Nach § 12, Absatz 2, der Heizkostenverordnung kann der Verzicht auf die verbrauchsabhängige Messung der Warmwassermengen mit einem Wärmezähler zu einem Kürzungsrecht der Mieter in Höhe von 15 % der Kosten führen.
Für die Fernablesung sind elektronische Heizkostenverteiler, Warm- und Kaltwasserzähler sowie Wärmezähler geeignet. Voraussetzung ist, dass sie mit einem Impulsausgang ausgestattet sind, der es ermöglicht, die Daten in Funksignale umzuwandeln.
EnSikuMaV: Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen Am 24.08.2022 hat die Bundesregierung auf Grundlage des § 30 Energiesicherungsgesetz eine kurzfristige Verordnung (EnSikuMaV) zur Sicherung der Energieversorgung…
Soforthilfe Dezember Maßnahme der Bundesregierung zur Abmilderung der gestiegenen Energiepreise. Die Bundesregierung hat mit Blick auf die Energiekrise verschiedene Entlastungspakete für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen auf den Weg…
Die neue HKVO setzt die Vorgaben der EU-Energieeffizienz-Richtlinie (EED) für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor in deutsches Recht um. Die UVI ermöglicht es Bewohnern, ihren eigenen Energieverbrauch zu verfolgen, Einsparpotenziale zu identifizieren und ihr…
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