 muss in allen Gebäuden mit zentraler Heiz- und Warmwasseraufbereitung auf fernablesbare Messtechnik umgerüstet werden. Ist die turnusmäßige Erneuerung Ihrer Messtechnik schon vor diesem Datum erforderlich, besteht schon zu diesem Zeitpunkt die Pflicht zur Installation von Funktechnik.
Fristversäumnis : Eigentümer bzw. Verwalter sind in der Pflicht, eine 12-Monats-Frist einzuhalten, da Nachforderungen, die nach Ablauf der Frist stattfinden, nicht mehr geltend gemacht werden können. KALO stellt die Heizkostenabrechnung in der Regle binnen 7 Tagen nach Eingang der Kosten- und Nutzerdaten bereit – so brauchen Sie sich um die Einhaltung der Fristen keine Sorgen zu machen. Fehlerhafte Aufbereitung: Eigentümer bzw. Verwalter müssen den Bewohnern bzw. Nutzern eine übersichtliche und rechnerisch nachvollziehbare Abrechnung vorlegen. Professionelle Dienstleister für Heizkostenabrechnungen wie KALO verwenden Dokumente, die diese Anforderungen erfüllen. Rechenfehler Es kommt vor, dass Vorauszahlungen zum Jahresbeginn in der Abrechnung vergessen werden, was zu überhöhten Kosten in der Heizkostenabrechnung führt. Mit einem professionellen Dienstleister wie KALO an der Seite, lassen sich solche Fehler vermeiden.
Fristversäumnis : Eigentümer bzw. Verwalter sind in der Pflicht, eine 12-Monats-Frist einzuhalten, da Nachforderungen, die nach Ablauf der Frist stattfinden, nicht mehr geltend gemacht werden können. KALO stellt die Heizkostenabrechnung in der Regle binnen 7 Tagen nach Eingang der Kosten- und Nutzerdaten bereit – so brauchen Sie sich um die Einhaltung der Fristen keine Sorgen zu machen. Fehlerhafte Aufbereitung: Eigentümer bzw. Verwalter müssen den Bewohnern bzw. Nutzern eine übersichtliche und rechnerisch nachvollziehbare Abrechnung vorlegen. Professionelle Dienstleister für Heizkostenabrechnungen wie KALO verwenden Dokumente, die diese Anforderungen erfüllen. Rechenfehler Es kommt vor, dass Vorauszahlungen zum Jahresbeginn in der Abrechnung vergessen werden, was zu überhöhten Kosten in der Heizkostenabrechnung führt. Mit einem professionellen Dienstleister wie KALO an der Seite, lassen sich solche Fehler vermeiden.