Der von Ihrem Energieversorger auf der Rechnung ausgewiesene EWPBG-Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Gesamtkosten. In der Heizkostenabrechnung berechnen wir, zu welchen Teilen der Bewohner entlastet wird mit folgender Formel: EWPBG-Entlastungsbetrag…
Der von Ihrem Energieversorger auf der Rechnung ausgewiesene EWPBG-Entlastungsbetrag bezieht sich auf die Gesamtkosten. In der Heizkostenabrechnung berechnen wir, zu welchen Teilen der Bewohner entlastet wird mit folgender Formel: EWPBG-Entlastungsbetrag…
Der von Ihrem Energieversorger auf der Rechnung ausgewiesene Entlastungsbetrag gemäß StromPBG bezieht sich auf die Gesamtkosten. In der Heizkostenabrechnung berechnen wir, zu welchen Teilen der Bewohner entlastet wird mit folgender Formel:…
Der von Ihrem Energieversorger auf der Rechnung ausgewiesene Entlastungsbetrag gemäß StromPBG bezieht sich auf die Gesamtkosten. In der Heizkostenabrechnung berechnen wir, zu welchen Teilen der Bewohner entlastet wird mit folgender Formel:…
Für Ihre Registrierung ist es erforderlich, dass Ihr Vermieter oder Verwalter Sie KALO als aktuellen Bewohner benennt bzw. bestätigt. Das dient dem Schutz Ihrer personenbezogenen Daten. Wenn er dies erledigt hat, kann er die sogenannten…
Die unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) bezeichnet die regelmäßige Verbrauchsübersicht für Heizung sowie Warmwasser. Die Verpflichtung zur Erstellung der UVI ergibt sich für Wohnungsunternehmen, Vermieter und Verwalter aus der neuen…
Unterjährige Verbrauchsinformation (UVI) Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) führt eine regelmäßigere Information über den Verbrauch für die Bewohner bzw. Nutzer ein. Diese müssen neben der jährlichen Abrechnung seit dem 01.01.2022 auch monatliche…
Die Informationspflichten gelten für Eigentümer bzw. Verwalter von Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen, die leistungsgebunden mit Gas oder Fernwärme versorgt werden. Die Informationspflicht gilt nicht, wenn es sich um Wohngebäude handelt, die z. B. mit…
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.
Wenn Sie trotz vorhandener fernablesbarer Messtechnik im Gebäude Ihren Bewohnern die unterjährige Verbrauchsinformation nicht oder nicht vollständig übermitteln, hat der Bewohner ein Kürzungsrecht in Höhe von 3% auf die Heizkostenabrechnung.