Nach § 12, Absatz 2, der Heizkostenverordnung kann der Verzicht auf die verbrauchsabhängige Messung der Warmwassermengen mit einem Wärmezähler zu einem Kürzungsrecht der Mieter in Höhe von 15 % der Kosten führen.
Bei der Jahresendabrechnung können einerseits Korrekturwerte oder andere Berechnungsverfahren angewendet werden und andererseits müssen weitere Daten berücksichtigt werden, um alle im Zusammenhang mit der Energienutzung verursachten Kosten…
Wir sind Ihr Partner für die smarte Energiewende in der Wohnimmobilie. Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung Wir erstellen Ihnen eine qualitätsgesicherte und rechtskonforme Heizkostenabrechnung. Mehr erfahren CO 2 -Kostenaufteilungs-gesetz Alles was…
Hamburg, 25. Januar 2016. Die KALORIMETA AG & Co. KG (KALO), einer der führenden deutschen Energieeffizienz- und Messdienstleister, hat die Schwarz & Grantz Rauchmelderdienst GmbH erworben. Schwarz & Grantz Rauchmelderdienst hat seinen Stammsitz ebenfalls…
Die Unternehmensgruppe Alle Kompetenzen unter einem Dach vereint. Die noventic group bündelt eigenständig und erfolgreich agierende Unternehmen und Marken. Das vielfältige Leistungsspektrum der Gruppe adressiert Kunden aus der Wohnungs- und…
Anmeldung - Newsletter rund um das smarte Heizen In unserem Newsletter “Smart Heizen” erhalten Sie hilfreiche Tipps, wie Sie Ihren Energieverbrauch senken können und erfahren nützliche Hinweise zu den smarten Thermostaten.
Sofern Sie uns bis 4 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraumes keine Daten für die Abrechnungserstellung übermittelt haben, stellen wir unsere bis zu diesem Zeitpunkt erbrachte Teilleistung (Ablesung, sowie die Verarbeitung und Plausibilisierung der…
Teil 3: Hydraulischer Abgleich – Vorschriften und Vorteile Die Bundesregierung schätzt, dass durch den hydraulischen Abgleich und Heizungsprüfung jährlich 21 Terawattstunden an Erdgas eingespart werden können. Angesichts der angespannten Lage auf den…
Das hängt davon ab, ob in Ihrem Haus bzw. in Ihrer Wohnung bereits fernauslesbare Messgeräte eingesetzt werden. Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) verpflichtet in diesem Fall Gebäudeeigentümer zur Bereitstellung der unterjährigen Verbrauchsinformation…
Nein. Grundlage für die Klassifizierung Ihres Gebäudes ist nicht der Energieausweis, sondern die aus dem tatsächlichen Verbrauch resultierenden CO 2 -Emission und der Wohnfläche. Dies wird für Sie in der Heizkostenabrechnung ermittelt. Ein neuer…