Fachartikel: Smarte Energiewende in der Wohnimmobilie Die Digitalisierung des Gebäudesektors ist wichtiger Baustein einer erfolgreichen Energiewende. Durch eine intelligent vernetzte Wohnimmobilie können sowohl der Verbrauch von Wärme und Strom als auch…
Smarte Energiewende in der Wohnimmobilie Die Digitalisierung des Gebäudesektors ist wichtiger Baustein einer erfolgreichen Energiewende. Durch eine intelligent vernetzte Wohnimmobilie können sowohl der Verbrauch von Wärme und Strom als auch die Erzeugung…
Die neue Heizkostenverordnung (HKVO) betrifft – wie bisher auch – Eigentümer (bzw. Verwalter und Vermieter) von Mehrparteienhäusern mit zentraler Heizungsanlage und/oder zentraler Warmwasserversorgungsanlagen. Erneuert bzw. erweitert wurde nur ein Teil der…
Die Betriebskostenabrechnung muss einmal jährlich, spätestens 12 Monate nach dem Abrechnungszeitraum, erstellt werden. Beispiel : Bei einem Abrechnungszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 hat der Eigentümer bzw. Verwalter bis zum 31. Dezember…
(Muss auf den sich schon im Tank befindlichen Anfangsbestand auch eine Steuer berechnet werden?) Die Regelung betrifft alle Brennstoffe die nach dem 01.01.2023 in den Verkehr gebracht wurden. Das heißt für Brennstoffe die vor dem 01.01.2023 erworben…
Den vom Mieter geforderten Nachweis der Abrechnungsbelege zur Betriebskostenabrechnung kann der Vermieter anhand von Ausdrucken der gescannten Originalbelege führen. LG Hamburg, Urteil vom 5.12.2003 - Az. 311 S 123/02 = WM 2004, 97
Das liegt vermutlich daran, dass Ihre aktuelle Heizkostenabrechnung einen Abrechnungszeitraum berücksichtigt, der vor dem 01.12.2021 begonnen hat. Erst für Abrechnungszeiträume nach dem 01.12.2021 gilt für Vermieter bzw. deren Verwalter die Pflicht,…
Der hydraulische Abgleich verhindert Energieverschwendung und verringert Heizkosten sowie den klimaschädlichen CO 2 -Ausstoß, da das Heizsystem optimal auf die Gegebenheiten im Gebäude abgestimmt wird. So wird beispielsweise sichergestellt, dass alle…
Wir kürzen die Vertragsgebühr „Kosten der Liegenschaft“ um 4,00 € sowie die Gebühr der „Nutzereinzelabrechnung“ um 0,30 € pro Nutzer jeweils in beiden Rechnungen, da bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Gesamtleistung, sondern eine Teilleistung (Ablesung,…
Wird eine Heizkostenabrechnung über Jahre hinweg immer in der gleichen Weise vorgenommen, die nicht den Anforderungen des §4 MHG entspricht, so kann der Mieter sich bei der Abrechnung nicht mehr darauf berufen, dass sie nicht ordnungsgemäß ist. LG Münster,…