Sie steht mindestens ein Mal jährlich an und gehört zum Basiswissen eines jeden Verwalters: die Heizkostenabrechnung. Doch sich ändernde Gesetzesgrundlagen und technische Innovationen sorgen dafür, dass das Wissen vom Vorjahr in diesem Jahr teilweise schon…
Informationen in der Abrechnung (IDA) Hintergrund, Zweck und Begriffserklärungen Zum Glossar Seit dem 01.12.2021 gilt eine neue gesetzliche Regelung für Heizkostenabrechnungen. Für Sie als Bewohner bedeutet das, dass Sie zu der üblichen Kostenabrechnung…
Nein. Es gibt ausschließlich nur für die Heizkostenabrechnung eine Vorauszahlung.
Härtefallhilfe für Privathaushalte Erläuterung der Maßnahmen und ihrer Auswirkungen auf die Heizkostenabrechnung Die Bundesregierung hat für Privathaushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, eine Härtefallhilfe eingerichtet. Diese…
Der Einsatz erneuerbarer Energien ist unabdingbar, um natürliche Ressourcen zu schonen – macht aber gerade der Wohnungswirtschaft die tägliche Arbeit nicht unbedingt leichter. Gesetze und Vorschriften, die ein Mindestmaß an Erneuerbaren regeln, wie das…
Nein, im Zuge der Abrechnungserstellung legen wir die Mietgebühr automatisch in der Heizkostenabrechnung um.
Das CO 2 - Kostenaufteilungsgesetz Vorgaben, Klassifizierungen und Berechnungen. Am 10.11.2022 hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung von CO 2 -Kosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz – CO 2 KostAufG) beschlossen. Das bedeutet, dass die aus dem…
Ja, die Kosten, die Ihnen für die Erstellung der Heizkostenabrechnung entstehen, sind als Nebenkosten vollständig auf die Bewohner bzw. Nutzer umlagefähig.
Die Prognose wird rechnerisch ermittelt. Basis für die Berechnung ist die Heizkostenabrechnung der vorangegangenen Abrechnungsperiode und die Kostenprognosen der Gas- bzw. Fernwärmeversorger.
Die Heizkostenabrechnung wird nicht nur erstellt, um die Heizkosten verbrauchsabhängig und damit „gerecht” zu verteilen, sondern sie ist auch die Grundlage dafür, Nachzahlungen bei den Mietern oder Wohnungseigentümern einzufordern und notfalls einzuklagen.…