Bereits ab Januar 2024 könnten Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet sein, die sogenannte 65-Prozent-EE-Vorgabe zu erfüllen. Diese besagt, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent auf Basis erneuerbarer Energien betrieben werden müssen. Die…
Unser Kundenportal. Schnell, bequem und sicher. Daten für Heiz- und Betriebskostenabrechnung aufgeben Abrechnungsunterlagen herunterladen Die Nutzerdaten aktualisieren Wartungsstatus Ihrer Rauchwarnmelder abrufen Unterjährige Verbrauchsinformationen…
Hamburg, 05.02.2019: Energieversorgungsunternehmen (EVU) haben jetzt die Möglichkeit, Submetering als neues Geschäftsfeld zu erschließen und der Immobilien- und Wohnungswirtschaft als eigene Dienstleistung anzubieten. Dazu stellt die Hamburger KALORIMETA…
Die KALORIMETA AG & Co. KG (KALO) hat in den FÜNF HÖFEN 218 Kaltwasserzähler, 75 Warm- wasserzähler, 115 Kältezähler und 233 Wärmezähler als Funkzähler neuesten Standards einbauen lassen, um eine korrekte und rechtssichere Abrechnung für 120 Nutzer…
Im Dezember 2018 ist die novellierte EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) in Kraft getreten, mit dem Ziel, den europaweiten Energieverbrauch bis 2030 um 32,5 % zu senken und so einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Um das zu erreichen,…
Die Heizkostenabrechnung bei hybriden Heizungsanlagen Bereits ab Januar 2024 könnten Gebäudeeigentümer dazu verpflichtet sein, die sogenannte 65-Prozent-EE-Vorgabe zu erfüllen. Diese besagt, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent auf…
Fristversäumnis : Eigentümer bzw. Verwalter sind in der Pflicht, eine 12-Monats-Frist einzuhalten, da Nachforderungen, die nach Ablauf der Frist stattfinden, nicht mehr geltend gemacht werden können. KALO stellt die Heizkostenabrechnung in der Regle binnen…
Die Bilanzierungsumlage ist eine Abgabe, die von den Netzbetreibern erhoben wird, um die Kosten für die Bilanzierung des Strom- und Gasverbrauchs zu decken. Die Bilanzierung ist ein wichtiger Bestandteil des Energiesystems, da sie sicherstellt, dass die…
In der Betriebskostenverordnung finden sich alle umlagefähigen Kostenarten. Dazu zählen sogenannte „kalte“ und „warme“ Nebenkosten. Eigentümer bzw. Verwalter können frei entscheiden, wie viele bzw. welche Nebenkosten Sie umlegen möchten. „Kalte“…
Einmal jährlich, ca. 2-3 Monate vor dem Ende des Abrechnungszeitraumes.