Hamburg, 13. Januar 2015 - Mit dem Jahreswechsel stehen Wohnungseigentümern und Immobilienverwaltern wieder zahlreiche Neuerungen ins Haus. Eine davon ist die im vergangenen Jahr vom Bundesrat beschlossene Meldepflicht für Messgeräte. Mit dem Ziel, die…
Um das volle Potenzial der Digitalisierung auch in der Immobilienwirtschaft auszuschöpfen, hat nicht nur die Politik in den letzten Jahren ihre Klimastrategie immer wieder auf neue Hebel zur weiteren Effizienzhebungen geprüft und überarbeitet. Auch die…
Zu den typischen Fehlern, die bei der Heizkostenabrechnung auftreten, gehört die Nichteinhaltung der Abrechnungsfrist. Vermieter sind grundsätzlich in der Pflicht eine 12-Monats-Frist einzuhalten, da Nachforderungen, die nach Ablauf der Frist stattfinden,…
Das Funksystem von KALO Innovative und komfortable Fernablesung von Verbrauchsdaten und mehr. Das Funksystem von KALO macht Ihre Immobilie bereit für die Zukunft: Lesen Sie alle Verbrauchsdaten sicher, schnell und präzise aus der Ferne ab und binden Sie…
Der Vermieter ist verpflichtet, über die Betriebskostenvorauszahlungen innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums abzurechnen. Versäumt er diese Frist, kann er gemäß § 556 BGB Nachzahlungsansprüche nicht mehr durchsetzen. Zahlt der Mieter…
Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
Alle Mess- und Erfassungsgeräte wie Heizkostenverteiler, Wasser- und Wärmezähler können Sie von uns mieten, sodass für Sie keine Investitionskosten entstehen. Die Mietkosten sind nach der Heizkostenverordnung umlagefähig. Der Austausch der eichpflichtigen…
Klimaschutz und Energieeffizienz sind treibende Themen unserer Zeit. Gesetzesinitiativen, wie die Novellierung der Energieeffizienzrichtlinie (engl.: Energy Efficiency Directive, EED), sollen helfen, eine effizientere Nutzung von Energie zu fördern, den…
Der Hamburger Dienstleister KALORIMETA AG & Co. KG (KALO) fühlt sich mit der Gesetzesnovellierung in seinem Vorgehen bestätigt – denn bereits seit Anfang 2015 über-nimmt KALO die Meldung für Kunden, die KALO-Zähler beziehen und diese durch die…
Der Anspruch auf Zahlung rückständiger Heizkosten ist nicht deshalb verwirkt, weil der Vermieter ihn erst länger als ein Jahr nach Ablauf des vorgesehenen Abrechnungszeitraums geltend macht. In Anbetracht der kurzen Verjährungsfrist von vier Jahren besteht…