Nein. Es gibt ausschließlich nur für die Heizkostenabrechnung eine Vorauszahlung.
Energetische Sanierung um jeden Preis, koste es, was es wolle? Auf den Berliner Energietagen erteilte Dr. Ingrid Vogler diesem Anspruch eine Absage. Die Leiterin Energie und Technik beim Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW)…
Der elektronische Heizkostenverteiler verfügt über eine Langzeitbatterie mit einer Mindestlebensdauer von 10 Jahren.
Jeder, der Einnahmen und Ausgaben von einem anderen verwalten lässt, kann von ihm Rechenschaft darüber verlangen und muss nicht darauf vertrauen, dass schon alles seine Ordnung hat. Mieter haben daher das Recht nach § 259 BGB, die Abrechnungsunterlagen für…
Nein, im Zuge der Abrechnungserstellung legen wir die Mietgebühr automatisch in der Heizkostenabrechnung um.
Systembedingt kann ein Heizkostenverteiler auch sehr geringe Temperaturunterschiede erfassen. Damit wird höchste Genauigkeit sichergestellt. Gleichzeitig kann diese Systemeigenschaft dazu führen, dass ein Anzeigenfortschritt auf dem Display im Sommer…
Ja, die neue Heizkostenverordnung (HKVO) betrifft Wohn- und gewerblich genutzte Gebäude.
Sofern sowohl eine Heiz- als auch eine Betriebskostenabrechnung erstellt wird, wird für beide Abrechnungen eine separate Abschlussrechnung gelegt.
Das KALO-Kundenportal ist eine kostenlose Webanwendung von KALO, die Sie im Liegenschaftsmanagement unterstützt. Sie können dort jederzeit schnell, bequem und sicher: Die Daten für die Heiz- und Betriebskostenabrechnung aufgeben Ihre Abrechnungsunterlagen…
Die neue Heizkostenverordnung wurde am 05.11.2021 vom Bundesrat verabschiedet und ist zum 01.12.2021 in Kraft getreten.